Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Dem Marktgemeinderat liegt ein Vorschlag der Verwaltung zur Anpassung der Gebühren in den Kindertageseinrichtungen vor. 1. Bürgermeister Losert erläutert, dass die Kämmerin Frau Oßwald, nachdem der Tagesordnungspunkt in der letzten Sitzung zurückgestellt wurde, weitere detaillierte Zahlen der einzelnen Kindertageseinrichtungen geliefert hat. Auch die Vorstandschaft Maidbronn hat ihn gebeten, die Gebühren zu erhöhen, da ansonsten ein Defizit auch dort unvermeidbar wäre. Er zeigt die Empfehlungen des Caritasverbandes für ihre Kindertageseinrichtungen, wonach dieser für 3 – 4 Stunden im Regelkindergarten (3 – 6 Jahre) 120 € empfiehlt. Bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von 5 – 6 Stunden empfiehlt der Caritasverband 150,00 € im Kindergarten und 225,00 in der Kinderkrippe für Kinder unter 3 Jahren. Der Markt Rimpar liegt somit mit dem neuen Gebührenvorschlag noch weit unter der Empfehlung des Caritasverbandes, in Anbetracht der Prüfbemerkungen aufgrund des gestiegenen Defizits der letzten Jahre ist aber eine moderate Erhöhung unvermeidlich.

 

Ratsmitglied Schmid erklärt, dass seine Fraktion sehr lange über die Gebühren in den Kindertageseinrichtungen diskutiert habe, ein Defizit in 2 Jahren von über 2,6 Mio. Euro der Gemeinde entstanden ist, was bedeutet, dass die Gemeinde täglich einen Zuschuss von 11 € je Kind leistet. Bei den einzelnen Einrichtungen fallen zum Teil sehr unterschiedliche Defizite auf, die in einem Arbeitskreis näher untersucht werden sollten. Der Arbeitskreis sollte im Herbst zusammentreten, um dann evtl. notwendige mögliche Änderungen der Gebühren zum 1.1.2020 zu beschließen. Die Unterschiede in den einzelnen Einrichtungen sind teilweise gravierend, was aber auch zum Teil an den verspäteten gezahlten Zuschüssen liegt, die erst im darauffolgenden Haushaltsjahr eingegangen sind.

 

Ratsmitglied Pototzky kommt auf die Prüfbemerkung zurück, wonach der Markt Rimpar für 378.000 € zusätzliches Personal in den Kindertageseinrichtungen sich leistet. Er fragt sich deshalb, welche neuen Erkenntnisse der Arbeitskreis bringen soll. Der Vorsitzende geht davon aus, dass durchaus neue Erkenntnisse erlangt werden können, insbesondere im Hinblick auf die Trennung von laufenden Betriebskosten und Investitionskosten.

 

Ratsmitglied Weidner weist daraufhin, dass die vorgelegten Zahlen so nicht vergleichbar sind. Zuweisungen und Zuschüsse müssen heraus gerechnet werden. Auch die Einrichtungen der Caritas sind nicht vergleichbar, da in der Regel die kommunalen Kindergärten mietfrei sind und somit die Baulast noch zusätzlich anfällt, ebenso sind keine Abschreibungen und sonstige kalkulatorische Kosten aufgeführt. Ziel sollte aber auf keinen Fall sein, die kommunalen Kindertageseinrichtungen zu privatisieren.

 

1. Bürgermeister schlägt zusammenfassend vor, die Gebührensatzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen sowie einen Arbeitskreis zu bilden, um weitere Erkenntnisse für eine evtl. Erhöhung im nächsten Jahr zu erlangen.


Beschluss:

  1. Der Marktgemeinderat beschließt folgende neue

 

Satzung

über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

(Kindergärten, Kinderkrippen und Kinderhorte)

(Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung)

des Marktes Rimpar

vom 10.03.2006

 

- in der Fassung der Änderungssatzung vom 02.08.2016 -

 

 

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Rimpar folgende Satzung:

 

§ 1

Gebührenpflicht

 

Der Markt Rimpar erhebt für die Benutzung seiner Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, Kinderkrippen und Kinderhorte) Gebühren.

 

 

§ 2

Gebührenschuldner

 

(1) Gebührenschuldner sind,

 

a)      die Personensorgeberechtigten des Kindes, das in eine Kindertageseinrichtung  aufgenommen wird,

b)      diejenigen, die das Kind zur Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung angemeldet haben.

 

(2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.

