Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Frau 2. Bürgermeisterin Weippert übernimmt den Vorsitz. Herr Fuchs erläutert:

Die Besoldung des 1. Bürgermeisters ist im Art. 45 KWBG geregelt. Danach ist diese nach Gemeindegröße klassifiziert, so dass in der Größenklasse der Einwohnerzahl 5001 bis 10.000 der erste Bürgermeister nach A 16 der Bayerischen Besoldungsordnung eingestuft wird.

Der Marktgemeinderat nimmt die Festsetzung der Besoldung des 1. Bürgermeisters nach A 16 der Bayerischen Besoldungsordnung zur Kenntnis.


 

Abstimmungsvermerke:

Der Bürgermeister nimmt aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO nicht an der Beratung und Abstimmung teil.