E-Mail
vom 16. Oktober 2019
Die Fischereifachberatung gibt
drei Hinweise zum Gewässerschutz.
Bauliche Anlagen im Grundwasserbereich:
Sofern bauliche Anlagen im Grundwasserbereich
entstehen, ist zu prüfen ob eine Versickerung überhaupt möglich ist. Dies ist
im wasserrechtlichen Verfahren zu berücksichtigen.
Maßnahmen an der
Pleichach:
Das Vorhaben darf nicht im Widerspruch zu den
geplanten Maßnahmen an der Pleichach aus dem Maßnahmenprogramm für den
bayerischen Anteil am Flussgebiet Rhein für den Zeitraum 2016 bis 2021 stehen.
Wassergefährdende
Stoffe:
Es ist zu verhindern, dass wassergefährdende Stoffe
in das Fließgewässer eindringen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Bezirks Unterfranken, Bezirksverwaltung, Fischereifachberatung, Würzburg, vom 16. Oktober 2019 zur Kenntnis. Die Vorgaben der Fischereifachberatung sind bei der Umsetzung des Vorhabens zu beachten.