Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Der Marktgemeinderat des Marktes Rimpar hat in seiner Sitzung am 05.09.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Einbahnring Marktplatz“ beschlossen, um damit die baurechtlichen Voraussetzungen für die geplante Neuordnung der historischen Ortsmitte von Rimpar zu schaffen. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen und der Durchführung des Verfahrens wurde das Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach beauftragt.

 

Zwischenzeitlich wurde der Bebauungsplanentwurf unter Berücksichtigung der grundlagenbildenden Verkehrs- und Gestaltungsplanung ausgearbeitet. Der Bebauungsplan trifft die notwendigen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung sowie die Bebauung und Nutzung der Grundstücke. Planungsziel ist die Revitalisierung des Marktplatzumfeldes.

 

Auf der Grundlage des wirksamen Flächennutzungsplanes des Marktes Rimpar, sieht der Bebauungsplanentwurf die Festsetzung eines beschränkten Mischgebietes vor. Für Bauvorhaben werden Vorgaben bezüglich Art- und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare bzw. nicht überbaubare Grundstücksflächen, die Stellung baulicher Anlagen, Verkehrs- und Grünflächen sowie zur Grüngestaltung getroffen. Grundlegende Maßgabe bei der baulichen Entwicklung, bilden jedoch die örtlichen Bauvorschriften der wirksamen Gestaltungssatzung des Marktes Rimpar, die weiterhin zu berücksichtigen sind.

 

Der für große Teile des Plangebietes „Einbahnring Marktplatz“ bislang geltende Bebauungsplan „Marktplatz“, wurde bereits am 01.02.2018, im Rahmen des städtebaulichen Verfahrens „Neuordnung Ortsmitte“ des Marktes Rimpar, durch Marktgemeinderatsbeschluss aufgehoben. Für die vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes "Einbahnring Marktplatz" bestehende und genehmigte Bebauung, gilt Bestandsschutz.

 

Im Zuge der konkreten Ausplanung des Bebauungsplanes, wurde der im Aufstellungsbeschluss vom 05.09.2019 benannte räumliche Geltungsbereich, bezüglich der gegebenen Randbedingungen und aus gestalterischen Gründen angepasst. Der Bebauungsplan umfasst gemäß Entwurf nunmehr eine Gesamtfläche von ca. 1,528 ha und beinhaltet folgende Grundstücke der Gemarkung Rimpar, ganz oder teilweise:

Fl.Nr. 70, 71, 74, 76, 170, 171, 172, 233/2, 233/4, 233/6, 238, 238/1, 242, 243, 244, 259, 259/2, 261, 320, 320/8, 320/9, 320/10, 320/12, 320/19, 320/22, 320/37, 320/39, 320/41, 320/42, 320/43, 320/45, 320/46, 321, 321/2, 322, 323, 324, 326, 326/1, 327, 328, 329, 331, 332/3, 336, 337, 1172 und 6056

 

1. Bürgermeister Losert verdeutlicht noch einmal die Wichtigkeit des Einbahnrings anhand einer Verkehrszählung, wonach in 24 Stunden die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes überschritten wurde, indem insgesamt 13.600 Fahrzeuge gezählt wurden. Auch die Anzahl der Unfälle, die die Polizeiinspektion Würzburg-Land ausgewertet hat, spiegelt diese Tatsache wieder. Danach wurden im Zeitraum 2013 bis September 2019 in dem Bereich Austraße, Günterslebener Straße, Niederhofer Straße insgesamt 110 Unfälle registriert. Nach Einschätzung der PI Würzburg-Land erscheint die Unfallhäufigkeit in diesem Bereich sehr hoch.

 

Mit dem Bau der Westumfahrung wird zwar die Verkehrsbelastung im Bereich der WÜ 3 Günterslebener Straße und ST 2294 Niederhofer Straße erheblich reduziert. Die Belastung der WÜ 3 Günterslebener Straße beträgt im Planfall im Prognosejahr 2035 noch rd. 3.300 Kfz/24 h, die Belastung der ST 2294 Marktstraße – Niederhofer Straße noch rd. 5.600 Kfz/24 h, die Belastung der ST 2294 Bischof-Schmitt-Straße rd. 5100 Kfz/h. Die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte wird damit erheblich verbessert und somit ist auch zu erwarten, dass sich die Anzahl der Unfälle reduziert.

 

Herr Kirchner und Frau Liebig präsentieren noch einmal visuell die Darstellung des Projekts anhand eines vertiefenden Gestaltungsplanes und eines Lageplans. Sie verweisen dabei auf die Informationen, die auch schon in der Bürgerversammlung am 07.10.2019 gemacht wurden. Das Ortsbild und die geschlossene Bauweise sollen dabei gewahrt bleiben. Vorgeschrieben sind daher die Ausrichtung des Dachfirsts sowie die Baulinien zur Straßenseite und Raumkanten. Wo keine Gebäude entstehen, sollen diese zumindest durch Natursteinmauern markiert bleiben. Ausgeschlossen werden Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten jeglicher Art. Eine Umweltprüfung ist nicht vorgeschrieben, auch sind keine Ausgleichsflächen zur Verfügung zu stellen. Dagegen muss der Artenschutz berücksichtigt werden.

 

Sie erläutern die Überquerung von Fußgängern, die vom inneren auf den äußeren Ring möchten und umgekehrt. Zebrastreifen und eine Lichtsignalanlage sind zunächst tabu, da diese nach geltendem Verkehrsrecht in einem Kreisverkehr nicht erlaubt sind. Auch Mehrzweckstreifen suggerieren keinen Gehweg, damit werde den Fußgängern eine falsche Sicherheit vorgespielt. Bei einem Unfall könnte die Gemeinde unter Umständen in Haftung genommen werden. Herr Kirchner sieht die Lösung in den unmittelbaren Verhandlungen mit den öffentlichen Trägern, die in Kürze anstehen.

 

In der anschließenden Diskussion werden Punkte wie die Tangierung des Überschwemmungsgebietes, die wasserrechtliche Prüfung, die Revitalisierung oder die Geschwindigkeitsbegrenzung beraten.


Beschluss: