Die
Grundstücksverhandlungen mit den Eigentümern der Grundstücke, welche im Umgriff
des Bebauungsplans Bickelsgraben in Maidbronn liegen, sind weitestgehend
abgeschlossen. Auch die Tiefbauplanung sowie die Erstellung des
Leistungsverzeichnisses für die Tiefbauarbeiten zur Erschließung des
Baugebietes sind vorbereitet und können nun zeitnah versandt werden.
Als nächster Schritt
wäre nun die Baulandumlegung anzuordnen. Seitens der Verwaltung wird
vorgeschlagen, das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung mit den
Arbeiten zu beauftragen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
nahm dies zur Kenntnis und fasste folgenden Beschluss:
- Der Markt Rimpar ordnet nach § 46 BauGB die
Umlegung für den Bereich des Bebauungsplans Bickelsgraben“ an.
- Der Markt Rimpar überträgt seine Befugnis zur
Durchführung der Umlegung auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und
Vermessung in Würzburg.
- Der Markt Rimpar beauftragt das Amt für
Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Würzburg mit der Bestimmung
der Umfangsgrenze für das Umlegungsgebiet.
Abstimmungsvermerke:
Das Ratsmitglied Laug
nimmt aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO nicht an der Beratung und Abstimmung teil.
Das Ratsmitglied Laug
nimmt wieder an der Sitzung teil.