Dem
Marktgemeinderat liegt folgender Sachverhalt mit Beschlussvorschlag vor:
Im
Jahr 2019 laufen die zwischen dem Markt Rimpar und den Landwirten geschlossenen
Vereinbarungen über Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen im
Wasserschutzgebiet Maidbronner Wald (Brunnen IV und V) in Rimpar aus.
Zum
nachhaltigen Schutz des Trinkwassers ist es u. a. erforderlich, neue
Vereinbarungen abzuschließen. Aus diesem Grund fand am 01.07.2019 im
Sitzungssaal des Schlosses Grumbach eine Informationsveranstaltung mit den
Bewirtschaftern des Wasserschutzgebietes statt, bei der Herr Lukas vom Amt für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) aus Würzburg das Grundkonzept
einer neuen freiwilligen Vereinbarung vorgestellt hat. Herr Lukas hob hierbei
hervor, dass sich die noch gültige Vereinbarung bewährt habe und aus Sicht des
AELF deshalb keine großen Änderungen vorgenommen werden sollten.
Die
Laufzeit der neuen Vereinbarung sollte unverändert 5 Jahre betragen.
Bei
den Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen wurde folgendes vorgeschlagen:
Dauerstilllegung
Keine
Erhöhung des bisherigen Entschädigungsbetrages von 600,00 Euro pro Hektar
jährlich.
Reduzierte
Bodenbearbeitung
Keine
Änderung. Die Ausgleichszahlung in Höhe von 25,00 Euro pro Hektar im Jahr
sollte belassen werden.
Zwischenfruchtanbau
Bei
Umbruch nach Vorgabe der WSG-Verordnung ab 01.11. sollten wie bisher 80,00 Euro
pro Hektar gezahlt werden. Bei Umbruch ab 01.01. sollten unverändert 150,00 Euro
pro Hektar gezahlt werden.
Agrarökologische
Ackernutzung und Blühflächen (Bayer. KULAP B28)
Sollte
belassen und die Kosten für das Saatgut weiterhin vom Markt Rimpar übernommen
werden.
Umwandlung
von Acker- in Grünland ohne mineralische N-Düngung (KULAP B28)
Vertragsdauer:
5 Jahre bis 31.12.2024. Die Begrünung erfolgt als Wiese, eine Weidenutzung ist
nicht erlaubt. Eine Nachsaat während der Verpflichtungsdauer erfolgt
umbruchlos. Es können nur Flächen in die Maßnahme einbezogen werden, die in den
beiden Vorjahren des ersten Verpflichtungsjahres in der Hauptnutzung als
Ackerflächen bewirtschaftet wurden. Durch einen gleichzeitigen Abschluss von
KULAP B 28 wird die 5-Jahresfrist zur Dauergrünlandentstehung auf diesen
Flächen unterbrochen. Eine mineralische Stickstoffdüngung der Fläche ist im
Förderzeitraum untersagt. Eine letzte organische Düngung der Fläche darf im
Herbst nach dem letzten Ertragsschnitt und vor Beginn der Sperrfrist nach der
DVO bis in Höhe von 60 kg/ha Ngesamt erfolgen. Vorschlag
Ausgleichszahlung: auf Antrag 400,00 Euro pro Hektar jährlich.
Zu diesem TOP begrüßt der 1. Bürgermeister Losert
Herrn Lukas vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Herr Lukas
betreut die Gemeinden im Landkreis für Flächen die in einem Landschafts- oder
Wasserschutzgebiet liegen. Nachdem im Vorfeld Fragen zu dem TOP aufgetaucht
sind, in denen es im Kern um die Nitratwerte geht, die sich in den letzten
Jahren trotz Wasserschutzgebiete erhöht haben, geht es nun um weitere
Verbesserungen, damit die Gemeinde nicht bis an den Grenzbereich kommt.
