Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Schreiben vom
1. Oktober 2019, eingegangen am 7. Oktober 2019

Der Bauernverband verweist auf seine Stellungnahme aus der 1. öffentlichen Auslegung.

 

Die Stellungnahme des Bauernverbandes zur öffentlichen Auslegung bezieht sich nicht auf geänderte oder ergänzte Teile der Bauleitplanungen und muss daher nicht nochmals behandelt werden.


Beschluss:

Kein Beschluss erforderlich.