Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

In der Marktgemeinderatssitzung vom 11.07.2019 wurde im Zuge der Kommunalwahlen am 15.03.2020 der Geschäftsleiter Alexander Fuchs zum Wahlleiter und die Leiterin des Bürgerbüros Frau Manuela Weidner zur stellvertretenden Wahlleiterin gem. Art. 5 Abs. 1 GLKrWG berufen und dies unverzüglich der Kommunalaufsicht nach Art. 5 Abs. 1 Satz 5 GLKrWG mitgeteilt.

Die Kommunalaufsicht hat bei der Prüfung des Beschlussauszuges festgestellt, dass der Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung der beiden Marktgemeinderäte Nicole Wiener und Bernhard Weidner nicht rechtskonform war. Bei der Berufung des Wahlleiters und des stellv. Wahlleiters durch den Gemeinderat können analog Art. 49 Abs. 2 Nr. 2 GO auch betroffene Mitglieder mitwirken, weil es sich lediglich um eine interne Organbesetzung handelt (Kommentar Nr. 6.1 GLKrWBek; Stand: Mai 2019, Ziff. 11.05, Rn. 2 zu Art 5 GLKrWG). Die Rechtsfolge hieraus ist, dass der gefasste Beschluss in der Sache formell noch einmal durchzuführen ist.


Beschluss:

Nach Art. 5 Abs. 1 GLKrWG beruft der Marktgemeinderat Rimpar den Geschäftsleiter Alexander Fuchs zum Wahlleiter für die Kommunalwahl 2020. Zur stellvertretenden Wahlleiterin wird die Leiterin des Bürgeramtes Frau Manuela Weidner berufen.