Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3

Das Ausschussmitglied Dirk Wiesner erschien um 19.17 Uhr zur Sitzung.

 

Der erste Bürgermeister erläutert kurz, dass die Planungen für das Hüttendorf 2020 bisher weitergeführt wurden, um den Kindern ein attraktives Betreuungsangebot im gesetzlichen Rahmen und unter Einhaltung der aktuellen Hygieneauflagen anbieten zu können.

 

Er erteilt dem Sozialpädagogen des Marktes Rimpar, Lutz Dieter, das Wort. Dieser hat ein Schutzkonzept für das Hüttendorf Rimpar 2020 erarbeitet und erläutert dies dem Gremium:

 

Schutzkonzept Hüttendorf Rimpar 2020

 

Grundsätze:

 

Um den Rimparer Eltern und Kindern ein Ferienangebot anbieten zu können liegt in diesem Jahr der Fokus neben dem attraktiven Programm für die Kinder immer auch auf den aktuellen Hygienebestimmungen. Daher können in der ersten und zweiten Woche höchstens 80 Kinder, in der dritten Woche höchstens 50 Kinder teilnehmen.

Unabhängig vom Schutzkonzept sollen in Zweifelsfällen, bei denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden.

Personen mit Atemwegsymptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) oder Fieber sollen sich generell nicht auf dem HÜDO-Gelände aufhalten.

 

Auf Nachfrage erläutert Herr Dieter, dass die Nachbargemeinde Bergtheim das Ferienprogramm bereits abgesagt hätte. Die Gemeinden Höchberg, Waldbüttelbrunn und Veitsöchheim treiben die Planungen weiter voran und möchten ihre Projekte auch unter Einhaltung der entsprechenden Regelungen durchführen.

 

Besondere technische Maßnahmen:

 

1.Arbeitsplatzgestaltung

 

Alle Mitarbeiter (Projektleiter, Betreuer*innen, Mitglieder der Elterninitiative Rimpar (kurz Elternini), mithelfende Eltern) und alle Teilnehmer*innen sollen ausreichend Abstand (mindestens 1,5 m) zu anderen Personen halten.

Transparente Abtrennungen sind bei Publikumsverkehr und möglichst auch zur Abtrennung der Arbeitsplätze, mit ansonsten nicht gegebenem Schutzabstand zu installieren.

Ebenso werden die Workshop-Zelte und der offene Platz so gestaltet, dass die Abstandsregelung klar kenntlich gemacht und somit für die Kinder nachvollziehbar sind. An den Tischen werden zwei Kinder an einer Garnitur platziert.

In den drei Wochen Hüttendorf werden täglich neue Gruppen á 16 Teilnehmer*innen je nach Anmeldungen mit je zwei zugeordneten Betreuer*innen gebildet. Jeder Tages-Gruppe werden ein oder zwei Workshop-Zelte für den ganzen Tag zugewiesen. Es stehen für Sonnen- und Regenschutz drei Workshop-Zelte mit den Maßen 6m x 8m = 48qm und vier Workshop-Zelte mit den Maßen 5m x 8m = 40qm zur Verfügung. Somit ist für alle Teilnehmergruppen in den Zelten mit mindestens 3qm genug Platz vorhanden. Ein Teilnehmer*innen-Wechsel von Tagesgruppe zu Tagesgruppe findet nicht statt. Die Betreuer*innen werden täglich einer festen Gruppe zugeordnet und sind den ganzen Tag mit der Betreuung dieser Gruppe betraut.

 

2.Sanitärräume, Pausenräume und Essensausgabe

 

Zur Reinigung der Hände sind hautschonende Flüssigseife und Einweg-Handtuchspender zur Verfügung zu stellen.

Ausreichende Reinigung und Hygiene ist vorzusehen, ggf. sind die Reinigungsintervalle anzupassen. Dies gilt insbesondere für Sanitäreinrichtungen. Zur Vermeidung von Infektionen trägt auch das regelmäßige Reinigen von Türklinken und Handläufen bei. Aushänge verweisen in kindgerechter Weise (Piktogramme) auf die Hygieneregeln am Platz, diese hängen in der Hütte, in der Toilette und an der Essensausgabe. Die Kinder werden immer wieder darauf hingewiesen. Die Toiletten werden nur von jeweils einem Kind betreten.

