E-Mail vom
24. Oktober 2019
Referat
„Bauplanungsrecht/Städtebau“
Allgemeine
Anmerkung:
Es wird
empfohlen, von der Darstellung der Wohnbaufläche abzusehen.
Legende/Planzeichnung:
1.
Die Wohnbaufläche sollte aus dem Änderungsbereich
herausgenommen werden
2.
Alle verwendeten Planzeichen sollten in der Legende
aufgeführt werden.
3.
Bauverbots- und Baubeschränkungszone der Kreisstraße
sollten ergänzt werden
4.
Das Überschwemmungsgebiet sollte in der
Flächennutzungsplan-Änderung dargestellt werden
5.
Vorhandene Biotope sollten in der Planzeichnung
dargestellt werden.
Referat „Wasserrecht“
Es wird
empfohlen, von der Darstellung der Wohnbaufläche abzusehen.
Referat „Immissionsschutz“
Es wird darauf
hingewiesen, dass die Festsetzungen zum Schallschutz des Bebauungsplanes auch
für die dargestellte Wohnbaufläche gelten.
Referat „Naturschutz“
Das Referat
„Naturschutz“ verweist auf die Stellungnahme aus der öffentlichen Auslegung.
Die Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung bezieht sich nicht auf geänderte
oder ergänzte Teile der Bauleitplanungen und muss daher nicht nochmals
behandelt werden.
Referat
„Denkmalschutz/Gesundheitsamt“
Das Referat
„Denkmalschutz/Gesundheitsamt“ verweist auf die Stellungnahme aus der
öffentlichen Auslegung. Die Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung bezieht
sich nicht auf geänderte oder ergänzte Teile der Bauleitplanungen und muss
daher nicht nochmals behandelt werden.
Referat „Kreisentwicklung“
Es bestehen keine Einwände gegen das Vorhaben
Beschluss:
Referat
„Bauplanungsrecht/Städtebau“
Allgemeine
Anmerkung:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des
Landratsamtes Würzburg vom 24. Oktober 2019 zur Kenntnis.
Die im Flächennutzungsplan dargestellte
Wohnbaufläche liegt im Überschwemmungsgebiet der Pleichach, das mit Verordnung
des Landratsamtes Würzburg vom 8. März 2011 festgesetzt wurde. Eine
bauliche Nutzung dieser Fläche ist erst möglich, wenn die Verordnung für dieses
Gebiet aufgehoben wird, z.B. durch eine Hochwasserfreilegung.
Legende/Planzeichnung:
Den Forderungen zur Legende und zur Planzeichnung
wird nachgekommen.
Referat „Wasserrecht“:
Die
Wohnbaufläche wird aus dem Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes
herausgenommen. Somit gilt in diesem Bereich der wirksame Flächennutzungsplan
weiter.
Referat „Naturschutz“:
Kein
Beschluss erforderlich.
Referat „Denkmalschutz/Gesundheitsamt“:
Kein
Beschluss erforderlich.
Referat
„Kreisentwicklung“:
Kein Beschluss erforderlich.