Aufgrund des gesetzlich
angeordneten Betretungsverbotes der Kindertageseinrichtungen und der damit
verbundenen Notbetreuung, die an restriktive Vorgaben gebunden ist, wurde
zunehmend die Anfrage an die Verwaltung gestellt, inwieweit eine
Gebührenrückzahlung seitens der Gemeinde möglich ist, da für viele Familien
keine Betreuung mehr in den Einrichtungen stattfinden kann.
Die Verwaltung hat daraufhin ein
Modell ausgearbeitet, wonach eine Entlastung aller Eltern möglich gewesen wäre.
Mit der gestrigen Pressekonferenz verkündetet dann Ministerpräsident Markus
Söder, dass der Freistaat Bayern für alle Eltern, die nicht die Notbetreuung in
Anspruch nehmen dürfen, die Gebühren für die Monate April, Mai und Juni zu
übernehmen. Für die Marktgemeinde als Träger der Kindertageseinrichtung
bedeutet dies nun, dass die Gebühr für den bereits abgebuchten Monat April den
Eltern zurückerstattet wird, für Mai und Juni keine Abbuchung erfolgt. Die
Eltern, die die Kriterien für eine Notbetreuung erfüllen und diese auch in Anspruch
nehmen, sind verpflichtet, die Gebühren zu bezahlen.
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zu den Gebühren für die
Kindertageseinrichtungen sowie die Übernahme der Gebühren für die Monate April,
Mai und Juni durch den Freistaat Bayern zur Kenntnis