Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Der erste Bürgermeister berichtet über die aktuellste Stellungnahme der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Würzburg zum Haushalt 2019.

 

Demnach steigt die Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt nach §22 Abs. 1 KommHV-Kameralistik von 696.000€ über 708.000€ im Jahr 2021 auf 718.000€.

Weiterhin sind laut Stellungnahme die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse des Marktes Rimpar angespannt.

Die Mindestrücklage beträgt 155.141 € und ist daher unwesentlich größer als die Mindestrücklage in Höhe von 154.969 €.

Die Schulden reduzieren sich vom Stand zum 01.01.2019 in Höhe von 15.590.000€ auf 14.645.500 € zum 31.12.2019.

Weiter ist mit Nachdruck auf die bereits im Jahr 2012 beauftragte Erstellung einer neuen Gebührenkalkulation für die kostenrechenden Einrichtungen hinzuwirken.

Zu der Kalkulation der Wassergebühren wurden mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband Termine im August 2020 vereinbart. Die Kalkulation wird zum Abschluss des Wasserjahres am 30.09.2020 noch nicht abgeschlossen sein, demnach erwartet die Verwaltung eine Umstellung dieser auf den 01.01.2021. Die Abwasserkalkulation soll im Jahre 2021 durchgeführt und demnach zum 01.01.2022 zum Abschluss gebracht werden. Auch wird die Planung der Gebührenkalkulation für die Friedhofsgebühren aktuell vorangetrieben.

Die Genehmigung zu kreditähnlichen Rechtsgeschäften für den Bau des Ärztehauses, Kindergarten Austraße, Tagespflege Austraße, Baugebiet Bickelsgraben, West- und Südumgehung, Einbahnring sind an eine geordnete Haushaltswirtschaft gebunden.

 

Aufgrund dessen ist es wichtig, dass der Markt Rimpar ein Investitionsprogramm als Grundlage für einen Finanzplan ausarbeitet und diesen zeitnah verabschiedet. Damit ist die Grundlage für die Beurteilung der finanziellen Verhältnisse des Marktes Rimpar gelegt.

 


Beschluss:

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und plant eine zeitnahe Priorisierung der Projekte um anschließend ein Investitionsprogramm als Grundlage für einen Finanzplan in der Sitzung am 16.07.2020 zu beschließen.