In Pausenräumen ist ausreichender Abstand sicherzustellen, z. B. dadurch, dass Tische und Bänke nicht zu dicht beieinanderstehen (jeweils nur 2 Kinder an einer Tischgarnitur)

Die Essensausgabe des warmen Essens erfolgt nach Abstandsreglungen an einem festen Ort, das warme Essen wird nacheinander in den festen Gruppen ausgegeben. Alles Geschirr wird bei mind. 70°C in der Spülmaschine gereinigt.

Snacks und Getränke können in festgelegter Reihenfolge mit Abstandsregelung in der Elternhütte erworben werden.

 

3.Lüftung

 

Regelmäßiges Lüften dient der Hygiene und fördert die Luftqualität, da in geschlossenen Räumen die Anzahl von Krankheitserregern in der Raumluft steigen kann. Durch das Lüften wird die Zahl möglicherweise in der Luft vorhandener erregerhaltiger, feinster Tröpfchen reduziert. Dadurch, dass das Hüttendorf im Freien, in offenen Hütten (Workshopzelte und Elternhütte) stattfindet, wird dieser Punkt voll erfüllt.

 

Besondere organisatorische Maßnahmen:

 

4.Sicherstellung ausreichender Schutzabstände

 

Die Nutzung von Verkehrswegen ist so anzupassen, dass ausreichender Abstand eingehalten werden kann. Wo erfahrungsgemäß Personenansammlungen entstehen (Eingang/Ausgang des Zeltplatzes, vor Toiletten, bei der Elternhütte, der Essensausgabe, den Workshop-Zelten) sollen Schutzabstände der Stehflächen z.B. mit Klebeband markiert werden.

 

5.Arbeitsmittel/Werkzeuge

 

Werkzeuge und Arbeitsmittel sind nach Möglichkeit personenbezogen zu verwenden (Zuteilung für jeweils 1 Kind, anschließende Reinigung). Die Betreuer geben das Material einzeln an die Kinder aus, diese haben keinen Zugriff darauf. Die Kinder bekommen Material direkt an den ihnen zugewiesenen Workshop -Platz gebracht.

Wo das nicht möglich ist, ist eine regelmäßige Reinigung insbesondere vor der Übergabe an andere Personen vorzusehen. Andernfalls sind bei der Verwendung der Werkzeuge geeignete Schutzhandschuhe zu verwenden, sofern hierdurch nicht zusätzliche Gefahren entstehen.

 

6.Arbeitszeit-und Pausengestaltung

 

Belegungsdichte von Arbeitsbereichen und gemeinsam genutzten Einrichtungen sind durch Maßnahmen zur zeitlichen Entzerrung (versetzte Arbeits- und Pausenzeiten, ggf. Schichtbetrieb) zu verringern. Bei der Aufstellung von Schichtplänen ist zur weiteren Verringerung innerbetrieblicher Personenkontakte darauf zu achten, möglichst dieselben Personen zu gemeinsamen Schichten einzuteilen. Die Betreuer werden jeweils festen Gruppen zugeteilt, die Schichten der Eltern in der Elternhütte werden auf zwei Schichten am Tag mit weniger Eltern in der Hütte verringert.

 

7.Aufbewahrung und Reinigung PSA

Besonders strikt ist auf die ausschließlich personenbezogene Benutzung jeglicher Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) zu achten. Die personenbezogene Aufbewahrung von Arbeitsbekleidung und PSA getrennt von der Alltagskleidung ist zu ermöglichen.

 

8.Zutritt betriebsfremder Personen zu Arbeitsstätten und Betriebsgelände

 

Zutritt betriebsfremder Personen ist nach Möglichkeit auf ein Minimum zu beschränken. Kontaktdaten betriebsfremder Personen sowie Zeitpunkt des Betretens/Verlassens der Arbeitsstätte/des Betriebsgeländes sind möglichst zu dokumentieren. Betriebsfremde Personen müssen zusätzlich über die Maßnahmen informiert werden, die aktuell hinsichtlich des Infektionsschutzes vor SARS-CoV-2 gelten. Eltern sollen den Platz nur in Notfällen betreten, um die entsprechenden Abstände einhalten zu können, es gibt einen Eingang (von Kettelerstraße) und einen Ausgang im hinteren Bereich des Grillplatzes (zu den Ackerflächen Richtung Maidbronn). Bis zum Eingang können die Teilnehmer*innen je nach Alter von den Eltern gebracht und am Ausgang wieder abgeholt werden.

