Beim
Markt Rimpar ging eine Bauanfrage der Initiative RINTBURI, vertreten durch
Herrn Lukas Kütt, auf Bebauung der Grundstücke Flur-Nr. 2793 und 2793/2 der
Gemarkung Rimpar ein. Die Konzeption sieht ein Wohnprojekt für fünf Familien
vor und beinhaltet einen gemeinsamen Gebäudetrakt, kleinere Wohneinheiten sowie
eine gemeinsam genutzte Außenfläche. Ein entsprechendes Konzept lag vor.
Der
Vorsitzende führte aus, dass die geplanten Baugrundstücke als W-Fläche im
Flächennutzungsplan vorhanden sind. Dennoch ist der Bauort derzeit auf jeden
Fall als Außenbereich zu bewerten. Soll dort eine Bebauung ermöglicht werden,
wäre eine Bauleitplanung erforderlich. Seitens des Bauausschusses wurde das
Projekt RINTBURI sehr positiv beurteilt. Der Markt Rimpar sollte durch eine
entsprechende Bauleitplanung das Projekt ermöglichen und die entsprechende
Fläche überplanen. So könnte auch das Vorhaben Keidel, welches in der Straße
„Am Trieb“ in zweiter Reihe geplant ist, Baurecht erhalten.
Der
Bauausschuss sprach aus diesem Grund eine Empfehlung an den Marktgemeinderat
aus, über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Am Trieb/Am
Liedlein“ zu beraten. Die Alternative wäre, die Bauanträge an das Landratsamt
Würzburg weiterzuleiten, diese wird aber ebenfalls eine Bauleitplanung
empfehlen. Zielführend wäre deshalb den Flächennutzungsplan folgend, dass ein
Bebauungsplan aufgestellt wird. Dabei ist zu beurteilen, ob man die Bauvorhaben
einzeln betrachtet oder weitere Flächen mit einbezogen werden.
Ratsmitglied
Michel erläutert, dass hierüber im Bauausschuss eingehend beraten wurde und die
Gemeinde junge Familien, die bauen wollen unterstützen soll. Die Erschließung
wurde bewusst über „den Trieb“ geplant, es handelt sich lediglich um 5
Einfamilienhäuser, gute Verdichtung und auch der Verkehrsfluss ist gegeben.
Ratsmitglied
Schmid führt aus, dass die verkehrliche Situation nicht unbedingt dergestalt
geplant werden muss, dass komplett „am Trieb“ heraus gefahren werden muss. Die
Verbindung zur Lohnstraße in die Austraße wäre wesentlich übersichtlicher, aber
er würde es begrüßen, wenn eine Bauleitplanung erfolgen würde. Dabei könnte man
sich das Gebiet genauer anschauen. Die „Triebverlängerung“ wäre sinnvoll, diese
auszubauen, das Ganze wäre dann eine abgerundete Sache. Auch er freut sich
darüber, dass junge Bauwillige in der Gemeinde bauen.
Ratsmitglied
Wetzel erläutert emotional „der Jugend gehört die Zukunft“. Dieses Motto sollte
die Gemeinde vermitteln und ist beeindruckt, dass 5 Familien den Mut haben, ein
Gemeinschaftsprojekt durchzuführen. Dies sollte nicht nur unterstützt sondern
auch von der Gemeinde gefördert werden, damit die jungen Leute eben nicht nach
Kürnach oder anderen Nachbarkommunen gehen. Er verweist auf den seit 1970
bestehenden Flächennutzungsplan, der große Teile des Südhangs am Nordrand
Rimpar als W-Gebiet ausweist. Die Gemeinde sollte prüfen, ob dies nicht nach §
34 BauGB möglich und zulässig wäre, wenn nicht, sollte auf alle Fälle eine
Bauleitplanung eingeleitet werden.
Erster
Bürgermeister Losert sieht keine Möglichkeit nach § 34 BauGB, dies wird die
Gemeinde nicht hinbekommen. Die Flächen sind seit 1970 im Flächennutzungsplan,
damals noch ohne Ortsteile, Zielrichtung ist deshalb die Bauleitplanung. Auch
verweist er darauf, dass anders als bei einem von einem Investor vor einigen
Monaten geplanten und schließlich abgelehnten Vorhaben, keine massive Bebauung
geplant ist. Er werde dies mit dem Landratsamt besprechen, auch ob die
Bauanträge einzeln behandelt werden können. Die Gemeinde beabsichtigt für
dieses Gebiet eine Entwicklung anzustreben und einen Bebauungsplan
aufzustellen. Sie hat hierfür die Planungshoheit. Nach Rücksprache mit dem
Landratsamt wird er dem Marktgemeinderat berichten.
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Liedlein“,
welcher die Grundstücke Flur-Nr. 2467, 2793, 2793/ und eine Teilfläche des
Grundstückes Flur-Nr. 2949 der Gemarkung Rimpar umfassen soll.
Die
Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren in die Wege zu leiten.