Der Marktgemeinderat des Marktes Rimpar
hat in seiner Sitzung am 05.09.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Einbahnring Marktplatz“ beschlossen, um damit die baurechtlichen
Voraussetzungen für die geplante Neuordnung der historischen Ortsmitte von Rimpar
zu schaffen. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a
BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Mit der Ausarbeitung der
Planunterlagen und der Durchführung des Verfahrens wurde das Planungsbüro für
Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach beauftragt.
Zwischenzeitlich wurde der
Bebauungsplanentwurf unter Berücksichtigung der grundlagenbildenden Verkehrs-
und Gestaltungsplanung ausgearbeitet. Der Bebauungsplan trifft die notwendigen
Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung sowie die Bebauung und Nutzung der
Grundstücke. Planungsziel ist die Revitalisierung des Marktplatzumfeldes.
Auf der Grundlage des wirksamen
Flächennutzungsplanes des Marktes Rimpar, sieht der Bebauungsplanentwurf die
Festsetzung eines beschränkten Mischgebietes vor. Für Bauvorhaben werden
Vorgaben bezüglich Art- und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare
bzw. nicht überbaubare Grundstücksflächen, die Stellung baulicher Anlagen,
Verkehrs- und Grünflächen sowie zur Grüngestaltung getroffen. Grundlegende
Maßgabe bei der baulichen Entwicklung, bilden jedoch die örtlichen
Bauvorschriften der wirksamen Gestaltungssatzung des Marktes Rimpar, die
weiterhin zu berücksichtigen sind.
Der für große Teile des Plangebietes
„Einbahnring Marktplatz“ bislang geltende Bebauungsplan „Marktplatz“, wurde
bereits am 01.02.2018, im Rahmen des städtebaulichen Verfahrens „Neuordnung
Ortsmitte“ des Marktes Rimpar, durch Marktgemeinderatsbeschluss aufgehoben. Für
die vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes "Einbahnring Marktplatz"
bestehende und genehmigte Bebauung, gilt Bestandsschutz.
Im Zuge der konkreten Ausplanung des
Bebauungsplanes, wurde der im Aufstellungsbeschluss vom 05.09.2019 benannte
räumliche Geltungsbereich, bezüglich der gegebenen Randbedingungen und aus
gestalterischen Gründen angepasst. Der Bebauungsplan umfasst gemäß Entwurf
nunmehr eine Gesamtfläche von ca. 1,528 ha und beinhaltet folgende Grundstücke
der Gemarkung Rimpar, ganz oder teilweise:
Fl.Nr. 70, 71, 74, 76, 170, 171, 172, 233/2, 233/4, 233/6, 238, 238/1, 242, 243, 244, 259, 259/2, 261, 320, 320/8, 320/9, 320/10, 320/12, 320/19, 320/22, 320/37, 320/39, 320/41, 320/42, 320/43, 320/45, 320/46, 321, 321/2, 322, 323, 324, 326, 326/1, 327, 328, 329, 331, 332/3, 336, 337, 1172 und 6056
1. Bürgermeister Losert verdeutlicht
noch einmal die Wichtigkeit des Einbahnrings anhand einer Verkehrszählung,
wonach in 24 Stunden die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes überschritten
wurde, indem insgesamt 13.600 Fahrzeuge gezählt wurden. Auch die Anzahl der
Unfälle, die die Polizeiinspektion Würzburg-Land ausgewertet hat, spiegelt
diese Tatsache wieder. Danach wurden im Zeitraum 2013 bis September 2019 in dem
Bereich Austraße, Günterslebener Straße, Niederhofer Straße insgesamt 110
Unfälle registriert. Nach Einschätzung der PI Würzburg-Land erscheint die
Unfallhäufigkeit in diesem Bereich sehr hoch.
Mit dem Bau der Westumfahrung wird zwar die
Verkehrsbelastung im Bereich der WÜ 3 Günterslebener Straße und ST 2294
Niederhofer Straße erheblich reduziert. Die Belastung der WÜ 3 Günterslebener
Straße beträgt im Planfall im Prognosejahr 2035 noch rd. 3.300 Kfz/24 h, die
Belastung der ST 2294 Marktstraße – Niederhofer Straße noch rd. 5.600 Kfz/24 h,
die Belastung der ST 2294 Bischof-Schmitt-Straße rd. 5100 Kfz/h. Die
Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte wird damit erheblich verbessert und somit
ist auch zu erwarten, dass sich die Anzahl der Unfälle reduziert.
Herr Kirchner und Frau Liebig
präsentieren noch einmal visuell die Darstellung des Projekts anhand eines
vertiefenden Gestaltungsplanes und eines Lageplans. Sie verweisen dabei auf die
Informationen, die auch schon in der Bürgerversammlung am 07.10.2019 gemacht
wurden. Das Ortsbild und die geschlossene Bauweise sollen dabei gewahrt
bleiben. Vorgeschrieben sind daher die Ausrichtung des Dachfirsts sowie die
Baulinien zur Straßenseite und Raumkanten. Wo keine Gebäude entstehen, sollen
diese zumindest durch Natursteinmauern markiert bleiben. Ausgeschlossen werden
Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten jeglicher Art. Eine
Umweltprüfung ist nicht vorgeschrieben, auch sind keine Ausgleichsflächen zur
Verfügung zu stellen. Dagegen muss der Artenschutz berücksichtigt werden.
Sie erläutern die Überquerung von
Fußgängern, die vom inneren auf den äußeren Ring möchten und umgekehrt.
Zebrastreifen und eine Lichtsignalanlage sind zunächst tabu, da diese nach
geltendem Verkehrsrecht in einem Kreisverkehr nicht erlaubt sind. Auch
Mehrzweckstreifen suggerieren keinen Gehweg, damit werde den Fußgängern eine
falsche Sicherheit vorgespielt. Bei einem Unfall könnte die Gemeinde unter
Umständen in Haftung genommen werden. Herr Kirchner sieht die Lösung in den
unmittelbaren Verhandlungen mit den öffentlichen Trägern, die in Kürze
anstehen.
In der anschließenden Diskussion werden
Punkte wie die Tangierung des Überschwemmungsgebietes, die wasserrechtliche
Prüfung, die Revitalisierung oder die Geschwindigkeitsbegrenzung beraten.
Beschluss: