Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Die Jagdpächter über das Eigenjagdrevier des Marktes Rimpar beantragen eine Verlängerung des bestehenden Pachtvertrages auf eine weitere Pachtperiode bis 31.03.2031. Der aktuelle Vertrag endet am 31.03.2022.

 

Die Jagdpächter Thomas Schömig, Daniel Schömig, und Claus Czegley möchten Ihren Verpflichtungen als Jagdpächter gerecht werden, dem Rehwildverbiss auch weiterhin zu reduzieren, die Wildschäden durch Schwarzwild zu verringern und somit weiter erfolgreich das Waidwerk auszuführen.

 

Die zunehmende Waldverjüngung auf Grund der jetzigen und auch zukünftigen waldbaulichen Veränderungen und um die Wildschäden in der Landwirtschaft auch zukünftig gering zu halten, sind Investitionen in erheblichem Umfang notwendig.

 

Diese betreffen unter anderem das modernisieren von Kühlräumen und Zerwirkeinrichtungen für die Wildverarbeitung nach den neuesten Hygienevorschriften, Erweiterung nachttauglicher Ausrüstung, Bereithaltung und Ausbildung geeigneter Jagdhunde, Instandsetzung und Neubau von Ansitz- und Dückjagdeinrichtungen, Abfallentsorgung uvm.

 

Aus jagdpraktischen Gründen bezüglich der Schadensvergütung durch das Schwarzwild, ist es existenziell erforderlich und auch beabsichtigt, nach Genehmigung der Verlängerung die angrenzende Genossenschaftsjagd (Bogen I) weiter zu bejagen.

 

Von seitens der Jagdpächter ist angedacht, die kommende Pachtperiode zu gleichbleibenden Bedingungen weiterzuführen obwohl seit Jahren eine merkbare Einschränkung der Jagd eingetreten ist. Gründe hierfür sind u. a.:

 

  • Starke Beunruhigung des Wildes durch Erholungssuchende, regelmäßig stattfindender „Eventtourismus“, freilaufende Hunde, militärische Übungen, erhöhter Verkehr auf Wald- und Forststraßen usw.

 

  • Die hieraus resultierende erschwerte Bejagung

 

  • Eine angeordnete Zwangsentnahme beim Rehwild

 

  • Rückgang des Niederwildes

 

  • Erschwerte Vermarktung des Wildbretes durch verschärfte Vorschriften, fallenden Wildpreisen und -entgegen dem heutigen Trend zu ökologischen Lebensmitteln- rückgängige Nachfrage

 

  • Prävention der Afrikanischen Schweinepest

 

Nicht unerwähnt lassen möchten die Jagdpächter die Tatsache der stagnierenden Tendenz bei den Jagdpachten. Sie verweisen auch darauf, dass sie schon zum Teil seit Jahrzehnten zuverlässig die Jagd in Rimpar ausüben und zwischen allen Beteiligten ein vertrautes Verhältnis besteht. Sie sichern weiter zu, auch in Zukunft die Jagd waidmännisch unter Berücksichtigung der forst- und landwirtschaftlichen Belange auszuüben.

 

In der Marktgemeinderatssitzung am 13.02.2020 wurde der Tagesordnungspunkt bereits behandelt, jedoch wollte der „alte Marktgemeinderat“ kurz vor Ende der Legislaturperiode keine so weitreichende Entscheidung mehr treffen und beschloss den Tagesordnungspunkt zurück zu stellen und mit den Jagdpächtern noch einmal zu verhandeln.

 

In einem Gespräch mit dem 1. Bürgermeister Bernhard Weidner erklärten sich die Jagdpächter bereit, einer moderaten Erhöhung des Pachtzinses von derzeit 5,50 € je Hektar auf 6,50 € zuzustimmen. Im Zuge der Verhandlungen haben die Jagdpächter zugestimmt, sich um die Feldjagd im Jagdbogen 1 zu bewerben. Damit ist Feld- und Waldjagd ein einer Hand und die Bejagung der zunehmenden Wildschweinpopulation optimiert möglich. Ratsmitglied Keidel unterstützt als Jagdvorsteher diesen Vorschlag.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt folgenden 4. Änderungsvertrag zum Jagdpachtvertrag vom 22.07.1993:

 

Zwischen

dem Eigenjagdbesitzer, Markt Rimpar, vertreten durch den 1. Bürgermeister Herrn Bernhard Weidner

und den Pächtern:

 

1.    Herrn Thomas Schömig, Maidbronner Str. 18, 97222 Rimpar

2.    Herrn Daniel Schömig, Maidbronner Str. 18, 97222 Rimpar

3.    Herrn Claus Czegley, Fitzengasse 18, 97222 Rimpar mit Erreichen der Pachtfähigkeit zum 27.04.2021

wird aufgrund des Beschlusses des Marktgemeinderates vom 23.07.2020 folgender
4. Änderungsvertrag zum Pachtvertrag vom 22. Juli 1993 geschlossen.

 

§ 1 Verlängerung der Pachtdauer

 

Das Pachtverhältnis wird ab dem 01.04.2022 um weitere neun Jahre verlängert. Es endet somit am 31.03.2031.

 

§ 2 Pachtzins

 

Der Pachtzins wird ab 01.04.2022 auf jährlich 6,50 € je Hektar Jagdnutzungsfläche festgesetzt (bei 564,6 ha somit 3.669,90 € p.a.).

 

§ 3 Geltung des Vertrages vom 22.07.1993

 

Die übrigen Bestimmungen des Pachtvertrages vom 22.07.1993 i. d. F. der Änderungsverträge vom 11.12.2000, 08.01.2013 und 15.11.2018 gelten weiterhin.

 

 

 

 

Markt Rimpar, 23.07.2020

                                                            __________________        ___________________

                                                            Thomas Schömig                 Daniel Schömig

 

 

 

B. Weidner, 1. Bürgermeister        ___________________

                                                            Claus Czegley