Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Aufgrund des gesetzlich angeordneten Betretungsverbotes der Kindertageseinrichtungen und der damit verbundenen Notbetreuung, die an restriktive Vorgaben gebunden ist, wurde zunehmend die Anfrage an die Verwaltung gestellt, inwieweit eine Gebührenrückzahlung seitens der Gemeinde möglich ist, da für viele Familien keine Betreuung mehr in den Einrichtungen stattfinden kann.

 

Die Verwaltung hat daraufhin ein Modell ausgearbeitet, wonach eine Entlastung aller Eltern möglich gewesen wäre. Mit der gestrigen Pressekonferenz verkündetet dann Ministerpräsident Markus Söder, dass der Freistaat Bayern für alle Eltern, die nicht die Notbetreuung in Anspruch nehmen dürfen, die Gebühren für die Monate April, Mai und Juni zu übernehmen. Für die Marktgemeinde als Träger der Kindertageseinrichtung bedeutet dies nun, dass die Gebühr für den bereits abgebuchten Monat April den Eltern zurückerstattet wird, für Mai und Juni keine Abbuchung erfolgt. Die Eltern, die die Kriterien für eine Notbetreuung erfüllen und diese auch in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, die Gebühren zu bezahlen.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zu den Gebühren für die Kindertageseinrichtungen sowie die Übernahme der Gebühren für die Monate April, Mai und Juni durch den Freistaat Bayern zur Kenntnis