Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Die Fahrtkostenentschädigung für den 1. Bürgermeister wurde 2014 auf 250,00 € festgesetzt und nicht an allgemeine Erhöhungen angepasst. Es wird deshalb vorgeschlagen, diese in einem Rahmen zwischen 250,00 € und 300,00 € festzusetzen. Frau Frötschner erkundigt sich nach den Elektroautos der Gemeinde. Herr Fuchs entgegnet, dass für die Verwaltung zwei Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Herr Losert nutzte für Termine und Außendienst sein privates Elektrofahrzeug für das die Entschädigung pauschal gezahlt wurde.


Beschluss:

Die Fahrtkostenentschädigung wird auf 250,00 € festgesetzt.


 

Abstimmungsvermerke:

Der Bürgermeister nimmt aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO nicht an der Beratung und Abstimmung teil.