Schreiben vom
17. Oktober 2019
Herr Dr. Dr. Füglein hält seine Einwendungen aus der
frühzeitigen Beteiligung und der öffentlichen Auslegung aufrecht.
Böschungen:
Herr Dr. Dr. Füglein fordert, dass die
geplante Geländeauffüllung nicht bis an die Grenze seiner Grundstücke
(Flur-Nummer 82 und 83, Gemarkung Maidbronn) heranreichen darf und schon
gar nicht die Grenze überschreiten darf. Es ist ein Abstand einzuhalten, um die
Gefahr von Abrutschungen oder Abschwemmungen u.Ä. auszuschließen.
Eine Böschung bis an die Grenze wäre
auch für die landwirtschaftliche Nutzung des Grundstücks einschränkend. Darüber
hinaus muss der Böschungsfuß mit einer Rigole ausgestattet werden, um
nachteilige Auswirkungen auf sein Grundstück zu vermeiden.
Ein ausreichend breiter Grünstreifen von 15 bis 20 Metern Breite zu seinem Grundstück sowie die Einhaltung ausreichender Abstandsflächen würde die Situation gegenüber seinem Grundstück wesentlich verbessern.
Zufahrten:
Herr Dr. Dr. Füglein
weist darauf hin, dass die Zufahrtsmöglichkeit zu den Restflächen der
Grundstücke Flur-Nummer 84 und 84/3 sowie zu seinem Grundstück
Flur-Nummer 83 erschwert, bzw. unmöglich gemacht wird und hier eine
Zufahrtsmöglichkeit vorgesehen werden sollte.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt das
Schreiben von Herrn Dr. Dr. Alexander Füglein, Rimpar, vom 17. Oktober 2019
zur Kenntnis.
Geländeauffüllungen dürfen maximal bis zur
Grenze des Grundstücks Flur-Nummer 83 reichen. Dem Grundstück darf kein Oberflächenwasser
zugeleitet werden.
Gemäß
Art. 6 Abs. 7 Bayerische Bauordnung werden im Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Abstandsflächen von 0,4 H, mindestens jedoch drei
Metern, festgesetzt. Der Abstand des Gebäudes von der Grundstücksgrenze beträgt
rund 4,50 Meter. Somit werden die Abstandsflächen eingehalten.
Für die verbleibenden Restflächen der Grundstücke Flur-Nummer 84 und 84/3 besteht ein Geh- und Fahrtrecht über das Grundstück des Lebensmittelmarktes. Das Grundstück Flur-Nummer 83 ist sowohl über die Riemenschneiderstraße als auch über den Wirtschaftsweg Flur-Nummer 481/1 erschlossen.