E-Mail vom
25. Oktober 2019
Referat „Bauplanungsrecht/ Städtebau“
Verfahrensrechtliche
Anmerkungen
Der
Umweltbericht hat zwar ausgelegen, war jedoch nicht im Internet veröffentlicht.
Wesentlicher
Bestandteil eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind der Vorhaben- und
Erschließungsplan sowie der Durchführungsvertrag.
Regelungsinhalt
Der
Nachweis der Verträglichkeit des Vorhabens mit der Umgebungsbebauung wurde in
den Bebauungsplan aufgenommen.
Die
Festsetzungen des Bebauungsplanes sollten auf die konkrete Planung des Gebäudes
abgestimmt sein.
Planzeichnung
Geländeschnitte:
Die Geländeschnitte sollten unter „Hinweise“ verschoben werden.
Planungsrechtliche
Festsetzungen:
Es wird
darauf hingewiesen, dass beim Maß der baulichen Nutzung die Obergrenzen der
Baunutzungsverordnung einzuhalten sind und dass Grünflächen nicht zum Bauland
zählen.
Abstandsflächen:
Die Reduzierung der Abstandsflächen sollte begründet werden.
Fassadengestaltung:
Die Empfehlung, Fassadenflächen optisch zu gliedern, sollte unter Hinweise
aufgenommen werden.
Einfriedungen:
Für Einfriedungen sollte eine maximale Höhe festgesetzt werden.
Böschungen:
Die Formulierung: „Böschungen zu Nachbargrundstücken sind so zu sichern, dass
keine Rutschungen oder Abschwemmungen erfolgen können“ sollte unter „Hinweise“
aufgenommen werden.
Referat „Wasserrecht“
Das
Referat „Wasserrecht“ weist darauf hin, dass Baum- und Strauchbepflanzungen im
Überschwemmungsgebiet nicht zulässig sind
Die
Stellungnahme wird nachgereicht.
Referat „Immissionsschutz“
Keine Einwände.
Referat „Naturschutz“
Das Referat „Naturschutz“ verweist auf die Stellungnahme aus der
öffentlichen Auslegung. Die Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung bezieht
sich nicht auf geänderte oder ergänzte Teile der Bauleitplanungen und muss
daher nicht nochmals behandelt werden.
Referat „Denkmalschutz/Gesundheitsamt“
Das Referat „Denkmalschutz/Gesundheitsamt“ verweist auf die Stellungnahme
aus der öffentlichen Auslegung. Die Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung
bezieht sich nicht auf geänderte oder ergänzte Teile der Bauleitplanungen und
muss daher nicht nochmals behandelt werden.
Referat „Kreisentwicklung“
Keine Einwände
Beschluss:
Referat „Bauplanungsrecht/ Städtebau“
Verfahrensrechtliche
Anmerkungen
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des
Landratsamtes Würzburg vom 25. Oktober 2019 zur Kenntnis.
Der Umweltbericht war Teil der im Rathaus des
Marktes Rimpar ausliegenden Unterlagen. Der Marktgemeinderat beschließt, dass
der Vorhaben- und Erschließungsplan im vorhabenbezogenen Bebauungsplan
integriert ist. Dies ist auf der Planzeichnung zu vermerken. Über den
Durchführungsvertrag wurde bereits Beschluss gefasst.
Regelungsinhalt
Die Hinweise des Landratsamtes werden zur
Kenntnis genommen.
Planzeichnung
Die Geländeschnitte wurden der besseren
Übersichtlichkeit halber direkt in die Planzeichnung aufgenommen und verbleiben
auch dort.
Planungsrechtliche Festsetzungen:
Der Hinweis zum Maß der baulichen Nutzung wird
zur Kenntnis genommen.
Abstandsflächen:
In die Begründung werden Angaben zur
Reduzierung der Abstandsflächen aufgenommen.
Fassadengestaltung:
Dem Hinweis des Landratsamtes zum Punkt
„Fassadengestaltung wird nachgekommen.
Einfriedungen:
Die Zulässigkeit von Einfriedungen richtet
sich nach der Bayerischen Bauordnung.
Böschungen:
Der Punkt „Böschungen“ verbleibt in den
Festsetzungen.
Referat „Wasserrecht“
Die wenigen geplanten Gehölze im Überschwemmungsgebiet
stellen kein Abflusshindernis dar.
Referat „Immissionsschutz“
Kein Beschluss erforderlich
Referat „Naturschutz“
Kein Beschluss erforderlich.
Referat „Denkmalschutz/Gesundheitsamt“
Kein Beschluss erforderlich.
Referat „Kreisentwicklung“
Kein Beschluss erforderlich.