Schreiben vom
1. Oktober 2019, eingegangen am 7. Oktober 2019
Der
Bauernverband verweist auf seine Stellungnahme aus der 1. öffentlichen
Auslegung.
Die Stellungnahme des Bauernverbandes zur öffentlichen Auslegung bezieht
sich nicht auf geänderte oder ergänzte Teile der Bauleitplanungen und muss
daher nicht nochmals behandelt werden.
Beschluss:
Kein Beschluss erforderlich.