Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11.07.2019 die neue
Vereinbarung über Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen im
Wasserschutzgebiet Maidbronner Forst (Brunnen IV und V) in Rimpar mit Laufzeit
vom 01.01.2020 bis 31.12.2024 beschlossen. Das Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten hat nunmehr vorgeschlagen, diese Vereinbarung um
folgenden Punkt zu erweitern:
Begrünung mit
Wildpflanzenmischung
Vertragsdauer: 5
Jahre bis 31.12.2024
Die Begrünung erfolgt mit einer anerkannten Wildpflanzenmischung ohne
mineralische N-Düngung. Es können nur Flächen in die Maßnahme einbezogen
werden, die in den beiden Vorjahren des ersten Verpflichtungsjahres in der
Hauptnutzung als Ackerflächen bewirtschaftet wurden. Eine notfalls
erforderliche Nachsaat erfolgt möglichst umbruchlos. Eine mineralische
Stickstoffdüngung der Fläche ist im Förderzeitraum untersagt. Eine letzte
organische Düngung darf im Herbst nach dem letzten Ertragsschnitt und vor
Beginn der Sperrfrist nach der DVO bis in Höhe von 60 kg/ha Ngesamt
erfolgen.
Ausgleichszahlung: auf
Antrag 400,00 Euro pro Hektar jährlich
Hierzu fand bereits eine Veranstaltung mit interessierten Landwirten im
Sitzungssaal des Schlosses Grumbach statt.
1. Bürgermeister Losert begrüßt zur heutigen Marktgemeinderatssitzung
Herrn Werner Kuhn vom Netzwerk Lebensraum Feldflur und führt aus, dass die
Gemeinde die Notwendigkeit erkannt habe, die Verträge zu ergänzen. Ansatzpunkte
sind u. a. die verbesserte Möglichkeit des Bewuchses im Wasserschutzgebiet mit
dem Ziel die Vereinbarungen zu ergänzen, um auch den Grundwasserschutz zu
verbessern.
Herr Kuhn bedankt sich für die Einladung und zeigt in einer
interessanten Power-Point-Präsentation, wie Energie aus Wildpflanzen unter dem
Titel „Vielfalt dank Biogas“ entstehen kann. Er geht zunächst auf die
Veränderungen der landwirtschaftlichen Flächen ein wie immer größere Schläge,
enger werdende Fruchtfolgen bis hin zu Monokulturen und den damit verbundenen
Rückgang wildlebender Tiere, insbesondere von klassischen Feldbewohnern.
Technischer und maschineller Fortschritt haben zu immer höheren Erträgen
in der Landwirtschaft geführt. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Pflanzen
als Nahrungsmittel, Viehfutter oder zur Biogasproduktion angebaut werden. Da
der Mais für alle drei Zwecke verwendet werden kann, steigt dessen Fläche seit
Jahren an. 2017 wurden deutschlandweit über 2,5 Millionen Hektar angebaut,
davon knapp 1 Million für die Biogasproduktion. Damit ist der Mais die mit
Abstand häufigste Energiepflanze. Die Folge ist ein enorm dezimierter Bestand
an Feldbewohnern und Insekten.
Um die Artenvielfalt in der intensiv genutzten Agrarlandschaften wieder
zu erhöhen, ist eine Vielfalt von Kulturen und Strukturen unverzichtbar. Die
Biomasseproduktion bietet dabei auch eine Chance. Denn anders als bei der
Nahrungs- und Futtermitteln können unterschiedliche Pflanzenarten in Reinsaat
und Mischung angebaut und der gesamten Aufwuchs zur Vergärung in der
Biogasanlage genutzt werden. Saatgutmischungen aus ertrag- und blütenreichen ein-
und mehrjährigen heimischen Wild- und Kulturpflanzen bieten innovative Ansätze,
mit denen die Energieerzeugung aus Biomasse gleichzeitig die Ziele des
Landschafts-, Natur- und Artenschutzes verfolgen kann. Die hohe Artenanzahl in
den Wildpflanzenmischungen führt zu einem breiten Standortspektrum. Von
feucht/frisch bis trocken können sie auf den meisten Äckern angebaut werden.
