Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

E-Mail vom 24. Oktober 2019

 

Referat „Bauplanungsrecht/Städtebau“

Allgemeine Anmerkung:

Es wird empfohlen, von der Darstellung der Wohnbaufläche abzusehen.

 

Legende/Planzeichnung:

1.     Die Wohnbaufläche sollte aus dem Änderungsbereich herausgenommen werden

2.     Alle verwendeten Planzeichen sollten in der Legende aufgeführt werden.

3.     Bauverbots- und Baubeschränkungszone der Kreisstraße sollten ergänzt werden

4.     Das Überschwemmungsgebiet sollte in der Flächennutzungsplan-Änderung dargestellt werden

5.     Vorhandene Biotope sollten in der Planzeichnung dargestellt werden.

 

Referat „Wasserrecht“

Es wird empfohlen, von der Darstellung der Wohnbaufläche abzusehen.

 

Referat „Immissionsschutz“

Es wird darauf hingewiesen, dass die Festsetzungen zum Schallschutz des Bebauungsplanes auch für die dargestellte Wohnbaufläche gelten.

 

Referat „Naturschutz“

Das Referat „Naturschutz“ verweist auf die Stellungnahme aus der öffentlichen Auslegung. Die Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung bezieht sich nicht auf geänderte oder ergänzte Teile der Bauleitplanungen und muss daher nicht nochmals behandelt werden.

 

Referat „Denkmalschutz/Gesundheitsamt“

Das Referat „Denkmalschutz/Gesundheitsamt“ verweist auf die Stellungnahme aus der öffentlichen Auslegung. Die Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung bezieht sich nicht auf geänderte oder ergänzte Teile der Bauleitplanungen und muss daher nicht nochmals behandelt werden.

 

Referat „Kreisentwicklung“

Es bestehen keine Einwände gegen das Vorhaben

 

 


Beschluss:

Referat „Bauplanungsrecht/Städtebau“

Allgemeine Anmerkung:

Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg vom 24. Oktober 2019 zur Kenntnis.

Die im Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbaufläche liegt im Überschwemmungsgebiet der Pleichach, das mit Verordnung des Landratsamtes Würzburg vom 8. März 2011 festgesetzt wurde. Eine bauliche Nutzung dieser Fläche ist erst möglich, wenn die Verordnung für dieses Gebiet aufgehoben wird, z.B. durch eine Hochwasserfreilegung.

 

Legende/Planzeichnung:

Den Forderungen zur Legende und zur Planzeichnung wird nachgekommen.

 

Referat „Wasserrecht“:

Die Wohnbaufläche wird aus dem Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes herausgenommen. Somit gilt in diesem Bereich der wirksame Flächennutzungsplan weiter.

 

Referat „Naturschutz“:

Kein Beschluss erforderlich.

 

Referat „Denkmalschutz/Gesundheitsamt“:

Kein Beschluss erforderlich.

 

Referat „Kreisentwicklung“:

Kein Beschluss erforderlich.