Das Ausschussmitglied Dirk Wiesner erschien um 19.17 Uhr zur Sitzung.
Der erste Bürgermeister erläutert kurz, dass die Planungen für das Hüttendorf 2020 bisher weitergeführt wurden, um den Kindern ein attraktives Betreuungsangebot im gesetzlichen Rahmen und unter Einhaltung der aktuellen Hygieneauflagen anbieten zu können.
Er erteilt dem Sozialpädagogen des Marktes Rimpar, Lutz Dieter, das Wort. Dieser hat ein Schutzkonzept für das Hüttendorf Rimpar 2020 erarbeitet und erläutert dies dem Gremium:
Schutzkonzept Hüttendorf Rimpar 2020
Grundsätze:
Um den Rimparer Eltern und Kindern
ein Ferienangebot anbieten zu können liegt in diesem Jahr der Fokus neben dem
attraktiven Programm für die Kinder immer auch auf den aktuellen
Hygienebestimmungen. Daher können in der ersten und zweiten Woche höchstens 80
Kinder, in der dritten Woche höchstens 50 Kinder teilnehmen.
Unabhängig vom Schutzkonzept sollen in Zweifelsfällen, bei
denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann,
Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden.
Personen mit Atemwegsymptomen (sofern nicht vom Arzt z.B.
abgeklärte Erkältung) oder Fieber sollen sich generell nicht auf dem
HÜDO-Gelände aufhalten.
Auf Nachfrage erläutert Herr Dieter, dass die Nachbargemeinde
Bergtheim das Ferienprogramm bereits abgesagt hätte.
Die Gemeinden Höchberg, Waldbüttelbrunn und Veitsöchheim
treiben die Planungen weiter voran und möchten ihre Projekte auch unter
Einhaltung der entsprechenden Regelungen durchführen.
Besondere technische Maßnahmen:
1.Arbeitsplatzgestaltung
Alle Mitarbeiter (Projektleiter, Betreuer*innen, Mitglieder
der Elterninitiative Rimpar (kurz Elternini),
mithelfende Eltern) und alle Teilnehmer*innen sollen ausreichend Abstand
(mindestens 1,5 m) zu anderen Personen halten.
Transparente Abtrennungen sind bei Publikumsverkehr und
möglichst auch zur Abtrennung der Arbeitsplätze, mit ansonsten nicht gegebenem
Schutzabstand zu installieren.
Ebenso werden die Workshop-Zelte und der offene Platz so
gestaltet, dass die Abstandsregelung klar kenntlich gemacht und somit für die
Kinder nachvollziehbar sind. An den Tischen werden zwei Kinder an einer
Garnitur platziert.
In den drei Wochen Hüttendorf werden täglich neue Gruppen á
16 Teilnehmer*innen je nach Anmeldungen mit je zwei
zugeordneten Betreuer*innen gebildet. Jeder Tages-Gruppe werden ein oder
zwei Workshop-Zelte für den ganzen Tag zugewiesen. Es stehen für Sonnen- und
Regenschutz drei Workshop-Zelte mit den Maßen 6m x 8m = 48qm und vier
Workshop-Zelte mit den Maßen 5m x 8m = 40qm zur Verfügung. Somit ist für alle
Teilnehmergruppen in den Zelten mit mindestens 3qm genug Platz vorhanden. Ein
Teilnehmer*innen-Wechsel von Tagesgruppe zu Tagesgruppe findet nicht statt. Die
Betreuer*innen werden täglich einer festen Gruppe zugeordnet und sind den ganzen
Tag mit der Betreuung dieser Gruppe betraut.
2.Sanitärräume, Pausenräume und
Essensausgabe
Zur Reinigung der Hände sind hautschonende Flüssigseife und
Einweg-Handtuchspender zur Verfügung zu stellen.
Ausreichende Reinigung und Hygiene ist vorzusehen, ggf. sind
die Reinigungsintervalle anzupassen. Dies gilt insbesondere für
Sanitäreinrichtungen. Zur Vermeidung von Infektionen trägt auch das regelmäßige
Reinigen von Türklinken und Handläufen bei. Aushänge verweisen in kindgerechter
Weise (Piktogramme) auf die Hygieneregeln am Platz, diese hängen in der Hütte,
in der Toilette und an der Essensausgabe. Die Kinder werden immer wieder darauf
hingewiesen. Die Toiletten werden nur von jeweils einem Kind betreten.
