Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 5

Nach Art. 5 Abs. 1 GLKrWG beruft der Gemeinderat den Wahlleiter und Stellvertreter für die Kommunalwahlen. Nicht zum Wahlleiter oder Stellvertreter kann berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist. Die Berufung ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

 

Vorgeschlagen werden als Wahlleiter für die Kommunalwahlen 2020 der Geschäftsleiter Alexander Fuchs, als Stellvertreterin die Leiterin des Bürgeramtes Frau Manuela Weidner.

 

Von Ratsmitglied Voll sowie aus den Reihen der SPD- und IGU-Fraktion kamen zur stellvertretenden Wahlleiterin Frau Weidner dahingehend Bedenken, ob diese als Ehefrau des CSU-Fraktionssprechers im Marktgemeinderat dieses Amt übernehmen solle. Alle Ratsmitglieder betonen, dass Frau Weidner fachlich und persönlich für dieses Amt geeignet ist und niemand ihr etwas unterstellen möchte. Die Bedenken betreffen das Bild in der Öffentlichkeit, wenn die Ehefrau eines Fraktionssprechers dieses verantwortungsvolle Amt übernehme.

 

Geschäftsleiter Fuchs erläutert, dass zum einen Frau Weidner als stellv. Wahlleiterin nur bei einem Ausfall des Wahlleiters die Amtsgeschäfte übernehme, zum anderen ist Frau Weidner sowohl fachlich als auch persönlich geeignet, als langjährige Wahlsachbearbeiterin im Bürgeramt dieses Amt auszufüllen. Frau Weidner ist wie alle anderen Mitarbeiter vereidigt und wird als Leiterin des Bürgeramtes die Wahlsachbearbeitung wahrnehmen, die auf der Grundlage des Melderegisters berufen, unabhängig davon, ob sie die stellvertretende Wahlleiterin ist oder nicht. Nach eingehender Diskussion lässt 1. Bürgermeister Losert über den Verwaltungsvorschlag abstimmen.


Beschluss:

Nach Art. 5 Abs. 1 GLKrWG beruft der Marktgemeinderat Rimpar den Geschäftsleiter Alexander Fuchs zum Wahlleiter für die Kommunalwahl 2020. Zur stellvertretenden Wahlleiterin wird die Leiterin des Bürgeramtes Frau Manuela Weidner berufen.


Abstimmungsvermerke:

Das Ratsmitglied Nicole Wiener nimmt aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

 

Das Ratsmitglied Nicole Wiener nimmt wieder an der Sitzung teil

 

Das Ratsmitglied Bernhard Weidner nimmt aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

 

Das Ratsmitglied Bernhard Weidner nimmt wieder an der Sitzung teil