Beschluss:
Der
Marktgemeinderat nimmt die geänderte Planung für den Bebauungsplan
„Bickelsgraben“ zur Kenntnis und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit
sowie der Behörden und Institutionen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche
Auslegung).
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat nimmt die geänderte Planung für den Bebauungsplan
„Bickelsgraben“ zur Kenntnis und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit
sowie der Behörden und Institutionen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche
Auslegung).