Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2

Die Eigentümer der Anwesen Flur-Nr. 580, 581/1, 582, 583, 584, 585, 586. 587 sowie 588 der Gemarkung Maidbronn stellten den Antrag auf Ausweisung eines Baugebietes in diesem Bereich. Entsprechende Versorgungsleitungen würden bereits liegen im oberen Bereich der Grundstücke. Nachdem die Grundstücke unmittelbar an den Friedhofsweg angrenzen, bieten die Eigentümer eine Abtretung der benötigten Flächen für den Ausbau des Friedhofsweges an.

 

Seitens der Verwaltung wurde in der Bauausschusssitzung ausgeführt, dass Baurecht durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen werden könnte. Gleichzeitig müsste der Flächennutzungsplan des Marktes Rimpar geändert werden, da die Flächen derzeit als Grünland vermerkt werden. Die Aufstellung des erforderlichen Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans könnten im Parallelverfahren erfolgen.

 

Die erforderliche Bauleitplanung, die Erschließungsmaßnahmen sowie die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen können über einen städtebaulichen Vertrag zwischen den Eigentümern und dem Markt Rimpar geregelt werden.

 

Letztendlich muss dann der Marktgemeinderat eine Entscheidung über die erforderliche Bauleitplanung treffen und ob ein entsprechender Aufstellungsbeschluss gefasst wird. Der Bauausschuss hat die Angelegenheit vorberaten und die Empfehlung abgegeben, einen Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Friedhofsweg Maidbronn“ zu fassen sowie die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans in die Wege zu leiten.

 

Ratsmitglied Pototzky sieht die Tagesordnungspunkte 5, 6 und 7 unmittelbar miteinander verknüpft. Die IGU-Fraktion wird dagegen stimmen. Die Ablehnung beruft sich auf die Standortfaktoren, es fehle gänzlich an einer Gesamtplanung. Er fragt „Wie will sich die Gemeinde entwickeln?“. Die Erschließung in dem Gebiet ist sehr schwierig, ein Biotop, Streuobstwiesen und Hecken, die Bedingungen für eine Erschließung sind ebenfalls schlecht, er sieht deshalb die Gefahr, dass die Gemeinde sich im weiteren Verfahren zu sehr verzettelt. Er hält es für keine gute Planung und empfiehlt den Bickelsgraben als geeigneten Alternativstandort. Auch Liedlein wäre kein guter Standort, die Straße dort ist noch nicht einmal ausgebaut, andere Begehrlichkeiten würden deshalb folgen. Er empfiehlt, dass die Gemeinde aktiv werden sollte und den Interessenten Unterstützung anbieten, einen besseren Standort zu finden.

 

Ratsmitglied Schmid erläutert, dass die Angelegenheit bereits schon früher im Bauausschuss behandelt wurde. Sie dient dem Ausbau des Friedhofswegs ohne Stützmauer und wäre somit für die Gemeinde kostengünstiger, da die Antragsteller bereit wären, Flächen dafür abzutreten. Er sieht ein rechtliches Problem, sollte alles dort W-Fläche werden. Es sollte eine Grenze zwischen W-Fläche und Grünfläche im Interesse der Bauwerber gezogen werden, da dies günstiger wäre. Auch darf es zu keiner massiven Bebauung mit mehrstöckigen Häusern wie am Scheuerberg kommen. Der Flächennutzungsplan sollte deshalb geändert werden.

 

Ratsmitglied Neumann befürwortet das Vorhaben ebenfalls. Es gibt eine Gemeinschaft, die etwas entwickeln will und das sollte die Gemeinde nicht blockieren. Ein Ort entwickle sich auch durch solche Initiativen weiter und wünscht sich daher ein positives Ergebnis.

 

Auf die Anfrage von Ratsmitglied Bieber, was konkret am Friedhofsweg saniert werden muss, antwortet der Vorsitzende, dass dieser insgesamt nicht in einem befahrbaren Zustand ist. Bei gewissen Anlässen wie Allerheiligen ist der Weg nicht geeignet, die Besucher und Fahrzeuge aufzunehmen. Wenn die Möglichkeit besteht, ist es sinnvoll, diesen Weg mit auszubauen. Der Antrag der Eigentümergemeinschaft sieht vor, den oberen Bereich zu bebauen, der südliche Bereich wird nicht mit einbezogen. Durch eine Länge von ca. 140 m werden demnach etwa 7 Baugrundstücke entstehen.

 

Zusammenfassend möchte der Vorsitzende ein Signal des Marktgemeinderates, ob dem Antrag gefolgt werden kann, damit weitere Schritte mit den entsprechenden Behörden eingeleitet werden können, insbesondere mit der Unteren Naturschutzbehörde bezüglich Ausgleichsflächen. Mit dem Antrag werden Baulücken geschlossen. Die Behörden werden ohne eine Willenserklärung seitens des Marktgemeinderates nicht tätig. Daher wäre der Aufstellungsbeschluss der erste Schritt.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Änderung des derzeit gültigen Flächennutzungsplans. Für die Grundstücke Flur-Nr. 580, 581/1, 582, 583, 584, 585, 586, 587, und 588 der Gemarkung Maidbronn soll die Grünfläche in ein W-Gebiet geändert werden.