Zum Zwecke der im Bayerischen Waldgesetz gesetzlich
vorgeschriebenen Durchführung einer Forsteinrichtung für den Gemeindewald des
Marktes Rimpar fand eine Besprechung mit Frau Raunecker vom Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten Würzburg (AELF) in der Verwaltung statt. Die
Forsteinrichtungsperiode für den Gemeindewald des Marktes Rimpar ist am
31.12.2018 abgelaufen, so dass hier Handlungsbedarf besteht.
Frau Raunecker stellte die erforderlichen
vorbereitenden Arbeiten zur Forsteinrichtung vor:
1.) Zusammenstellung
Forstbetriebsfläche und sonstiger Flächen
2.) Beschaffung
aktueller Flur- und Luftbildkarten
3.) Unklare
Besitzgrenzen überprüfen und markieren lassen
4.) Übersicht
über unterirdische Versorgungsleitungen
5.) Kennzahlen
zum Betriebsvollzug
6.) Astung
7.) Aussagen zum
Pflegezustand
8.) Verjüngungstätigkeit
9.) Eichen-/Buchen-Masten
10.) Zäunung
11.) Düngung
12.) Erschließung
(Befahrbarkeit Waldwege, Länge, Kosten)
13.) Wertholzanfälle
14.) Holzentwertungen
15.) Waldschäden und
besondere Naturereignisse
16.) Wildstand, Wildschäden,
Jagd
17.) Zugelassene Bestände
(Baumarten, Anteil, Fläche, Alter)
18.) Umweltschutz und
Forschung (Auflistung Biotope, Naturdenkmäler, Schutzwälder)
19.) FE-Operat, Karte,
Wirtschaftsbüchlein mit bestandsweisen Nachweisungen
20.) Arbeitskapazität des
Marktes Rimpar (eigener Arbeiterstand, Unternehmereinsatz)
21.) Stand der
Nutzungsrechte
22.) Aufstellung über
Einnahmen und Ausgaben im Forstbetrieb
23.) Aufgliederung des
Holzeinschlags
Diese vorbereitenden Arbeiten sind zum reibungslosen
Vollzug der Forsteinrichtung zwingend notwendig und werden in Zusammenarbeit
zwischen dem Markt Rimpar und dem AELF erledigt. Zuständig für die
Forsteinrichtung ist das AELF Würzburg in Absprache mit der Koordinierenden
Stelle für Forsteinrichtung am AELF Würzburg.
Die Auswahl des erforderlichen Forstsachverständigen
erfolgt nach Absprache zwischen dem AELF und dem Markt Rimpar. Vor der Vergabe
der Aufträge werden Angebote von mindestens drei erfahrenen
Forstsachverständigen eingeholt.
Die geschätzten Gesamtkosten für die Forsteinrichtung
belaufen sich auf ca.40.000 Euro. Die Kostenbeteiligung des Marktes Rimpar
beträgt 50 %, somit ca. 20.000 Euro. Die restlichen 50 % trägt der Freistaat
Bayern über eine entsprechende Förderung. Der Eigenanteil des Marktes Rimpar
wird voraussichtlich im Jahr 2021 fällig.
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat nahm dies zur Kenntnis und erteilte zur Durchführung der
Forsteinrichtung das gemeindliche Einvernehmen. Des weiteren wurde die
Durchführung der vorbereitenden Arbeiten beschlossen. Der Übernahme der Kosten
für die Forsteinrichtung in Höhe von 50 % wird zugestimmt.