 

9.Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle

 

Insbesondere Fieber, Husten und Atemnot können Anzeichen für eine Infektion mit dem Coronavirus sein. Hierzu ist eine möglichst kontaktlose Fiebermessung vorzusehen.

Beschäftigte mit entsprechenden Symptomen sind aufzufordern, das Betriebsgelände umgehend zu verlassen bzw. zuhause zu bleiben. Bis eine ärztliche Abklärung des Verdachts erfolgt ist, ist von Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten auszugehen. Die betroffenen Personen sollten sich umgehend zunächst telefonisch zur Abklärung an einen behandelnden Arzt oder das Gesundheitsamt wenden.

Die Eltern werden bei der Anmeldung über Verhaltens- und Hygieneregeln informiert und bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie ihre Kinder jeden Tag auf Symptome überprüfen und ggf. zuhause lassen und dass bei Krankheitszeichen ein Ausschluss erfolgen kann. Dabei verpflichten sich die Eltern ein krankes Kind umgehend beim Projektleiter, Lutz Dieter, zu melden, dieser informiert das Gesundheitsamt.

Wenn ein Kind während des Hüttendorfes Krankheitssymptome zeigt, werden die Eltern benachrichtigt, das Kind wird von den anderen separiert und beaufsichtigt, die Eltern holen Kind zeitnah ab. Eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgt durch den Projektleiter.

Besondere personenbezogene Maßnahmen

 

10.Mund-Nase-Schutz und Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

 

Bei unvermeidbarem Kontakt zu anderen Personen bzw. nicht einhaltbaren Schutzabständen sollten Mund-Nase-Bedeckungen in besonders gefährdeten Arbeitsbereichen als PSA zur Verfügung gestellt und getragen werden.

Generell gilt die Regel, dass auf dem gesamten Gelände bei Bewegung Maskenpflicht für Betreuer*innen, Elternini und Teilnehmer*innen besteht. Die Teilnehmer*innen können die Masken nach Aufforderung der Betreuer*innen unter Einhaltung der Abstandsregeln abnehmen.

11.Unterweisung und aktive Kommunikation

 

Über die eingeleiteten Präventions- und Arbeitsschutzmaßnahmen ist eine umfassende Kommunikation sicherzustellen. Unterweisungen der Betreuer*innen sorgen für Handlungssicherheit und sollten möglichst zentral über die Projektleitung laufen. Einheitliche Ansprechpartner sollten vorhanden und der Informationsfluss gesichert sein. Schutzmaßnahmen sind zu erklären und Hinweise verständlich (auch durch Hinweisschilder, Aushänge, Bodenmarkierungen etc.) zu machen. Auf die Einhaltung der persönlichen und organisatorischen Hygieneregeln (Abstandsgebot, „Hust- und Niesetikette“, Handhygiene, PSA) werden sowohl alle Mitarbeiter*innen als auch Eltern und Teilnehmer*innen hingewiesen.

 

Weiter verweist der Sozialpädagoge auf das in der Anlage beigefügte Beiblatt_Hygiene Hüdo.

 

Aus dem Gremium erfolgt ein Hinweis, dass bei der Anmeldung zum diesjährigen Ferienprogramm ein Haftungsausschluss mitaufgenommen werden sollte. Weiterhin sollte eine interne Abstimmung mit den Kinderhortleitungen bezüglich deren Ferienplanung erfolgen.

 


Beschluss:

Der Hauptausschuss regt an, die Planungen für das Hüttendorf Rimpar 2020 weiter voranzutreiben, damit kann gemäß Konzept das Hüttendorf als Ferienprogramm

durchgeführt werden, sofern vom Gesetzgeber keine anderslautenden Bestimmungen getroffen werden. Weiter soll die Aufnahme eines Haftungsausschlusses in der Anmeldung zum Ferienprogramm rechtlich geprüft werden. Die Verwaltung erhält den Auftrag eine interne Absprache mit den Kinderhortleitungen und dem Sozialpädagogen zu organisieren, um die Ferienplanungen ggf. aufeinander abzustimmen.