Dem
Marktgemeinderat wurde zu diesem TOP der überarbeitete Finanzplan 2019 – 2022,
eine ausführliche Auswertung aller Haushaltsstellen des Verwaltungs- und
Vermögenshaushaltes für die Jahre 2019 – 2022 sowie eine Zusammenfassung in
Form eines Vorlageberichts für die genannten Jahre beigefügt.
Die
Kämmerin, Frau Oßwald erläutert, dass die umfangreiche Auswertung aus dem
Finanzprogramm wenig übersichtlich und deshalb nicht ganz so aussagekräftig
ist. Deshalb wurde in Form eines Vorberichtes eine Zusammenfassung erstellt.
Aus der geht hervor, dass der Gesamthaushalt in Summe in den nächsten Jahren
etwas zurückgeht, da neben den bereits geplanten und zum Teil begonnenen
Baumaßnahmen keine neuen Baumaßnahmen im Vermögenshaushalt eingeplant wurden. Zur
Steuerkraft der Gemeinde ist festzustellen, dass diese zwar teilweise leicht
schwankend, insgesamt betrachtet aber relativ stabil ist. Die guten bis sehr
guten Steuereinnahmen der Vergangenheit erhöhen deshalb auch drastisch die
Kreisumlage.
Im
Verwaltungshaushalt ist festzustellen, dass bei den Personalausgaben trotz
tariflicher Erhöhungen diese voraussichtlich leicht sinken werden, da zum einen
bedingt durch den Übergang einzelner Mitarbeiter von der Altersteilzeit in die
Altersrente diese ausscheiden und zum anderen der mit Abstand größte Block im
Sozial- und Erziehungsdienst durch Anpassungen im Anstellungsschlüssel
Einsparungen erzielt werden können. Kommen jedoch weitere Gruppen durch den
Neubau des Kindergartens und der Erweiterung des Hortes hinzu, werden
zwangsläufig auch die Personalkosten wieder steigen.
Bei
den Betriebskosten wurde die allgemeine Preissteigerung von 2 % berücksichtigt,
ebenso bei den tariflichen Erhöhungen. Bei den Zuweisungen und Zuschüssen wurde
ein Durchschnittswert gebildet.
Bei
der Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt ist festzustellen,
dass bedingt durch die derzeitige gute Steuerkraft der Gemeinde die Kreisumlage
drastisch steigt und somit den Überschuss im Verwaltungshaushalt minimiert und
folglich die Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt zur Deckung der
ordentlichen Tilgung nicht mehr ausreicht.
Die
Haupteinnahmen des Vermögenshaushalt stellen in den Finanzplanjahren zum einen
die Veräußerung von Grundstücken dar,
dies ist im Finanzplanjahr die Erstattung der bereits erworbenen Grundstücke
für die Umgehungsstraße durch die Fa. Bayerngrund oder ggf. direkt durch das
Landratsamt Würzburg. Die Einnahmen sind im Finanzplanjahr 2020 in Höhe von
3.000.000 € eingeplant. Außerdem werden am „Hasenköpfle“ weitere Grundstücke
mit der Gesamtfläche von ca. 36.000 m² zu einem Wert von ca. 1.620.000 €
verkauft, diese Einnahmen sind im Finanzplanjahr 2021 geplant. Zum anderen
werden Beiträge für die
Wasserversorgung in Gramschatz erhoben, die Einnahmen sind im Finanzplanjahr
2020 mit 800.000 € geplant. Auch wird das Baugebiet „Lohenweinberg“ voraussichtlich im Haushaltsjahr 2020
mit der Fa. Bayerngrund abgerechnet, hier wird mit einem Überschuss von ca.
500.000 € im Finanzplanjahr 2020 gerechnet.
Ausgaben
im Vermögenshaushalt sind insbesondere die Tilgungsleistungen, Zuweisungen und
Zuschüsse für Investitionen, der Vermögenserwerb und diverse Baumaßnahmen.
Ratsmitglied
Schmid verliest den Antrag der Grünen-Kreistagsfraktion, wonach diese für die
in Kürze stattfindende Kreistagssitzung beantragen, die Umgehung von Rimpar
noch einmal neu zu überdenken, ob diese wirklich notwendig ist. Nach
derzeitigem Stand kann die Kreistagsfraktion der Grünen dem weiteren
Planfeststellungsverfahren zur Umgehungsstraße von Rimpar nicht zustimmen.
Dieser
Antrag löste kontroverse Diskussionen im Marktgemeinderat aus, zumal die
Marktgemeinde mit derzeit insgesamt ca. 3.800.000,00 € bereits in Vorleistung
für die Umgehung getreten ist. Davon entfallen ca. 800.000,00 € für Planungskosten
und ca. 3.000.000,00 € für den Erwerb von Grundstücken als Ausgleichsfläche für
die Umgehungsstraße an. Weitere ca. 1.500.000,00 € für Grunderwerb als
Ausgleichsfläche werden demnächst beurkundet und folglich kassenwirksam, so
dass insgesamt bereits die Gemeinde mit 5.300.000,00 € in Vorleistung für eine
Straße getreten ist, die nicht in ihrem Eigentum ist und für die bis zum
jetzigen Zeitpunkt von keiner Seite auch nur 1 € Zuschuss gezahlt worden ist.
Der Marktgemeinderat weist daraufhin, dass durch die enormen Vorleistungen der
Gemeinde der finanzielle Gestaltungsspielraum zunehmend eingeschränkt wird und
viele wünschenswerte aber auch notwendige Projekte dadurch nicht realisiert
werden können.
Beschluss:
Dem Finanzplan für die Jahre
2020 bis 2022 mit Investitionsprogramm zum Haushalt 2019 wird zugestimmt.