 

 

§ 3

Entstehen und Fälligkeit der Gebühr

 

(1) Die Gebühren i. S. von § 5 entstehen erstmals mit der Aufnahme des Kindes in eine Kindertageseinrichtung; im Übrigen entstehen diese Gebühren jeweils fortlaufend mit Beginn eines Monats. Vorübergehende Abwesenheit sowie Urlaubs- und Krankheitszeiten lässt die Gebührenpflicht unberührt.

 

(2) Die Gebühr ist spätestens am 3. Werktag eines jeden Monats für den gesamten Monat im Voraus fällig. Die Gebührenschuldner sind verpflichtet, dem Markt Rimpar eine Einziehungsermächtigung für ihr Konto zu erteilen oder die Beträge auf eines der Konten der Gemeindekasse zu überweisen.

 

(3) Die Gebühren werden für 12 Besuchsmonate eines Jahres erhoben.

 

 

§ 4

Gebührenmaßstab

 

Die Höhe der Gebühren i. S. des § 5 richtet sich nach der Dauer des Besuchs der Kindertageseinrichtung. Bei unterschiedlichen Betreuungszeiten unter der Woche sind Wochendurchschnitte zu bilden.

 

 

§ 5

Gebührensatz

 

(1) Für jeden angefangenen Monat werden folgende Gebühren erhoben:

 

aa)  Regelkindergarten

Buchungszeit:

Monatliche Gebühren

Erstes Kind

Zweites und jedes weitere Kind:

   3 – 4 Stunden

100 €

70 €

> 4 – 5 Stunden

110 €

80 €

> 5 – 6 Stunden

120 €

90 €

> 6 – 7 Stunden

130 €

100 €

> 7 – 8 Stunden

140 €

110 €

> 8 – 9 Stunden

150 €

120 €

> 9 – 10 Stunden

160 €

130 €

 

 

ab) Waldkindergarten

 

Buchungszeit:

Monatliche Gebühren

Erstes Kind

Zweites und jedes weitere Kind:

> 4 – 5 Stunden

130 €

90 €

> 5 – 6 Stunden

145 €

100 €

> 6 – 7 Stunden

160 €

110 €

 

Für Kinder unter drei Jahren ist die Krippengebühr zu entrichten.

 

 

Für Kinder in den Kindertageseinrichtungen wird der vom Freistaat Bayern zur Entlastung der Familien gewährte Zuschuss in der jeweils geltenden Höhe auf den Gebührensatz / Elternbeitrag angerechnet. Die Anrechnung ist auf die Höhe der festgesetzten Gebühr beschränkt.

 

 

 

 

b) Kinderkrippe

 

Buchungszeit:

Monatliche Gebühren

Erstes Kind

Zweites und jedes weitere Kind:

> 3 – 4 Stunden

125 €

85 €

> 4 – 5 Stunden

150 €

105 €

> 5 – 6 Stunden

175 €

120 €

> 6 – 7 Stunden

200 €

140 €

> 7 – 8 Stunden

225 €

160 €

> 8 – 9 Stunden

250 €

180 €

> 9 – 10 Stunden

275 €

200 €

 

 

c) Kinderhort

 

Buchungszeit:

Monatliche Gebühren

Erstes Kind

Zweites und jedes weitere Kind:

   3 – 4 Stunden

160 €

110 €

> 4 – 5 Stunden

175 €

120 €

> 5 – 6 Stunden

190 €

130 €

> 6 – 7 Stunden

205 €

140 €

 

Das Mittagessen ist in den Hortgebühren enthalten. Zu den Hortgebühren hinzu kommt noch ein halbjährliches Getränkegeld von 30,00 €.

 

d) Mittagsbetreuung

 

Buchungszeit:

Monatliche Gebühren

Erstes Kind

Zweites und jedes weitere Kind:

   2 – 3 Stunden

75 €

50 €

> 3 – 4 Stunden

125 €

85 €

 

 

(2) Soweit mehr als ein Kind aus einer häuslichen Gemeinschaft eine Kindertageseinrichtung im Markt Rimpar besucht, gilt als Erstkind das älteste Kind. Die weiteren Kinder werden in der Reihenfolge ihres Geburtsjahrs absteigend berücksichtigt.

 

 

§ 6

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 01. September 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung

zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten des Marktes Rimpar vom 13.11.2001 in der Fassung vom 02. Mai 2016 außer Kraft.

 

 

 

  1. Es wird bis zum Herbst 2019 ein Arbeitskreis gebildet, bestehend aus Vertretern des Marktgemeinderates und der Verwaltung, um weitere detaillierte Erkenntnisse zu erlangen, inwieweit eine weitere Gebührenanpassung notwendig wird.