1. Bürgermeister Losert weist nach
abschließender Behandlung der Bedenken und Anregungen daraufhin, dass der
Bebauungsplan als Satzung nun zu beschließen wäre, damit dieser Rechtskraft
erlangt.
Der Marktgemeinderat beschließt den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel
Maidbronn“ mit Begründung in der Fassung vom 05.09.2019 als Satzung (§ 10 Abs.
1 BauGB).
Der Satzungsbeschluss ist
ortsüblich bekanntzumachen. Die Satzung tritt mit dem Tag der Bekanntmachung in
Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel
Maidbronn“ mit Begründung in der Fassung vom 05.09.2019 als Satzung (§ 10 Abs.
1 BauGB).
Der Satzungsbeschluss ist
ortsüblich bekanntzumachen. Die Satzung tritt mit dem Tag der Bekanntmachung in
Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).