Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

1. Bürgermeister Losert weist nach abschließender Behandlung der Bedenken und Anregungen daraufhin, dass der Bebauungsplan als Satzung nun zu beschließen wäre, damit dieser Rechtskraft erlangt.

 

Der Marktgemeinderat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Maidbronn“ mit Begründung in der Fassung vom 05.09.2019 als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB).

 

Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Die Satzung tritt mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Maidbronn“ mit Begründung in der Fassung vom 05.09.2019 als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB).

 

Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Die Satzung tritt mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).