Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Schreiben vom 2. Oktober 2019, eingegangen am 7. Oktober 2019

 

Vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird der Verlust landwirtschaftlicher Flächen bedauert.

 

Nach Ansicht des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist es unverständlich, dass die nachhaltig umgestaltete private Grünfläche und Blühansaat westlich des geplanten Marktes mit 500 m² nicht als Ausgleichsfläche bilanziert werden kann.

 

Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes wird bedauert, dass fruchtbare Böden der Landwirtschaft entzogen werden.

 

Im der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine flächensparende Bauweise und der verstärkte Einsatz regenerativer Energien empfohlen.

 

Als Fazit wird empfohlen, alle Möglichkeiten der Innenentwicklung sowie der flächensparenden Bebauung zu nutzen.

 


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Würzburg vom 2. Oktober 2019 zur Kenntnis.

Nach Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Würzburg wird die Maßnahme (Anlage eines Blühstreifens) fachlich nicht als anrechenbare ökologische Aufwertung zum naturschutzfachlichen Ausgleich im Rahmen der Bauleitplanung anerkannt.

Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes werden die dargestellten Bauflächen zugunsten der landwirtschaftlichen Nutzung reduziert und nicht ausgeweitet.

Die Hinweise zur flächensparenden Bauweise werden zur Kenntnis genommen. Solar- und Photovoltaik-Module sind laut Bebauungsplan grundsätzlich zulässig. Eine Tiefgarage als Ersatz für oberirdische Stellplätze ist bei Lebensmittelmärkten im ländlichen Bereich aufgrund der wesentlich höheren Kosten wirtschaftlich nicht darstellbar.