Dem
Marktgemeinderat liegt ein Vorschlag der Verwaltung zur Anpassung der Gebühren
in den Kindertageseinrichtungen vor. 1. Bürgermeister Losert erläutert, dass
die Kämmerin Frau Oßwald, nachdem der Tagesordnungspunkt in der letzten Sitzung
zurückgestellt wurde, weitere detaillierte Zahlen der einzelnen
Kindertageseinrichtungen geliefert hat. Auch die Vorstandschaft Maidbronn hat
ihn gebeten, die Gebühren zu erhöhen, da ansonsten ein Defizit auch dort
unvermeidbar wäre. Er zeigt die Empfehlungen des Caritasverbandes für ihre
Kindertageseinrichtungen, wonach dieser für 3 – 4 Stunden im Regelkindergarten
(3 – 6 Jahre) 120 € empfiehlt. Bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von 5
– 6 Stunden empfiehlt der Caritasverband 150,00 € im Kindergarten und 225,00 in
der Kinderkrippe für Kinder unter 3 Jahren. Der Markt Rimpar liegt somit mit
dem neuen Gebührenvorschlag noch weit unter der Empfehlung des
Caritasverbandes, in Anbetracht der Prüfbemerkungen aufgrund des gestiegenen
Defizits der letzten Jahre ist aber eine moderate Erhöhung unvermeidlich.
Ratsmitglied
Schmid erklärt, dass seine Fraktion sehr lange über die Gebühren in den
Kindertageseinrichtungen diskutiert habe, ein Defizit in 2 Jahren von über 2,6
Mio. Euro der Gemeinde entstanden ist, was bedeutet, dass die Gemeinde täglich
einen Zuschuss von 11 € je Kind leistet. Bei den einzelnen Einrichtungen fallen
zum Teil sehr unterschiedliche Defizite auf, die in einem Arbeitskreis näher
untersucht werden sollten. Der Arbeitskreis sollte im Herbst zusammentreten, um
dann evtl. notwendige mögliche Änderungen der Gebühren zum 1.1.2020 zu
beschließen. Die Unterschiede in den einzelnen Einrichtungen sind teilweise
gravierend, was aber auch zum Teil an den verspäteten gezahlten Zuschüssen
liegt, die erst im darauffolgenden Haushaltsjahr eingegangen sind.
Ratsmitglied
Pototzky kommt auf die Prüfbemerkung zurück, wonach der Markt Rimpar für
378.000 € zusätzliches Personal in den Kindertageseinrichtungen sich leistet.
Er fragt sich deshalb, welche neuen Erkenntnisse der Arbeitskreis bringen soll.
Der Vorsitzende geht davon aus, dass durchaus neue Erkenntnisse erlangt werden
können, insbesondere im Hinblick auf die Trennung von laufenden Betriebskosten
und Investitionskosten.
Ratsmitglied
Weidner weist daraufhin, dass die vorgelegten Zahlen so nicht vergleichbar
sind. Zuweisungen und Zuschüsse müssen heraus gerechnet werden. Auch die
Einrichtungen der Caritas sind nicht vergleichbar, da in der Regel die
kommunalen Kindergärten mietfrei sind und somit die Baulast noch zusätzlich
anfällt, ebenso sind keine Abschreibungen und sonstige kalkulatorische Kosten
aufgeführt. Ziel sollte aber auf keinen Fall sein, die kommunalen
Kindertageseinrichtungen zu privatisieren.
1.
Bürgermeister schlägt zusammenfassend vor, die Gebührensatzung in der
vorgelegten Fassung zu beschließen sowie einen Arbeitskreis zu bilden, um
weitere Erkenntnisse für eine evtl. Erhöhung im nächsten Jahr zu erlangen.
Beschluss:
- Der Marktgemeinderat beschließt folgende neue
Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der Kindertageseinrichtungen
(Kindergärten, Kinderkrippen und
Kinderhorte)
(Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung)
des Marktes Rimpar
vom 10.03.2006
- in der Fassung der
Änderungssatzung vom 02.08.2016 -
Aufgrund von
Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Rimpar folgende
Satzung:
§ 1
Gebührenpflicht
Der Markt
Rimpar erhebt für die Benutzung seiner Kindertageseinrichtungen (Kindergärten,
Kinderkrippen und Kinderhorte) Gebühren.
§ 2
Gebührenschuldner
(1)
Gebührenschuldner sind,
a)
die
Personensorgeberechtigten des Kindes, das in eine Kindertageseinrichtung aufgenommen wird,
b)
diejenigen,
die das Kind zur Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung angemeldet haben.
