Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Schreiben vom
17. Oktober 2019

 

Herr Dr. Dr. Füglein hält seine Einwendungen aus der frühzeitigen Beteiligung und der öffentlichen Auslegung aufrecht.

 

Böschungen:

Herr Dr. Dr. Füglein fordert, dass die geplante Geländeauffüllung nicht bis an die Grenze seiner Grundstücke (Flur-Nummer 82 und 83, Gemarkung Maidbronn) heranreichen darf und schon gar nicht die Grenze überschreiten darf. Es ist ein Abstand einzuhalten, um die Gefahr von Abrutschungen oder Abschwemmungen u.Ä. auszuschließen.

Eine Böschung bis an die Grenze wäre auch für die landwirtschaftliche Nutzung des Grundstücks einschränkend. Darüber hinaus muss der Böschungsfuß mit einer Rigole ausgestattet werden, um nachteilige Auswirkungen auf sein Grundstück zu vermeiden.

Ein ausreichend breiter Grünstreifen von 15 bis 20 Metern Breite zu seinem Grundstück sowie die Einhaltung ausreichender Abstandsflächen würde die Situation gegenüber seinem Grundstück wesentlich verbessern.

 

 

 

Zufahrten:
Herr Dr. Dr. Füglein weist darauf hin, dass die Zufahrtsmöglichkeit zu den Restflächen der Grundstücke Flur-Nummer 84 und 84/3 sowie zu seinem Grundstück Flur-Nummer 83 erschwert, bzw. unmöglich gemacht wird und hier eine Zufahrtsmöglichkeit vorgesehen werden sollte.

 


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt das Schreiben von Herrn Dr. Dr. Alexander Füglein, Rimpar, vom 17. Oktober 2019 zur Kenntnis.

 

Geländeauffüllungen dürfen maximal bis zur Grenze des Grundstücks Flur-Nummer 83 reichen. Dem Grundstück darf kein Oberflächenwasser zugeleitet werden.

Gemäß Art. 6 Abs. 7 Bayerische Bauordnung werden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Abstandsflächen von 0,4 H, mindestens jedoch drei Metern, festgesetzt. Der Abstand des Gebäudes von der Grundstücksgrenze beträgt rund 4,50 Meter. Somit werden die Abstandsflächen eingehalten.

 

Für die verbleibenden Restflächen der Grundstücke Flur-Nummer 84 und 84/3 besteht ein Geh- und Fahrtrecht über das Grundstück des Lebensmittelmarktes. Das Grundstück Flur-Nummer 83 ist sowohl über die Riemenschneiderstraße als auch über den Wirtschaftsweg Flur-Nummer 481/1 erschlossen.