Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Die Dienstaufwandsentschädigung für die weiteren Bürgermeister kreisangehöriger Gemeinden regelt auch die Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 2 KWBG. Der gesetzliche Rahmen liegt zwischen 206,77 € und 650,24 €. Vor 6 Jahren wurde für den 2. Bürgermeister eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung von 300,00 € (aktuelle bei 348,39 €) und für den 3. Bürgermeister 200,00 € (aktuell bei 232,27 €) festgesetzt.

 

Es wird vorgeschlagen, die monatliche Dienstaufwandsentschädigungen für die weiteren Bürgermeisterinnen wie folgt festzusetzen:

 

2. Bürgermeisterin:     350,00 € monatlich

3. Bürgermeisterin:     250,00 € monatlich


Beschluss:

Die Dienstaufwandsentschädigung für die 2. Bürgermeisterin wird mit 350,00 € und für die 3. Bürgermeisterin mit 250,00 € monatlich festgesetzt.


 

Abstimmungsvermerke:

Das Ratsmitglied Weippert nimmt aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO nicht an der Beratung und Abstimmung zur Entschädigung für die 2. Bürgermeisterin teil.

 

Das Ratsmitglied May-Page nimmt aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO nicht an der Beratung und Abstimmung zur Entschädigung für die 3. Bürgermeisterin teil.

 

Der Bürgermeister nimmt wieder an der Sitzung teil