Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2

Beim Markt Rimpar ging eine Bauanfrage der Initiative RINTBURI, vertreten durch Herrn Lukas Kütt, auf Bebauung der Grundstücke Flur-Nr. 2793 und 2793/2 der Gemarkung Rimpar ein. Die Konzeption sieht ein Wohnprojekt für fünf Familien vor und beinhaltet einen gemeinsamen Gebäudetrakt, kleinere Wohneinheiten sowie eine gemeinsam genutzte Außenfläche. Ein entsprechendes Konzept lag vor.

 

Der Vorsitzende führte aus, dass die geplanten Baugrundstücke als W-Fläche im Flächennutzungsplan vorhanden sind. Dennoch ist der Bauort derzeit auf jeden Fall als Außenbereich zu bewerten. Soll dort eine Bebauung ermöglicht werden, wäre eine Bauleitplanung erforderlich. Seitens des Bauausschusses wurde das Projekt RINTBURI sehr positiv beurteilt. Der Markt Rimpar sollte durch eine entsprechende Bauleitplanung das Projekt ermöglichen und die entsprechende Fläche überplanen. So könnte auch das Vorhaben Keidel, welches in der Straße „Am Trieb“ in zweiter Reihe geplant ist, Baurecht erhalten.

 

Der Bauausschuss sprach aus diesem Grund eine Empfehlung an den Marktgemeinderat aus, über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Am Trieb/Am Liedlein“ zu beraten. Die Alternative wäre, die Bauanträge an das Landratsamt Würzburg weiterzuleiten, diese wird aber ebenfalls eine Bauleitplanung empfehlen. Zielführend wäre deshalb den Flächennutzungsplan folgend, dass ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Dabei ist zu beurteilen, ob man die Bauvorhaben einzeln betrachtet oder weitere Flächen mit einbezogen werden.

 

Ratsmitglied Michel erläutert, dass hierüber im Bauausschuss eingehend beraten wurde und die Gemeinde junge Familien, die bauen wollen unterstützen soll. Die Erschließung wurde bewusst über „den Trieb“ geplant, es handelt sich lediglich um 5 Einfamilienhäuser, gute Verdichtung und auch der Verkehrsfluss ist gegeben.

 

Ratsmitglied Schmid führt aus, dass die verkehrliche Situation nicht unbedingt dergestalt geplant werden muss, dass komplett „am Trieb“ heraus gefahren werden muss. Die Verbindung zur Lohnstraße in die Austraße wäre wesentlich übersichtlicher, aber er würde es begrüßen, wenn eine Bauleitplanung erfolgen würde. Dabei könnte man sich das Gebiet genauer anschauen. Die „Triebverlängerung“ wäre sinnvoll, diese auszubauen, das Ganze wäre dann eine abgerundete Sache. Auch er freut sich darüber, dass junge Bauwillige in der Gemeinde bauen.

 

Ratsmitglied Wetzel erläutert emotional „der Jugend gehört die Zukunft“. Dieses Motto sollte die Gemeinde vermitteln und ist beeindruckt, dass 5 Familien den Mut haben, ein Gemeinschaftsprojekt durchzuführen. Dies sollte nicht nur unterstützt sondern auch von der Gemeinde gefördert werden, damit die jungen Leute eben nicht nach Kürnach oder anderen Nachbarkommunen gehen. Er verweist auf den seit 1970 bestehenden Flächennutzungsplan, der große Teile des Südhangs am Nordrand Rimpar als W-Gebiet ausweist. Die Gemeinde sollte prüfen, ob dies nicht nach § 34 BauGB möglich und zulässig wäre, wenn nicht, sollte auf alle Fälle eine Bauleitplanung eingeleitet werden.

 

Erster Bürgermeister Losert sieht keine Möglichkeit nach § 34 BauGB, dies wird die Gemeinde nicht hinbekommen. Die Flächen sind seit 1970 im Flächennutzungsplan, damals noch ohne Ortsteile, Zielrichtung ist deshalb die Bauleitplanung. Auch verweist er darauf, dass anders als bei einem von einem Investor vor einigen Monaten geplanten und schließlich abgelehnten Vorhaben, keine massive Bebauung geplant ist. Er werde dies mit dem Landratsamt besprechen, auch ob die Bauanträge einzeln behandelt werden können. Die Gemeinde beabsichtigt für dieses Gebiet eine Entwicklung anzustreben und einen Bebauungsplan aufzustellen. Sie hat hierfür die Planungshoheit. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt wird er dem Marktgemeinderat berichten.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Liedlein“, welcher die Grundstücke Flur-Nr. 2467, 2793, 2793/ und eine Teilfläche des Grundstückes Flur-Nr. 2949 der Gemarkung Rimpar umfassen soll.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren in die Wege zu leiten.