Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Schreiben vom
30. September 2019, eingegangen am 7. Oktober 2019

 

Die Handwerkskammer geht nach wie vor davon aus, dass der Verdrängungswettbewerb nicht nur zu Lasten des bereits bestehenden großflächigen Lebensmitteleinzelhandels, sondern insbesondere zu Lasten der Verkaufseinheiten des Lebensmittelhandwerks erfolgen wird.

 

Inwieweit sich der geplante Lebensmittelmarkt nachteilig auf ansässige Handwerksbetriebe auswirken könnte, ist im Einzelfall schwierig zu beurteilen. Auf dieser Ebene können in der Regel auch die Fachgutachter keine detaillierten Prognosen abgeben. Generell ist festzustellen, dass bei Kommunen, in denen es noch keinen großflächigen Einzelhandel gibt, nachteilige Auswirkungen auf das ansässige Lebensmittelhandwerk (in der Regel Bäcker und Metzger) zu erwarten sind. Da es jedoch in Rimpar und Estenfeld bereits verschiedene großflächige Einrichtungen des Lebensmittel-Einzelhandels gibt, kann davon ausgegangen werden, dass durch einen neuen Markt keine relevante Verschlechterung für bestehende Betriebe entstehen, da sich die Gewohnheiten der Käufer bereits auf die bestehenden Märkte eingestellt haben und die Betriebe des Lebensmittelhandwerks aufgrund ihres qualitativ höherwertigen und vielfältigeren Angebots über eine feste Stammkundschaft verfügen.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme der Handwerkskammer für Unterfranken, Würzburg, vom 30. September 2019 zur Kenntnis. Es wird nach wie vor davon ausgegangen, dass der geplante Lebensmittelmarkt keine relevanten Nachteile für die bestehenden Betriebe des Lebensmittelhandwerks hervorrufen wird, weil sich diese aufgrund ihres höherwertigen und vielfältigeren Angebots vom Sortiment des geplanten Marktes deutlich abheben werden.