Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Neben der Besoldung erhält der 1. Bürgermeister eine Dienstaufwandsentschädigung nach Anlage 2 zu Art 46 KWBG. Diese liegt bei kreisangehörigen Gemeinden in einem Rahmen von 242,91 € bis 798,47 €. Vor 6 Jahren wurde diese auf 600,00 € festgesetzt und liegt durch die tariflichen und gesetzlichen Anpassungen derzeit bei 696,79 €.


Beschluss:

Die monatliche Dienstaufwandsentschädigung für den 1. Bürgermeister wird gem. Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 1 KWBG auf 700,00 € monatlich festgesetzt.


 

Abstimmungsvermerke:

Der Bürgermeister nimmt aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO nicht an der Beratung und Abstimmung teil.