Beschluss: Abgelehnt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Der Vorsitzende gibt Informationen zur geplanten Baumaßnahme in der Riemenschneiderstraße 13, Maidbronn.

Problemthemen sind hier der Hochwasserschutz und die Abstandsflächen.

Im Vorbescheid der Baubehörde des Landratsamtes Würzburg vom 16.11.2016 wurde eine grundsätzliche planungsrechtliche Zulässigkeit als gegeben festgestellt. Es wurden Auflagen aus immissionsschutzrechtlicher und aus wasserrechtlicher Sicht gemacht, die teilweise nicht erkennbar erfüllt sind. Wie Begehungen ergeben haben, wirkt sich auch der Gehölzbewuchs im rückwärtigen Teil des Grundstückes negativ auf den Überschwemmungsbereich aus.

Des Weiteren fehlen die nachzuweisenden Stellplätze gemäß Satzung. Die notwendigen Abstandsflächen werden nicht erreicht, sie müssten teilweise von den Nachbargrundstücken übernommen werden, in nordöstlicher Richtung ist dies der Markt Rimpar.

Ein Ausschußmitglied meint, daß nicht die Bäume, sondern die Durchleitung des Baches das Problem beim Hochwasserschutz darstellt. Abstandsflächen sollten egal wo nicht übernommen werden. Und in der Schnittzeichnung des Bauantrages ist keine Aufstockung erkennbar.

Der Vorsitzende merkt an, dass die Aufstockung in der Schnittzeichnung des Antrages auf Vorbescheid erkennbar ist.

Nachdem festgestellt wird, dass im jetzigen Bauantrag auch ein vorhandener Gewölbekeller nicht eingezeichnet ist, kommt man zum Schluß, dass der Bestand nicht korrekt dargestellt wurde.

Der Vorsitzende führt aus, dass im vorliegenden Fall die Fachmeinung des Wasserwirtschaftsamtes erforderlich ist und das Problem der Abstandsflächen muss gelöst werden. Ein Stellplatznachweis ist grundsätzlich möglich, muss aber erbracht werden.


Beschluss:

Die Mitglieder des Bauausschusses nehmen den dargelegten Sachverhalt zur Kenntnis und beschließen, die vorgelegte Planung in der derzeitigen Form nicht zu befürworten.