Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11.07.2019 die neue Vereinbarung über Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen im Wasserschutzgebiet Maidbronner Forst (Brunnen IV und V) in Rimpar mit Laufzeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2024 beschlossen. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat nunmehr vorgeschlagen, diese Vereinbarung um folgenden Punkt zu erweitern:

 

Begrünung mit Wildpflanzenmischung

 

Vertragsdauer:                        5 Jahre bis 31.12.2024

 

Die Begrünung erfolgt mit einer anerkannten Wildpflanzenmischung ohne mineralische N-Düngung. Es können nur Flächen in die Maßnahme einbezogen werden, die in den beiden Vorjahren des ersten Verpflichtungsjahres in der Hauptnutzung als Ackerflächen bewirtschaftet wurden. Eine notfalls erforderliche Nachsaat erfolgt möglichst umbruchlos. Eine mineralische Stickstoffdüngung der Fläche ist im Förderzeitraum untersagt. Eine letzte organische Düngung darf im Herbst nach dem letzten Ertragsschnitt und vor Beginn der Sperrfrist nach der DVO bis in Höhe von 60 kg/ha Ngesamt erfolgen.

 

Ausgleichszahlung:                 auf Antrag 400,00 Euro pro Hektar jährlich

 

Hierzu fand bereits eine Veranstaltung mit interessierten Landwirten im Sitzungssaal des Schlosses Grumbach statt.

 

1. Bürgermeister Losert begrüßt zur heutigen Marktgemeinderatssitzung Herrn Werner Kuhn vom Netzwerk Lebensraum Feldflur und führt aus, dass die Gemeinde die Notwendigkeit erkannt habe, die Verträge zu ergänzen. Ansatzpunkte sind u. a. die verbesserte Möglichkeit des Bewuchses im Wasserschutzgebiet mit dem Ziel die Vereinbarungen zu ergänzen, um auch den Grundwasserschutz zu verbessern.

 

Herr Kuhn bedankt sich für die Einladung und zeigt in einer interessanten Power-Point-Präsentation, wie Energie aus Wildpflanzen unter dem Titel „Vielfalt dank Biogas“ entstehen kann. Er geht zunächst auf die Veränderungen der landwirtschaftlichen Flächen ein wie immer größere Schläge, enger werdende Fruchtfolgen bis hin zu Monokulturen und den damit verbundenen Rückgang wildlebender Tiere, insbesondere von klassischen Feldbewohnern.

 

Technischer und maschineller Fortschritt haben zu immer höheren Erträgen in der Landwirtschaft geführt. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Pflanzen als Nahrungsmittel, Viehfutter oder zur Biogasproduktion angebaut werden. Da der Mais für alle drei Zwecke verwendet werden kann, steigt dessen Fläche seit Jahren an. 2017 wurden deutschlandweit über 2,5 Millionen Hektar angebaut, davon knapp 1 Million für die Biogasproduktion. Damit ist der Mais die mit Abstand häufigste Energiepflanze. Die Folge ist ein enorm dezimierter Bestand an Feldbewohnern und Insekten.

 

Um die Artenvielfalt in der intensiv genutzten Agrarlandschaften wieder zu erhöhen, ist eine Vielfalt von Kulturen und Strukturen unverzichtbar. Die Biomasseproduktion bietet dabei auch eine Chance. Denn anders als bei der Nahrungs- und Futtermitteln können unterschiedliche Pflanzenarten in Reinsaat und Mischung angebaut und der gesamten Aufwuchs zur Vergärung in der Biogasanlage genutzt werden. Saatgutmischungen aus ertrag- und blütenreichen ein- und mehrjährigen heimischen Wild- und Kulturpflanzen bieten innovative Ansätze, mit denen die Energieerzeugung aus Biomasse gleichzeitig die Ziele des Landschafts-, Natur- und Artenschutzes verfolgen kann. Die hohe Artenanzahl in den Wildpflanzenmischungen führt zu einem breiten Standortspektrum. Von feucht/frisch bis trocken können sie auf den meisten Äckern angebaut werden. Sie setzen sich je nach Anbausystem aus bis zu 25 ein – und mehrjährigen Wild- und Kulturpflanzen sowie langlebigen Stauden zusammen.

