Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

E-Mail vom 25. Oktober 2019

 

Referat „Bauplanungsrecht/ Städtebau“

 

Verfahrensrechtliche Anmerkungen

Der Umweltbericht hat zwar ausgelegen, war jedoch nicht im Internet veröffentlicht.

Wesentlicher Bestandteil eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Durchführungsvertrag.

 

Regelungsinhalt

Der Nachweis der Verträglichkeit des Vorhabens mit der Umgebungsbebauung wurde in den Bebauungsplan aufgenommen.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sollten auf die konkrete Planung des Gebäudes abgestimmt sein.

 

Planzeichnung

Geländeschnitte:
Die Geländeschnitte sollten unter „Hinweise“ verschoben werden.

 

Planungsrechtliche Festsetzungen:

Es wird darauf hingewiesen, dass beim Maß der baulichen Nutzung die Obergrenzen der Baunutzungsverordnung einzuhalten sind und dass Grünflächen nicht zum Bauland zählen.

 

Abstandsflächen:
Die Reduzierung der Abstandsflächen sollte begründet werden.

 

 

Fassadengestaltung:
Die Empfehlung, Fassadenflächen optisch zu gliedern, sollte unter Hinweise aufgenommen werden.

 

Einfriedungen:
Für Einfriedungen sollte eine maximale Höhe festgesetzt werden.

 

Böschungen:
Die Formulierung: „Böschungen zu Nachbargrundstücken sind so zu sichern, dass keine Rutschungen oder Abschwemmungen erfolgen können“ sollte unter „Hinweise“ aufgenommen werden.

 

Referat „Wasserrecht“

Das Referat „Wasserrecht“ weist darauf hin, dass Baum- und Strauchbepflanzungen im Überschwemmungsgebiet nicht zulässig sind

Die Stellungnahme wird nachgereicht.

 

Referat „Immissionsschutz“

Keine Einwände.

 

Referat „Naturschutz“

Das Referat „Naturschutz“ verweist auf die Stellungnahme aus der öffentlichen Auslegung. Die Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung bezieht sich nicht auf geänderte oder ergänzte Teile der Bauleitplanungen und muss daher nicht nochmals behandelt werden.

 

Referat „Denkmalschutz/Gesundheitsamt“

Das Referat „Denkmalschutz/Gesundheitsamt“ verweist auf die Stellungnahme aus der öffentlichen Auslegung. Die Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung bezieht sich nicht auf geänderte oder ergänzte Teile der Bauleitplanungen und muss daher nicht nochmals behandelt werden.

 

Referat „Kreisentwicklung“

Keine Einwände

 

 


Beschluss:

Referat „Bauplanungsrecht/ Städtebau“

 

Verfahrensrechtliche Anmerkungen

Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg vom 25. Oktober 2019 zur Kenntnis.

 

 

Der Umweltbericht war Teil der im Rathaus des Marktes Rimpar ausliegenden Unterlagen. Der Marktgemeinderat beschließt, dass der Vorhaben- und Erschließungsplan im vorhabenbezogenen Bebauungsplan integriert ist. Dies ist auf der Planzeichnung zu vermerken. Über den Durchführungsvertrag wurde bereits Beschluss gefasst.

 

Regelungsinhalt

Die Hinweise des Landratsamtes werden zur Kenntnis genommen.

 

Planzeichnung

Die Geländeschnitte wurden der besseren Übersichtlichkeit halber direkt in die Planzeichnung aufgenommen und verbleiben auch dort.

 

Planungsrechtliche Festsetzungen:

Der Hinweis zum Maß der baulichen Nutzung wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstandsflächen:

In die Begründung werden Angaben zur Reduzierung der Abstandsflächen aufgenommen.

 

Fassadengestaltung:

Dem Hinweis des Landratsamtes zum Punkt „Fassadengestaltung wird nachgekommen.

 

Einfriedungen:

Die Zulässigkeit von Einfriedungen richtet sich nach der Bayerischen Bauordnung.

 

Böschungen:

Der Punkt „Böschungen“ verbleibt in den Festsetzungen.

 

Referat „Wasserrecht“

Die wenigen geplanten Gehölze im Überschwemmungsgebiet stellen kein Abflusshindernis dar.

 

Referat „Immissionsschutz“

Kein Beschluss erforderlich

 

Referat „Naturschutz“

Kein Beschluss erforderlich.

 

Referat „Denkmalschutz/Gesundheitsamt“

Kein Beschluss erforderlich.

 

Referat „Kreisentwicklung“

Kein Beschluss erforderlich.