Beschluss: Abgelehnt

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Beim geplanten Bauvorhaben des Freistaates Bayern soll die verkehrstechnische Erschließung über die vorhandene Verrohrung des Gewässergrabens des Baugebietes Am Trieb erfolgen. Eine Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes hierzu liegt vor. Die verkehrstechnische Erschließung über die Heinrich-Jakob-Straße ist nicht möglich, da sich u.a. der Fahrbahnteiler in unmittelbarer Nähe einer möglichen Zufahrt befindet.

Im Ausschuß wird beraten, ob die Zufahrt über den vorhandenen Fußgängerweg freigegeben werden soll, was natürlich die Gefahr birgt, dass die Anwohner des Bienengartens und des dahinter liegenden Wohngebietes diesen Weg ebenfalls als Zu-/Abfahrt nutzen.

Desweiteren stellt sich die Frage, ob die Bebauung als Einzelmaßnahme zugelassen werden soll oder im Rahmen eines Bebauungsplans für den gesamten Bereich zwischen der vorhandenen Wohnbebauung.

Auch sollte der Lärm- und Schallschutz nicht außer Acht gelassen werden, der hier nach Ansicht eines Ausschußmitgliedes nicht gegeben bzw. ersichtlich ist.


Beschluss:

Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich, das gemeindliche Einvernehmen beim Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses in der Heinrich-Jakob-Straße, Flur-Nr. 6 nicht zu erteilen.