Die Aussaat erfolgt am besten per Direktsaattechnik ohne vorausgehende Stoppelbearbeitung. Nach der Einsaat findet während der Nutzungszeit von vier bis fünf Jahren keine weitere Bodenbearbeitung mehr statt, was zigtausend Lebewesen in verschiedenen Entwicklungsstadien zugute kommt.

 

Durch eine Düngung mit bis zu 150 kg N/h kann in den Folgejahren der Ertrag wesentlich erhöht werden. Aktuelle Untersuchungen weisen darauf hin, dass dabei keine Nitratausträge in tiefere Bodenschichten oder das Grundwasser stattfinden, wie es beim Mais der Fall ist. Der Stickstoff wird in den Wurzelsystemen gebunden. Gerade in Wasserschutzgebieten und auf Ackerflächen mit hoher Wind- und Wassererosion bietet dieses Anbausystem ein riesiges Vorsorgepotenzial zum Umweltschutz.

 

Die Ernte der Wildpflanzenmischungen erfolgt mit der üblichen Technik. Die durchschnittliche Ertragsleistung mehrjähriger Wildpflanzenmischungen liegt zwischen 9 bis 15 t organische Trockenmasse je Hektar. Die Methanausbeute je Tonne beträgt etwa 60 bis 70 % von Maissilage. Der Anbau mehrjähriger Wildpflanzenkulturen zur Biomassenutzung wird den Mais nicht komplett ersetzen können. Damit aber die Offenlandlebensräume von der Energie aus Wildpflanzen besser profitieren können, wäre eine finanzielle Unterstützung sinnvoll und lohnend.

 

Der Anbau von mehrjährigen Wildpflanzen als Substrat für Biogasanlagen ist eine aus Sicht des Naturschutzes ganz wesentliche Strategie, um den Verlust der Biodiversität in den Agrarlandschaften zu stoppen und den Maisanbau zu begrenzen. Die Bundesregierung hat das im Jahr 2018 erkannt und im Koalitionsvertrag den vermehrten Einsatz von Blühpflanzen in Bioenergieanlagen explizit als Ziel erwähnt. Das auch tatsächlich praxisnah umsetzbar zu machen, wäre ein wichtiger Beitrag zu einer sich stärker am Arten- und Naturschutz orientierenden Energiewende. Heimischen Wildpflanzen haben über die Jahre deutlich gezeigt, dass sich Biomasseanbau und Artenschutz nicht ausschließen müssen.

 

1. Bürgermeister Losert sowie alle Sprecher der Fraktionen bedanken sich für den sehr aufschlussreichen Vortrag. Sie stimmen dem Vorschlag einer Ergänzung der Vereinbarung über die Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen im Wasserschutzgebiet zu und hoffen, dass auch andere Landwirte sich für diese Maßnahmen begeistern können.


Beschluss:

Die Vereinbarung über Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen im Wasserschutzgebiet Maidbronner Forst (Brunnen IV und V) in Rimpar wird um folgenden Punkt erweitert:

 

Die Begrünung erfolgt mit einer anerkannten Wildpflanzenmischung ohne mineralische N-Düngung. Es können nur Flächen in die Maßnahme einbezogen werden, die in den beiden Vorjahren des ersten Verpflichtungsjahres in der Hauptnutzung als Ackerflächen bewirtschaftet wurden. Eine notfalls erforderliche Nachsaat erfolgt möglichst umbruchlos. Eine mineralische Stickstoffdüngung der Fläche ist im Förderzeitraum untersagt. Eine letzte organische Düngung darf im Herbst nach dem letzten Ertragsschnitt und vor Beginn der Sperrfrist nach der DVO bis in Höhe von 60 kg/ha Ngesamt erfolgen.

 

Ausgleichszahlung: auf Antrag 400,00 Euro pro Hektar jährlich