Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

E-Mail vom 16. Oktober 2019

Die Fischereifachberatung gibt drei Hinweise zum Gewässerschutz.

 

Bauliche Anlagen im Grundwasserbereich:

Sofern bauliche Anlagen im Grundwasserbereich entstehen, ist zu prüfen ob eine Versickerung überhaupt möglich ist. Dies ist im wasserrechtlichen Verfahren zu berücksichtigen.

 

Maßnahmen an der Pleichach:

Das Vorhaben darf nicht im Widerspruch zu den geplanten Maßnahmen an der Pleichach aus dem Maßnahmenprogramm für den bayerischen Anteil am Flussgebiet Rhein für den Zeitraum 2016 bis 2021 stehen.

 

Wassergefährdende Stoffe:

Es ist zu verhindern, dass wassergefährdende Stoffe in das Fließgewässer eindringen.

 


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Bezirks Unterfranken, Bezirksverwaltung, Fischereifachberatung, Würzburg, vom 16. Oktober 2019 zur Kenntnis. Die Vorgaben der Fischereifachberatung sind bei der Umsetzung des Vorhabens zu beachten.