Die
Eigentümer der Anwesen Flur-Nr. 580, 581/1, 582, 583, 584, 585, 586. 587 sowie
588 der Gemarkung Maidbronn stellten den Antrag auf Ausweisung eines
Baugebietes in diesem Bereich. Entsprechende Versorgungsleitungen würden
bereits liegen im oberen Bereich der Grundstücke. Nachdem die Grundstücke
unmittelbar an den Friedhofsweg angrenzen, bieten die Eigentümer eine Abtretung
der benötigten Flächen für den Ausbau des Friedhofsweges an.
Seitens
der Verwaltung wurde in der Bauausschusssitzung ausgeführt, dass Baurecht durch
die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen werden könnte. Gleichzeitig
müsste der Flächennutzungsplan des Marktes Rimpar geändert werden, da die
Flächen derzeit als Grünland vermerkt werden. Die Aufstellung des erforderlichen
Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans könnten im
Parallelverfahren erfolgen.
Die
erforderliche Bauleitplanung, die Erschließungsmaßnahmen sowie die
naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen können über einen städtebaulichen Vertrag
zwischen den Eigentümern und dem Markt Rimpar geregelt werden.
Letztendlich
muss dann der Marktgemeinderat eine Entscheidung über die erforderliche
Bauleitplanung treffen und ob ein entsprechender Aufstellungsbeschluss gefasst
wird. Der Bauausschuss hat die Angelegenheit vorberaten und die Empfehlung
abgegeben, einen Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Friedhofsweg
Maidbronn“ zu fassen sowie die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans in
die Wege zu leiten.
Ratsmitglied
Pototzky sieht die Tagesordnungspunkte 5, 6 und 7 unmittelbar miteinander
verknüpft. Die IGU-Fraktion wird dagegen stimmen. Die Ablehnung beruft sich auf
die Standortfaktoren, es fehle gänzlich an einer Gesamtplanung. Er fragt „Wie
will sich die Gemeinde entwickeln?“. Die Erschließung in dem Gebiet ist sehr
schwierig, ein Biotop, Streuobstwiesen und Hecken, die Bedingungen für eine
Erschließung sind ebenfalls schlecht, er sieht deshalb die Gefahr, dass die
Gemeinde sich im weiteren Verfahren zu sehr verzettelt. Er hält es für keine
gute Planung und empfiehlt den Bickelsgraben als geeigneten Alternativstandort.
Auch Liedlein wäre kein guter Standort, die Straße dort ist noch nicht einmal
ausgebaut, andere Begehrlichkeiten würden deshalb folgen. Er empfiehlt, dass
die Gemeinde aktiv werden sollte und den Interessenten Unterstützung anbieten,
einen besseren Standort zu finden.
Ratsmitglied
Schmid erläutert, dass die Angelegenheit bereits schon früher im Bauausschuss
behandelt wurde. Sie dient dem Ausbau des Friedhofswegs ohne Stützmauer und
wäre somit für die Gemeinde kostengünstiger, da die Antragsteller bereit wären,
Flächen dafür abzutreten. Er sieht ein rechtliches Problem, sollte alles dort
W-Fläche werden. Es sollte eine Grenze zwischen W-Fläche und Grünfläche im Interesse
der Bauwerber gezogen werden, da dies günstiger wäre. Auch darf es zu keiner
massiven Bebauung mit mehrstöckigen Häusern wie am Scheuerberg kommen. Der
Flächennutzungsplan sollte deshalb geändert werden.
Ratsmitglied
Neumann befürwortet das Vorhaben ebenfalls. Es gibt eine Gemeinschaft, die
etwas entwickeln will und das sollte die Gemeinde nicht blockieren. Ein Ort
entwickle sich auch durch solche Initiativen weiter und wünscht sich daher ein
positives Ergebnis.
Auf
die Anfrage von Ratsmitglied Bieber, was konkret am Friedhofsweg saniert werden
muss, antwortet der Vorsitzende, dass dieser insgesamt nicht in einem
befahrbaren Zustand ist. Bei gewissen Anlässen wie Allerheiligen ist der Weg
nicht geeignet, die Besucher und Fahrzeuge aufzunehmen. Wenn die Möglichkeit
besteht, ist es sinnvoll, diesen Weg mit auszubauen. Der Antrag der
Eigentümergemeinschaft sieht vor, den oberen Bereich zu bebauen, der südliche
Bereich wird nicht mit einbezogen. Durch eine Länge von ca. 140 m werden
demnach etwa 7 Baugrundstücke entstehen.
Zusammenfassend
möchte der Vorsitzende ein Signal des Marktgemeinderates, ob dem Antrag gefolgt
werden kann, damit weitere Schritte mit den entsprechenden Behörden eingeleitet
werden können, insbesondere mit der Unteren Naturschutzbehörde bezüglich
Ausgleichsflächen. Mit dem Antrag werden Baulücken geschlossen. Die Behörden
werden ohne eine Willenserklärung seitens des Marktgemeinderates nicht tätig.
Daher wäre der Aufstellungsbeschluss der erste Schritt.
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat beschließt die Änderung des derzeit gültigen
Flächennutzungsplans. Für die Grundstücke Flur-Nr. 580, 581/1, 582, 583, 584,
585, 586, 587, und 588 der Gemarkung Maidbronn soll die Grünfläche in ein
W-Gebiet geändert werden.