Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Die Treppe beim Hohlen Weg muss ausgebessert werden, sie ist marode. Die Verwaltung wird sich darum kümmern.

 

Es sollte ein Hinweis auf die Räum- und Streupflicht erfolgen. Dies wird im Rimpar aktuell veröffentlicht.

 

Es wird die Frage gestellt, ob die Flusskante an der Straße zur Kehr- sowie Räum- und Streupflicht dazu gehört. Laut geltender Satzung ist dies so.

 

Es wird der Hinweis gegeben, dass die Schlaglöcher in der Gemeindeverbindungsstraße Ochsengrund mittlerweile sehr groß sind und ein gefahrloses Überfahren nur bedingt möglich ist. Der Vorsitzende führt dazu aus, dass in diesem Bereich die Bayerische Staatsforsten zuständig ist. Die zukünftige Vorgehensweise muss grundsätzlich abgeklärt werden.

 

Aus den Reihen der Bürger wurde angesprochen, dass u.a. der Wasserspielplatz auf dem Platz der Partnerschaft rutschig und deshalb gefährlich ist. Der Vorsitzende führt aus, dass bereits mehrfach der Platz beim Wasserspiel abgedampft wurde, um die Algen zu beseitigen.