In Pausenräumen ist ausreichender Abstand sicherzustellen, z.
B. dadurch, dass Tische und Bänke nicht zu dicht beieinanderstehen (jeweils nur
2 Kinder an einer Tischgarnitur)
Die Essensausgabe des warmen Essens erfolgt nach
Abstandsreglungen an einem festen Ort, das warme Essen wird nacheinander in den
festen Gruppen ausgegeben. Alles Geschirr wird bei mind. 70°C in der
Spülmaschine gereinigt.
Snacks und Getränke können in festgelegter Reihenfolge mit
Abstandsregelung in der Elternhütte erworben werden.
3.Lüftung
Regelmäßiges Lüften dient der Hygiene und fördert die
Luftqualität, da in geschlossenen Räumen die Anzahl von Krankheitserregern in
der Raumluft steigen kann. Durch das Lüften wird die Zahl möglicherweise in der
Luft vorhandener erregerhaltiger, feinster Tröpfchen reduziert. Dadurch, dass
das Hüttendorf im Freien, in offenen Hütten (Workshopzelte
und Elternhütte) stattfindet, wird dieser Punkt voll erfüllt.
Besondere organisatorische Maßnahmen:
4.Sicherstellung ausreichender
Schutzabstände
Die Nutzung von Verkehrswegen ist so anzupassen, dass
ausreichender Abstand eingehalten werden kann. Wo erfahrungsgemäß
Personenansammlungen entstehen (Eingang/Ausgang des Zeltplatzes, vor Toiletten,
bei der Elternhütte, der Essensausgabe, den Workshop-Zelten) sollen
Schutzabstände der Stehflächen z.B. mit Klebeband markiert werden.
5.Arbeitsmittel/Werkzeuge
Werkzeuge und Arbeitsmittel sind nach Möglichkeit
personenbezogen zu verwenden (Zuteilung für jeweils 1 Kind, anschließende
Reinigung). Die Betreuer geben das Material einzeln an die Kinder aus, diese
haben keinen Zugriff darauf. Die Kinder bekommen Material direkt an den ihnen
zugewiesenen Workshop -Platz gebracht.
Wo das nicht möglich ist, ist eine regelmäßige Reinigung
insbesondere vor der Übergabe an andere Personen vorzusehen. Andernfalls sind
bei der Verwendung der Werkzeuge geeignete Schutzhandschuhe zu verwenden,
sofern hierdurch nicht zusätzliche Gefahren entstehen.
6.Arbeitszeit-und Pausengestaltung
Belegungsdichte von Arbeitsbereichen und gemeinsam genutzten
Einrichtungen sind durch Maßnahmen zur zeitlichen Entzerrung (versetzte
Arbeits- und Pausenzeiten, ggf. Schichtbetrieb) zu verringern. Bei der
Aufstellung von Schichtplänen ist zur weiteren Verringerung innerbetrieblicher
Personenkontakte darauf zu achten, möglichst dieselben Personen zu gemeinsamen
Schichten einzuteilen. Die Betreuer werden jeweils festen Gruppen zugeteilt,
die Schichten der Eltern in der Elternhütte werden auf zwei Schichten am Tag
mit weniger Eltern in der Hütte verringert.
7.Aufbewahrung und Reinigung PSA
Besonders strikt ist auf die ausschließlich personenbezogene
Benutzung jeglicher Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) zu achten. Die
personenbezogene Aufbewahrung von Arbeitsbekleidung und PSA getrennt von der Alltagskleidung
ist zu ermöglichen.
8.Zutritt betriebsfremder Personen zu
Arbeitsstätten und Betriebsgelände
Zutritt betriebsfremder Personen ist nach Möglichkeit auf ein
Minimum zu beschränken. Kontaktdaten betriebsfremder Personen sowie Zeitpunkt
des Betretens/Verlassens der Arbeitsstätte/des Betriebsgeländes sind möglichst
zu dokumentieren. Betriebsfremde Personen müssen zusätzlich über die Maßnahmen
informiert werden, die aktuell hinsichtlich des Infektionsschutzes vor
SARS-CoV-2 gelten. Eltern sollen den Platz nur in Notfällen betreten, um die
entsprechenden Abstände einhalten zu können, es gibt einen Eingang (von Kettelerstraße) und einen Ausgang im hinteren Bereich des
Grillplatzes (zu den Ackerflächen Richtung Maidbronn).
