Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Herr Pröstler vom Ing.-Büro Röschert führt hierzu anhand der rot und grün markierten Unterscheidungen im Bebauungsplan die Änderungen aus. So wurden neben den Garagen und Nebengebäuden nun auch die Carports in den Festsetzungen mit aufgenommen. Bei den Geländeveränderungen sind anstatt 0,60 m nun Aufschüttungen für Terrassen bis maximal 2,00 m zulässig. Zwischen Gebäude und öffentlicher Verkehrsfläche sind Auffüllungen nur bis maximal 2.00 m über Oberkante öffentlicher Verkehrsfläche zulässig. Der Anschluss an das vorhandene Gelände der Nachbargrundstücke ist durch Geländeabböschungen und Stützmauern zulässig. Neu aufgenommen wurden die Stützmauern, die nun bis zu einer Höhe von 1,00 m auch außerhalb der Baugrenzen zulässig sind.