Nach Art. 5 Abs. 1 GLKrWG beruft der Gemeinderat
den Wahlleiter und Stellvertreter für die Kommunalwahlen. Nicht zum Wahlleiter
oder Stellvertreter kann berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten
Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich
bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine
Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für
den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist. Die Berufung ist der
Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Vorgeschlagen werden als Wahlleiter für die
Kommunalwahlen 2020 der Geschäftsleiter Alexander Fuchs, als Stellvertreterin die
Leiterin des Bürgeramtes Frau Manuela Weidner.
Von Ratsmitglied Voll sowie aus den Reihen der SPD-
und IGU-Fraktion kamen zur stellvertretenden Wahlleiterin Frau Weidner
dahingehend Bedenken, ob diese als Ehefrau des CSU-Fraktionssprechers im
Marktgemeinderat dieses Amt übernehmen solle. Alle Ratsmitglieder betonen, dass
Frau Weidner fachlich und persönlich für dieses Amt geeignet ist und niemand
ihr etwas unterstellen möchte. Die Bedenken betreffen das Bild in der
Öffentlichkeit, wenn die Ehefrau eines Fraktionssprechers dieses
verantwortungsvolle Amt übernehme.
Geschäftsleiter Fuchs erläutert, dass zum einen
Frau Weidner als stellv. Wahlleiterin nur bei einem Ausfall des Wahlleiters die
Amtsgeschäfte übernehme, zum anderen ist Frau Weidner sowohl fachlich als auch
persönlich geeignet, als langjährige Wahlsachbearbeiterin im Bürgeramt dieses
Amt auszufüllen. Frau Weidner ist wie alle anderen Mitarbeiter vereidigt und
wird als Leiterin des Bürgeramtes die Wahlsachbearbeitung wahrnehmen, die auf
der Grundlage des Melderegisters berufen, unabhängig davon, ob sie die
stellvertretende Wahlleiterin ist oder nicht. Nach eingehender Diskussion lässt
1. Bürgermeister Losert über den Verwaltungsvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Nach Art. 5 Abs. 1 GLKrWG beruft der Marktgemeinderat
Rimpar den Geschäftsleiter Alexander Fuchs zum Wahlleiter für die Kommunalwahl
2020. Zur stellvertretenden Wahlleiterin wird die Leiterin des Bürgeramtes Frau
Manuela Weidner berufen.
Abstimmungsvermerke:
Das Ratsmitglied Nicole
Wiener nimmt aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO nicht an der Beratung und Abstimmung
teil.
Das Ratsmitglied Nicole
Wiener nimmt wieder an der Sitzung teil
Das Ratsmitglied
Bernhard Weidner nimmt aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO nicht an der Beratung und
Abstimmung teil.
Das Ratsmitglied
Bernhard Weidner nimmt wieder an der Sitzung teil