Bis zum Eingang können die Teilnehmer*innen je nach Alter von den Eltern
gebracht und am Ausgang wieder abgeholt werden.
9.Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
Insbesondere Fieber, Husten und Atemnot können Anzeichen für
eine Infektion mit dem Coronavirus sein. Hierzu ist eine möglichst kontaktlose
Fiebermessung vorzusehen.
Beschäftigte mit entsprechenden Symptomen sind aufzufordern,
das Betriebsgelände umgehend zu verlassen bzw. zuhause zu bleiben. Bis eine
ärztliche Abklärung des Verdachts erfolgt ist, ist von Arbeitsunfähigkeit des
Beschäftigten auszugehen. Die betroffenen Personen sollten sich umgehend
zunächst telefonisch zur Abklärung an einen behandelnden Arzt oder das
Gesundheitsamt wenden.
Die Eltern werden bei der Anmeldung über Verhaltens- und
Hygieneregeln informiert und bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie ihre
Kinder jeden Tag auf Symptome überprüfen und ggf. zuhause lassen und dass bei
Krankheitszeichen ein Ausschluss erfolgen kann. Dabei verpflichten sich die
Eltern ein krankes Kind umgehend beim Projektleiter, Lutz Dieter, zu melden,
dieser informiert das Gesundheitsamt.
Wenn ein Kind während des Hüttendorfes Krankheitssymptome
zeigt, werden die Eltern benachrichtigt, das Kind wird von den anderen
separiert und beaufsichtigt, die Eltern holen Kind zeitnah ab. Eine Meldung an
das Gesundheitsamt erfolgt durch den Projektleiter.
Besondere personenbezogene Maßnahmen
10.Mund-Nase-Schutz und Persönliche
Schutzausrüstung (PSA)
Bei unvermeidbarem Kontakt zu anderen Personen bzw. nicht
einhaltbaren Schutzabständen sollten Mund-Nase-Bedeckungen in besonders
gefährdeten Arbeitsbereichen als PSA zur Verfügung gestellt und getragen
werden.
Generell gilt die Regel, dass auf dem gesamten Gelände bei
Bewegung Maskenpflicht für Betreuer*innen, Elternini
und Teilnehmer*innen besteht. Die Teilnehmer*innen können die Masken nach
Aufforderung der Betreuer*innen unter Einhaltung der Abstandsregeln abnehmen.
11.Unterweisung und aktive Kommunikation
Über die eingeleiteten Präventions- und Arbeitsschutzmaßnahmen ist eine umfassende Kommunikation sicherzustellen. Unterweisungen der Betreuer*innen sorgen für Handlungssicherheit und sollten möglichst zentral über die Projektleitung laufen. Einheitliche Ansprechpartner sollten vorhanden und der Informationsfluss gesichert sein. Schutzmaßnahmen sind zu erklären und Hinweise verständlich (auch durch Hinweisschilder, Aushänge, Bodenmarkierungen etc.) zu machen. Auf die Einhaltung der persönlichen und organisatorischen Hygieneregeln (Abstandsgebot, „Hust- und Niesetikette“, Handhygiene, PSA) werden sowohl alle Mitarbeiter*innen als auch Eltern und Teilnehmer*innen hingewiesen.
Weiter verweist der Sozialpädagoge auf das in der Anlage beigefügte Beiblatt_Hygiene Hüdo.
Aus dem Gremium erfolgt ein Hinweis, dass bei der Anmeldung zum diesjährigen Ferienprogramm ein Haftungsausschluss mitaufgenommen werden sollte. Weiterhin sollte eine interne Abstimmung mit den Kinderhortleitungen bezüglich deren Ferienplanung erfolgen.
Beschluss:
Der Hauptausschuss
regt an, die Planungen für das Hüttendorf Rimpar 2020 weiter voranzutreiben,
damit kann gemäß Konzept das Hüttendorf als Ferienprogramm
durchgeführt
werden, sofern vom Gesetzgeber keine anderslautenden Bestimmungen getroffen werden.
Weiter soll die Aufnahme eines Haftungsausschlusses in der Anmeldung zum
Ferienprogramm rechtlich geprüft werden. Die Verwaltung erhält den Auftrag eine
interne Absprache mit den Kinderhortleitungen und dem Sozialpädagogen zu
organisieren, um die Ferienplanungen ggf. aufeinander abzustimmen.