Die Dienstaufwandsentschädigung für die weiteren Bürgermeister kreisangehöriger Gemeinden regelt auch die Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 2 KWBG. Der gesetzliche Rahmen liegt zwischen 206,77 € und 650,24 €. Vor 6 Jahren wurde für den 2. Bürgermeister eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung von 300,00 € (aktuelle bei 348,39 €) und für den 3. Bürgermeister 200,00 € (aktuell bei 232,27 €) festgesetzt.
Es wird vorgeschlagen, die monatliche Dienstaufwandsentschädigungen für die weiteren Bürgermeisterinnen wie folgt festzusetzen:
2. Bürgermeisterin: 350,00 € monatlich
3. Bürgermeisterin: 250,00 € monatlich
Beschluss:
Die
Dienstaufwandsentschädigung für die 2. Bürgermeisterin wird mit 350,00 € und
für die 3. Bürgermeisterin mit 250,00 € monatlich festgesetzt.
Abstimmungsvermerke:
Das Ratsmitglied
Weippert nimmt aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO nicht an der Beratung und Abstimmung zur
Entschädigung für die 2. Bürgermeisterin teil.
Das Ratsmitglied
May-Page nimmt aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO nicht an der Beratung und Abstimmung zur
Entschädigung für die 3. Bürgermeisterin teil.
Der Bürgermeister
nimmt wieder an der Sitzung teil