Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Dem Marktgemeinderat liegt folgender Sachverhalt mit Beschlussvorschlag vor:

 

Im Jahr 2019 laufen die zwischen dem Markt Rimpar und den Landwirten geschlossenen Vereinbarungen über Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen im Wasserschutzgebiet Maidbronner Wald (Brunnen IV und V) in Rimpar aus.

 

Zum nachhaltigen Schutz des Trinkwassers ist es u. a. erforderlich, neue Vereinbarungen abzuschließen. Aus diesem Grund fand am 01.07.2019 im Sitzungssaal des Schlosses Grumbach eine Informationsveranstaltung mit den Bewirtschaftern des Wasserschutzgebietes statt, bei der Herr Lukas vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) aus Würzburg das Grundkonzept einer neuen freiwilligen Vereinbarung vorgestellt hat. Herr Lukas hob hierbei hervor, dass sich die noch gültige Vereinbarung bewährt habe und aus Sicht des AELF deshalb keine großen Änderungen vorgenommen werden sollten.

 

Die Laufzeit der neuen Vereinbarung sollte unverändert 5 Jahre betragen.

 

Bei den Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen wurde folgendes vorgeschlagen:

 

Dauerstilllegung

Keine Erhöhung des bisherigen Entschädigungsbetrages von 600,00 Euro pro Hektar jährlich.

 

Reduzierte Bodenbearbeitung

Keine Änderung. Die Ausgleichszahlung in Höhe von 25,00 Euro pro Hektar im Jahr sollte belassen werden.

 

Zwischenfruchtanbau

Bei Umbruch nach Vorgabe der WSG-Verordnung ab 01.11. sollten wie bisher 80,00 Euro pro Hektar gezahlt werden. Bei Umbruch ab 01.01. sollten unverändert 150,00 Euro pro Hektar gezahlt werden.

 

Agrarökologische Ackernutzung und Blühflächen (Bayer. KULAP B28)

Sollte belassen und die Kosten für das Saatgut weiterhin vom Markt Rimpar übernommen werden.

 

Umwandlung von Acker- in Grünland ohne mineralische N-Düngung (KULAP B28)

Vertragsdauer: 5 Jahre bis 31.12.2024. Die Begrünung erfolgt als Wiese, eine Weidenutzung ist nicht erlaubt. Eine Nachsaat während der Verpflichtungsdauer erfolgt umbruchlos. Es können nur Flächen in die Maßnahme einbezogen werden, die in den beiden Vorjahren des ersten Verpflichtungsjahres in der Hauptnutzung als Ackerflächen bewirtschaftet wurden. Durch einen gleichzeitigen Abschluss von KULAP B 28 wird die 5-Jahresfrist zur Dauergrünlandentstehung auf diesen Flächen unterbrochen. Eine mineralische Stickstoffdüngung der Fläche ist im Förderzeitraum untersagt. Eine letzte organische Düngung der Fläche darf im Herbst nach dem letzten Ertragsschnitt und vor Beginn der Sperrfrist nach der DVO bis in Höhe von 60 kg/ha Ngesamt erfolgen. Vorschlag Ausgleichszahlung: auf Antrag 400,00 Euro pro Hektar jährlich.

 

Zu diesem TOP begrüßt der 1. Bürgermeister Losert Herrn Lukas vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Herr Lukas betreut die Gemeinden im Landkreis für Flächen die in einem Landschafts- oder Wasserschutzgebiet liegen. Nachdem im Vorfeld Fragen zu dem TOP aufgetaucht sind, in denen es im Kern um die Nitratwerte geht, die sich in den letzten Jahren trotz Wasserschutzgebiete erhöht haben, geht es nun um weitere Verbesserungen, damit die Gemeinde nicht bis an den Grenzbereich kommt.

 

Herr Lukas zeigt in einer Power-Point-Präsentation zunächst die verschiedenen Wasserschutzzonen, wieviel Landwirtschaft dort stattfindet und wieviel Grünland und Stilllegungsfläche existiert. Die Bodenbonitäten liegen in der Zone II durchschnittlich bei 49 Bodenpunkte (36-70) und in der Zone III durchschnittlich bei 41 Bodenpunkte (22-67). Bei den Diagrammen zur Entwicklung der Nitratwerte seit dem Jahr 2006 bis heute ist zu erkennen, dass beim Brunnen 4 von 2006 bis 2015 die Nitratwerte sukzessiv gesenkt werden konnten, seit 2015 jedoch diese wieder steigen und teilweise im Grenzbereich oder darüber liegen. Eine ähnliche Entwicklung ist für den Brunnen 5 zu erkennen, jedoch liegen dort die Werte weit unter dem Grenzwert.

 

Bei der Bewertung der Nitratgehalte ist festzustellen, dass durch die Mischung der beiden Brunnen sichergestellt ist, dass die Werte für den Nitratgehalt immer sicher unter dem Grenzwert liegen. Derzeit liegen die Nitratwerte, die beim Endverbraucher ankommen, bei unter 40 mg Nitrat/l, der Grenzwert liegt bei 50 mg/l.

 

Herr Lukas führt weiter aus, dass die Ursachen der Schwankungen beim Nitratgehalt eher im Klima zu suchen sind, da keine wesentlichen Änderungen der Bewirtschaftung im Wassereinzugsgebiet erfolgte. Ursachen hierfür sind u. a. die Regenmenge oder die verschiedenen Gesteinsarten. Nachdem bis 2013 die Werte kontinuierlich gesunken sind, ist die Erhöhung der letzten Jahre u. a. auch auf die zu geringen Niederschläge zurückzuführen.

 

Vorschläge für eine freiwillige Vereinbarung zur Grundwasserschonenden Landbewirtschaftung könnten demnach gezielt begrünte Stilllegungen, eine reduzierte Bodenbearbeitung, Zwischenfruchtanbau, Blühmischung auf den Äckern oder Anbau von Ackergras, auch mit Klee sein.

 

Weitere mögliche Auflagen wären beispielsweise das Feststellen des tatsächlichen Wassereinzugsgebietes und die räumliche Ausweitung der Angebote, eine Verringerung der Früchte mit hohem N-Bedarf und geringerem Entzug (Raps, Qualitätsweizen) –Kombination mit KULAP teilweise möglich- oder eine gezielte Stilllegung der schlechten Böden.

 

Aus der anschließenden Diskussion ist zusammenfassend festzustellen, dass alle Ratsmitglieder den Nitratwert senken wollen, sinnvolle Maßnahmen eingeläutet werden, da die Auswirkungen dieser Maßnahmen immer erst langfristig wirken, das Programm zur Bewirtschaftung des Wasserschutzgebietes und damit über die Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen fortgeschrieben werden soll.

 

Sowohl die Mitglieder des Marktgemeinderates als auch der Vorsitzende bedanken sich für die sehr informative und interessante Präsentation von Herrn Lukas. 1. Bürgermeister Losert schlägt deshalb vor, den Landwirten ein Zeichen zu setzen und das Programm für weitere 5 Jahre fortzuschreiben mit der Option Nachbesserungen dann umzusetzen, sofern sich neue Kenntnisse ergeben.


Beschluss:

Das Programm zur Grundwasserschonenden Landbewirtschaftung und somit die Vereinbarungen über Ausgleichs- und Entschädigungszahlungen werden für weitere 5 Jahre fortgeschrieben. Sofern weitere Flächen dazu kommen, werden diese mit aufgenommen. Die Vertragsdauer beginnt zum 01.01.2020 und endet mit Ablauf des 31.12.2024. Die Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen werden gem. der Beschlussvorlage festgesetzt.