Schreiben vom 2. Oktober 2019,
eingegangen am 7. Oktober 2019
Vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird der
Verlust landwirtschaftlicher Flächen bedauert.
Nach Ansicht des Amtes für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist es unverständlich, dass die
nachhaltig umgestaltete private Grünfläche und Blühansaat westlich des
geplanten Marktes mit 500 m² nicht als Ausgleichsfläche bilanziert werden
kann.
Im
Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes wird bedauert, dass fruchtbare
Böden der Landwirtschaft entzogen werden.
Im der
Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine flächensparende Bauweise und der
verstärkte Einsatz regenerativer Energien empfohlen.
Als Fazit
wird empfohlen, alle Möglichkeiten der Innenentwicklung sowie der
flächensparenden Bebauung zu nutzen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die
Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Würzburg vom 2. Oktober 2019
zur Kenntnis.
Nach
Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Würzburg wird die
Maßnahme (Anlage eines Blühstreifens) fachlich nicht als anrechenbare
ökologische Aufwertung zum naturschutzfachlichen Ausgleich im Rahmen der
Bauleitplanung anerkannt.
Im Rahmen
der Änderung des Flächennutzungsplanes werden die dargestellten Bauflächen
zugunsten der landwirtschaftlichen Nutzung reduziert und nicht ausgeweitet.
Die Hinweise zur flächensparenden Bauweise werden zur Kenntnis genommen. Solar- und Photovoltaik-Module sind laut Bebauungsplan grundsätzlich zulässig. Eine Tiefgarage als Ersatz für oberirdische Stellplätze ist bei Lebensmittelmärkten im ländlichen Bereich aufgrund der wesentlich höheren Kosten wirtschaftlich nicht darstellbar.