Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Die Grundstücksverhandlungen mit den Eigentümern der Grundstücke, welche im Umgriff des Bebauungsplans Bickelsgraben in Maidbronn liegen, sind weitestgehend abgeschlossen. Auch die Tiefbauplanung sowie die Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die Tiefbauarbeiten zur Erschließung des Baugebietes sind vorbereitet und können nun zeitnah versandt werden.

 

Als nächster Schritt wäre nun die Baulandumlegung anzuordnen. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung mit den Arbeiten zu beauftragen.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nahm dies zur Kenntnis und fasste folgenden Beschluss:

 

  1. Der Markt Rimpar ordnet nach § 46 BauGB die Umlegung für den Bereich des Bebauungsplans Bickelsgraben“ an.

 

  1. Der Markt Rimpar überträgt seine Befugnis zur Durchführung der Umlegung auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Würzburg.

  2. Der Markt Rimpar beauftragt das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Würzburg mit der Bestimmung der Umfangsgrenze für das Umlegungsgebiet.

 


Abstimmungsvermerke:

Das Ratsmitglied Laug nimmt aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

 

Das Ratsmitglied Laug nimmt wieder an der Sitzung teil.