(2) Mehrere
Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
§ 3
Entstehen und Fälligkeit
der Gebühr
(1) Die
Gebühren i. S. von § 5 entstehen erstmals mit der Aufnahme des Kindes in eine
Kindertageseinrichtung; im Übrigen entstehen diese Gebühren jeweils fortlaufend
mit Beginn eines Monats. Vorübergehende Abwesenheit sowie Urlaubs- und
Krankheitszeiten lässt die Gebührenpflicht unberührt.
(2) Die Gebühr
ist spätestens am 3. Werktag eines jeden Monats für den gesamten Monat im Voraus
fällig. Die Gebührenschuldner sind verpflichtet, dem Markt Rimpar eine
Einziehungsermächtigung für ihr Konto zu erteilen oder die Beträge auf eines
der Konten der Gemeindekasse zu überweisen.
(3) Die
Gebühren werden für 12 Besuchsmonate eines Jahres erhoben.
§ 4
Gebührenmaßstab
Die Höhe der
Gebühren i. S. des § 5 richtet sich nach der Dauer des Besuchs der
Kindertageseinrichtung. Bei unterschiedlichen Betreuungszeiten unter der Woche
sind Wochendurchschnitte zu bilden.
§ 5
Gebührensatz
(1) Für jeden
angefangenen Monat werden folgende Gebühren erhoben:
aa) Regelkindergarten
Buchungszeit: |
Monatliche
Gebühren |
|
Erstes Kind |
Zweites und
jedes weitere Kind: |
|
3 – 4 Stunden |
100 € |
70 € |
>
4 – 5 Stunden |
110 € |
80 € |
>
5 – 6 Stunden |
120 € |
90 € |
>
6 – 7 Stunden |
130 € |
100 € |
>
7 – 8 Stunden |
140 € |
110 € |
>
8 – 9 Stunden |
150 € |
120 € |
>
9 – 10 Stunden |
160 € |
130 € |
ab)
Waldkindergarten
Buchungszeit: |
Monatliche
Gebühren |
|
Erstes Kind |
Zweites und
jedes weitere Kind: |
|
>
4 – 5 Stunden |
130 € |
90 € |
>
5 – 6 Stunden |
145 € |
100 € |
>
6 – 7 Stunden |
160 € |
110 € |
Für Kinder unter drei Jahren ist die
Krippengebühr zu entrichten.
Für Kinder in den
Kindertageseinrichtungen wird der vom Freistaat Bayern zur Entlastung der
Familien gewährte Zuschuss in der jeweils geltenden Höhe auf den Gebührensatz /
Elternbeitrag angerechnet. Die Anrechnung ist auf die Höhe der festgesetzten
Gebühr beschränkt.
b) Kinderkrippe
Buchungszeit: |
Monatliche
Gebühren |
|
Erstes Kind |
Zweites und
jedes weitere Kind: |
|
>
3 – 4 Stunden |
125 € |
85 € |
>
4 – 5 Stunden |
150 € |
105 € |
>
5 – 6 Stunden |
175 € |
120 € |
>
6 – 7 Stunden |
200 € |
140 € |
>
7 – 8 Stunden |
225 € |
160 € |
>
8 – 9 Stunden |
250 € |
180 € |
>
9 – 10 Stunden |
275 € |
200 € |
c) Kinderhort
Buchungszeit: |
Monatliche
Gebühren |
|
Erstes Kind |
Zweites und
jedes weitere Kind: |
|
3 – 4 Stunden |
160 € |
110 € |
>
4 – 5 Stunden |
175 € |
120 € |
>
5 – 6 Stunden |
190 € |
130 € |
>
6 – 7 Stunden |
205 € |
140 € |
Das Mittagessen ist in den Hortgebühren
enthalten. Zu den Hortgebühren hinzu kommt noch ein halbjährliches Getränkegeld
von 30,00 €.
d) Mittagsbetreuung
Buchungszeit: |
Monatliche
Gebühren |
|
Erstes Kind |
Zweites und
jedes weitere Kind: |
|
2 – 3 Stunden |
75 € |
50 € |
>
3 – 4 Stunden |
125 € |
85 € |
(2)
Soweit mehr als ein Kind aus einer häuslichen Gemeinschaft eine
Kindertageseinrichtung im Markt Rimpar besucht, gilt als Erstkind das älteste
Kind. Die weiteren Kinder werden in der Reihenfolge ihres Geburtsjahrs
absteigend berücksichtigt.
§ 6
Inkrafttreten
Diese Satzung
tritt am 01. September 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung
zur Satzung
über die Benutzung der Kindergärten des Marktes Rimpar vom 13.11.2001 in der
Fassung vom 02. Mai 2016 außer Kraft.
- Es wird bis zum Herbst 2019 ein Arbeitskreis
gebildet, bestehend aus Vertretern des Marktgemeinderates und der
Verwaltung, um weitere detaillierte Erkenntnisse zu erlangen, inwieweit
eine weitere Gebührenanpassung notwendig wird.