Beschluss:
Die
Jahresrechnung für das Jahr 2014 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.
Die weiteren Ausführungen hinsichtlich der Ergebnisse der Jahresrechnung ist
aus den in der Anlage beiliegenden Protokollen, welche Bestandteile dieses
Beschlusses sind, zu entnehmen.