Aus
den Beratungen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes ergibt sich demnach folgende
Haushaltssatzung, die vom Marktgemeinderat beschlossen wird.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
beschließt folgende
Haushaltssatzung
des Marktes Rimpar
(Landkreis Würzburg)
für das
Haushaltsjahr 2020
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Rimpar folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt, er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 17.480.177 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 5.632.660 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern
werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 340 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 340 v. H.
2. Gewerbesteuer 380 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.800.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.
Rimpar, 27.04.2020
MARKT RIMPAR
Losert
1. Bürgermeister
Der Marktgemeinderat stimmt
dem Stellenplan zum Haushalt 2020 zu.
Der Marktgemeinderat stimmt
dem Finanzplan mit Investitionsprogramm 2019 – 2023 zu.