Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Dem Marktgemeinderat lag folgender Sachverhalt vor:

Jede Behörde und jedes Unternehmen muss einen IT-Sicherheitsbeauftragten ernannt haben. Für deutsche Bundesbehörden ist dies mit dem sogenannten Umsetzungsplan Bund zum Schutz der Informationsinfrastrukturen in Deutschland, der 2007 vom Kabinett verabschiedet wurde, verpflichtend vorgeschrieben worden. Auch für die Landes- und Kommunalbehörden ist dies zwischenzeitlich verpflichtend. Bei der Ernennung sollten die Aufgaben und Befugnisse in der Organisation klar umrissen werden.

 

Zum IT-Sicherheitsbeauftragten des Marktes Rimpar soll Herr Christian Kornacker bestellt werden. Seine Abwesenheitsvertretung übernimmt Herr Günter Pfau.

 

Organisation

Der IT-Sicherheitsbeauftragte besitzt eine unabhängige und organisatorisch herausgehobene Stellung. Er ist in dieser Rolle der Behördenleitung direkt unterstellt und berichtet direkt an diese. Somit ist die notwendige Unabhängigkeit von anderen Stellen innerhalb der Organisation erreicht. Die Leitungsebene trägt weiterhin die Gesamtverantwortung für alle Belange der Informationssicherheit.

Es ist sichergestellt, dass die Wahrnehmung der Rolle des Informationssicherheits­beauftragten zu keinen Konflikten mit weiteren von dieser Person wahrgenommenen Rollen führt. Der IT-Sicherheitsbeauftragte verfügt über ausreichendes Wissen und Erfahrung auf dem Gebiet der Informationssicherheit und Informationstechnologie.

Die Leitungsebene unterstützt den IT-Sicherheitsbeauftragten bei der Wahrnehmung seiner sich aus dieser Verfügung ergebenden Aufgaben und stellt dem IT-Sicherheitsbeauftragten genügend Ressourcen zur Erfüllung dieser Aufgaben zur Verfügung. Die Leitungsebene gewährleistet eine der Funktion angemessene Aus- und Fortbildung.

 

Verantwortlichkeiten/Aufgaben

Der IT-Sicherheitsbeauftragte ist zuständig für alle Belange der Informationssicherheit innerhalb der Institution/Behörde. Er unterstützt die Leitungsebene bei deren Aufgaben bezüglich der Informationssicherheit. Er

-          stimmt die Informationssicherheitsziele mit den Zielen der Institution/Behörde ab.

-          erstellt die Leitlinie zur Informationssicherheit und stimmt diese mit der Leitungsebene ab.

-          stellt sicher, dass die abgestimmte Leitlinie zur Informationssicherheit allen Mitarbeitern der Institution/Behörde bekannt gegeben wird.

-          verantwortet den Aufbau, Betrieb und Weiterentwicklung der Informationssicherheitsorganisation innerhalb der Institution/der Behörde.

-          erstellt und schreibt das Informationssicherheitskonzept der Institution/Behörde fort und passt dieses auch an neue gesetzliche Gegebenheiten an.

-          erstellt und erlässt Richtlinien und Regelungen die Informationssicherheit betreffend.

-          berät die Leitungsebene in allen Fragen der Informationssicherheit.

-          berichtet relevante die Informationssicherheit betreffende Vorkommnisse an die Leitungsebene

-          berichtet der Leitungsebene regelmäßig über den aktuellen Stand der Informationssicherheit.

-          stellt den notwendigen Informationsfluss für das Informationssicherheitsmanagement sicher (z. B. durch Berichtswesen, Dokumentation).

-          stellt sicher, dass die Informationssicherheitsmaßnahmen inklusive der Zugriffsregelungen aktuell, aussagekräftig und nachvollziehbar dokumentiert werden.

-          initiiert und kontrolliert die Umsetzung von Informationssicherheitsmaßnahmen.

-          koordiniert zielgruppenorientierte Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen zum Thema Informationssicherheit.

-          plant und konzeptualisiert die Notfallvorsorge und erstellt ein Notfallhandbuch zur Bewältigung von Notfällen

-          bindet alle Mitarbeiter der Behörde in den Informationssicherheitsprozess und die Notfallvorsorge ein.

-          übernimmt die Leitung der Analyse und Nachbearbeitung von Informationssicherheitsvorfällen.

-          arbeitet mit anderen Beauftragten aus dem Gebiet der (Informations-)Sicherheit zusammen (z. B. Datenschutzbeauftragter).

-          nimmt regelmäßig an Fortbildungen zur Informationssicherheit teil.

 

Befugnisse/Kompetenzen

Der IT-Sicherheitsbeauftragte:

-          ist in allen für die Informationssicherheit relevanten Themen zu informieren (Sowohl auf Nachfrage als auch unaufgefordert, soweit eine Relevanz für die Informationssicherheit besteht).

-          Vorhaben und Änderungen, die die Informationssicherheit berühren können (z. B. neue IT-Projekte, Änderungen der IT-Infrastruktur, Änderungen von Rahmenbedingungen mit Auswirkungen auf die Informationssicherheit) müssen frühzeitig mit dem IT-Sicherheitsbeauftragten abgestimmt werden.

-          hat ein Mitsprache- und Vetorecht bei allen Entscheidungen die seinen Verantwortungsbereich betreffen (z. B. bei der Initiierung von IT-Projekten, Beschaffung von Informationsverarbeitenden Systemen, Änderungen von Geschäftsprozessen, Ausbildung von Mitarbeitern).

-          hat direktes Vortragsrecht gegenüber der Behördenleitung/Geschäftsführung.

-          hat Zutrittsrecht zu allen Bereichen, in denen Informationstechnik eingesetzt wird und damit zusammenhängende Daten verarbeitet werden, und zu allen Bereichen, in denen relevante Geschäftsprozesse und Informationen bearbeitet werden.

-          hat im Rahmen seiner Tätigkeit ein zeitlich, auf die Dauer der wahrzunehmenden Aufgabe, begrenztes Zugriffsrecht auf alle betroffenen IT-Systeme und damit verarbeitete Daten. Je nach Art der Daten muss er/sie sich hierzu vorab mit dem Datenschutz- oder Geheimschutzbeauftragten abstimmen.

-          führt Revisionen im Themenbereich der Informationssicherheit durch bzw. veranlasst Revisionen durch unabhängige Dritte und überprüft so das aktuelle Informationssicherheitsniveau in ihrem/seinem Aufgabenbereich.

-          vertritt die Behörde im Bereich des IT-Sicherheitsmanagements und ist gegenüber dem Ressort-IT-Sicherheitsbeauftragten berichtspflichtig.

 

Geltungsbereich

Die in dieser Bestellung festgelegten Befugnisse gelten instituts-/behördenweit und für alle Einrichtungen des Marktes Rimpar und umfassen alle Bereiche, in denen Informationen verarbeitet, übertragen und gespeichert werden.

 

Diese Bestellung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 


Beschluss:

Zum IT-Sicherheitsbeauftragten des Marktes Rimpar wird Herr Christian Kornacker bestellt. Seine Abwesenheitsvertretung ist Herr Günter Pfau.