Herr Lukas zeigt in einer Power-Point-Präsentation
zunächst die verschiedenen Wasserschutzzonen, wieviel Landwirtschaft dort
stattfindet und wieviel Grünland und Stilllegungsfläche existiert. Die
Bodenbonitäten liegen in der Zone II durchschnittlich bei 49 Bodenpunkte
(36-70) und in der Zone III durchschnittlich bei 41 Bodenpunkte (22-67). Bei
den Diagrammen zur Entwicklung der Nitratwerte seit dem Jahr 2006 bis heute ist
zu erkennen, dass beim Brunnen 4 von 2006 bis 2015 die Nitratwerte sukzessiv
gesenkt werden konnten, seit 2015 jedoch diese wieder steigen und teilweise im
Grenzbereich oder darüber liegen. Eine ähnliche Entwicklung ist für den Brunnen
5 zu erkennen, jedoch liegen dort die Werte weit unter dem Grenzwert.
Bei der Bewertung der Nitratgehalte ist
festzustellen, dass durch die Mischung der beiden Brunnen sichergestellt ist,
dass die Werte für den Nitratgehalt immer sicher unter dem Grenzwert liegen.
Derzeit liegen die Nitratwerte, die beim Endverbraucher ankommen, bei unter 40
mg Nitrat/l, der Grenzwert liegt bei 50 mg/l.
Herr Lukas führt weiter aus, dass die Ursachen der
Schwankungen beim Nitratgehalt eher im Klima zu suchen sind, da keine
wesentlichen Änderungen der Bewirtschaftung im Wassereinzugsgebiet erfolgte.
Ursachen hierfür sind u. a. die Regenmenge oder die verschiedenen
Gesteinsarten. Nachdem bis 2013 die Werte kontinuierlich gesunken sind, ist die
Erhöhung der letzten Jahre u. a. auch auf die zu geringen Niederschläge
zurückzuführen.
Vorschläge für eine freiwillige Vereinbarung zur
Grundwasserschonenden Landbewirtschaftung könnten demnach gezielt begrünte
Stilllegungen, eine reduzierte Bodenbearbeitung, Zwischenfruchtanbau,
Blühmischung auf den Äckern oder Anbau von Ackergras, auch mit Klee sein.
Weitere mögliche Auflagen wären beispielsweise das
Feststellen des tatsächlichen Wassereinzugsgebietes und die räumliche
Ausweitung der Angebote, eine Verringerung der Früchte mit hohem N-Bedarf und
geringerem Entzug (Raps, Qualitätsweizen) –Kombination mit KULAP teilweise
möglich- oder eine gezielte Stilllegung der schlechten Böden.
Aus der anschließenden Diskussion ist
zusammenfassend festzustellen, dass alle Ratsmitglieder den Nitratwert senken
wollen, sinnvolle Maßnahmen eingeläutet werden, da die Auswirkungen dieser
Maßnahmen immer erst langfristig wirken, das Programm zur Bewirtschaftung des
Wasserschutzgebietes und damit über die Ausgleichs- und
Entschädigungsleistungen fortgeschrieben werden soll.
Sowohl die Mitglieder des Marktgemeinderates als
auch der Vorsitzende bedanken sich für die sehr informative und interessante
Präsentation von Herrn Lukas. 1. Bürgermeister Losert schlägt deshalb vor, den
Landwirten ein Zeichen zu setzen und das Programm für weitere 5 Jahre
fortzuschreiben mit der Option Nachbesserungen dann umzusetzen, sofern sich
neue Kenntnisse ergeben.
Beschluss:
Das
Programm zur Grundwasserschonenden Landbewirtschaftung und somit die
Vereinbarungen über Ausgleichs- und Entschädigungszahlungen werden für weitere
5 Jahre fortgeschrieben. Sofern weitere Flächen dazu kommen, werden diese mit
aufgenommen. Die Vertragsdauer beginnt zum 01.01.2020 und endet mit Ablauf des
31.12.2024. Die Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen werden gem. der
Beschlussvorlage festgesetzt.