Sie setzen sich je nach Anbausystem aus bis zu 25 ein – und mehrjährigen Wild-
und Kulturpflanzen sowie langlebigen Stauden zusammen.
Die Aussaat erfolgt am besten per Direktsaattechnik ohne vorausgehende
Stoppelbearbeitung. Nach der Einsaat findet während der Nutzungszeit von vier
bis fünf Jahren keine weitere Bodenbearbeitung mehr statt, was zigtausend
Lebewesen in verschiedenen Entwicklungsstadien zugute kommt.
Durch eine Düngung mit bis zu 150 kg N/h kann in den Folgejahren der
Ertrag wesentlich erhöht werden. Aktuelle Untersuchungen weisen darauf hin,
dass dabei keine Nitratausträge in tiefere Bodenschichten oder das Grundwasser stattfinden,
wie es beim Mais der Fall ist. Der Stickstoff wird in den Wurzelsystemen
gebunden. Gerade in Wasserschutzgebieten und auf Ackerflächen mit hoher Wind-
und Wassererosion bietet dieses Anbausystem ein riesiges Vorsorgepotenzial zum
Umweltschutz.
Die Ernte der Wildpflanzenmischungen erfolgt mit der üblichen Technik.
Die durchschnittliche Ertragsleistung mehrjähriger Wildpflanzenmischungen liegt
zwischen 9 bis 15 t organische Trockenmasse je Hektar. Die Methanausbeute je
Tonne beträgt etwa 60 bis 70 % von Maissilage. Der Anbau mehrjähriger
Wildpflanzenkulturen zur Biomassenutzung wird den Mais nicht komplett ersetzen
können. Damit aber die Offenlandlebensräume von der Energie aus Wildpflanzen
besser profitieren können, wäre eine finanzielle Unterstützung sinnvoll und
lohnend.
Der Anbau von mehrjährigen Wildpflanzen als Substrat für Biogasanlagen
ist eine aus Sicht des Naturschutzes ganz wesentliche Strategie, um den Verlust
der Biodiversität in den Agrarlandschaften zu stoppen und den Maisanbau zu
begrenzen. Die Bundesregierung hat das im Jahr 2018 erkannt und im
Koalitionsvertrag den vermehrten Einsatz von Blühpflanzen in Bioenergieanlagen
explizit als Ziel erwähnt. Das auch tatsächlich praxisnah umsetzbar zu machen,
wäre ein wichtiger Beitrag zu einer sich stärker am Arten- und Naturschutz
orientierenden Energiewende. Heimischen Wildpflanzen haben über die Jahre
deutlich gezeigt, dass sich Biomasseanbau und Artenschutz nicht ausschließen
müssen.
1. Bürgermeister Losert sowie alle Sprecher der Fraktionen bedanken sich
für den sehr aufschlussreichen Vortrag. Sie stimmen dem Vorschlag einer
Ergänzung der Vereinbarung über die Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen im
Wasserschutzgebiet zu und hoffen, dass auch andere Landwirte sich für diese
Maßnahmen begeistern können.
Beschluss:
Die
Vereinbarung über Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen im
Wasserschutzgebiet Maidbronner Forst (Brunnen IV und V) in Rimpar wird um
folgenden Punkt erweitert:
Die Begrünung erfolgt mit einer anerkannten
Wildpflanzenmischung ohne mineralische N-Düngung. Es können nur Flächen in die
Maßnahme einbezogen werden, die in den beiden Vorjahren des ersten
Verpflichtungsjahres in der Hauptnutzung als Ackerflächen bewirtschaftet
wurden. Eine notfalls erforderliche Nachsaat erfolgt möglichst umbruchlos. Eine
mineralische Stickstoffdüngung der Fläche ist im Förderzeitraum untersagt. Eine
letzte organische Düngung darf im Herbst nach dem letzten Ertragsschnitt und
vor Beginn der Sperrfrist nach der DVO bis in Höhe von 60 kg/ha Ngesamt
erfolgen.
Ausgleichszahlung: auf Antrag 400,00 Euro pro
Hektar jährlich