Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Zum Zwecke der im Bayerischen Waldgesetz gesetzlich vorgeschriebenen Durchführung einer Forsteinrichtung für den Gemeindewald des Marktes Rimpar fand eine Besprechung mit Frau Raunecker vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Würzburg (AELF) in der Verwaltung statt. Die Forsteinrichtungsperiode für den Gemeindewald des Marktes Rimpar ist am 31.12.2018 abgelaufen, so dass hier Handlungsbedarf besteht.

 

Frau Raunecker stellte die erforderlichen vorbereitenden Arbeiten zur Forsteinrichtung vor:

 

1.)    Zusammenstellung Forstbetriebsfläche und sonstiger Flächen

2.)    Beschaffung aktueller Flur- und Luftbildkarten

3.)    Unklare Besitzgrenzen überprüfen und markieren lassen

4.)    Übersicht über unterirdische Versorgungsleitungen

5.)    Kennzahlen zum Betriebsvollzug

6.)    Astung

7.)    Aussagen zum Pflegezustand

8.)    Verjüngungstätigkeit

9.)    Eichen-/Buchen-Masten

10.) Zäunung

11.) Düngung

12.) Erschließung (Befahrbarkeit Waldwege, Länge, Kosten)

13.) Wertholzanfälle

14.) Holzentwertungen

15.) Waldschäden und besondere Naturereignisse

16.) Wildstand, Wildschäden, Jagd

17.) Zugelassene Bestände (Baumarten, Anteil, Fläche, Alter)

18.) Umweltschutz und Forschung (Auflistung Biotope, Naturdenkmäler, Schutzwälder)

19.) FE-Operat, Karte, Wirtschaftsbüchlein mit bestandsweisen Nachweisungen

20.) Arbeitskapazität des Marktes Rimpar (eigener Arbeiterstand, Unternehmereinsatz)

21.) Stand der Nutzungsrechte

22.) Aufstellung über Einnahmen und Ausgaben im Forstbetrieb

23.) Aufgliederung des Holzeinschlags

 

Diese vorbereitenden Arbeiten sind zum reibungslosen Vollzug der Forsteinrichtung zwingend notwendig und werden in Zusammenarbeit zwischen dem Markt Rimpar und dem AELF erledigt. Zuständig für die Forsteinrichtung ist das AELF Würzburg in Absprache mit der Koordinierenden Stelle für Forsteinrichtung am AELF Würzburg.

 

Die Auswahl des erforderlichen Forstsachverständigen erfolgt nach Absprache zwischen dem AELF und dem Markt Rimpar. Vor der Vergabe der Aufträge werden Angebote von mindestens drei erfahrenen Forstsachverständigen eingeholt.

 

Die geschätzten Gesamtkosten für die Forsteinrichtung belaufen sich auf ca.40.000 Euro. Die Kostenbeteiligung des Marktes Rimpar beträgt 50 %, somit ca. 20.000 Euro. Die restlichen 50 % trägt der Freistaat Bayern über eine entsprechende Förderung. Der Eigenanteil des Marktes Rimpar wird voraussichtlich im Jahr 2021 fällig.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nahm dies zur Kenntnis und erteilte zur Durchführung der Forsteinrichtung das gemeindliche Einvernehmen. Des weiteren wurde die Durchführung der vorbereitenden Arbeiten beschlossen. Der Übernahme der Kosten für die Forsteinrichtung in Höhe von 50 % wird zugestimmt.