Der
Vorsitzende verweist auf den Tagesordnungspunkt 2, öffentlicher Teil der
Marktgemeinderatssitzung vom 05.09.2019. Dort wurde der Bebauungsplan behandelt
und die geänderten Festsetzungen zur Kenntnis genommen und die Zustimmung
erteilt.
Aufgrund
dieser Tatsache ist auch eine Wiederholung der öffentlichen Auslegung für die
Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, da eine Teilfläche des
Grundstückes Flur-Nr. 83 der Gemarkung Maidbronn (Fläche zwischen Sondergebiet
und Pleichach) aufgrund einer Einwendung des Grundstückseigentümers wieder wie
im derzeit geltenden Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche und nicht als Fläche
für die Landwirtschaft dargestellt werden soll.
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat beschließt die erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung
der Behörden und sonstiger Beteiligter im Rahmen der Änderung des
Flächennutzungsplanes für ein Sondergebiet „großflächiger Einzelhandel“ in der
Gemarkung Maidbronn gemäß § 4 Abs. 3 BauGB.