Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Der Vorsitzende verweist auf den Tagesordnungspunkt 2, öffentlicher Teil der Marktgemeinderatssitzung vom 05.09.2019. Dort wurde der Bebauungsplan behandelt und die geänderten Festsetzungen zur Kenntnis genommen und die Zustimmung erteilt.

 

Aufgrund dieser Tatsache ist auch eine Wiederholung der öffentlichen Auslegung für die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, da eine Teilfläche des Grundstückes Flur-Nr. 83 der Gemarkung Maidbronn (Fläche zwischen Sondergebiet und Pleichach) aufgrund einer Einwendung des Grundstückseigentümers wieder wie im derzeit geltenden Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche und nicht als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden soll.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Beteiligter im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Sondergebiet „großflächiger Einzelhandel“ in der Gemarkung Maidbronn gemäß § 4 Abs. 3 BauGB.