Die Jagdpächter über
das Eigenjagdrevier des Marktes Rimpar beantragen eine Verlängerung des
bestehenden Pachtvertrages auf eine weitere Pachtperiode bis 31.03.2031. Der
aktuelle Vertrag endet am 31.03.2022.
Die Jagdpächter Thomas
Schömig, Daniel Schömig, und Claus Czegley möchten Ihren Verpflichtungen als
Jagdpächter gerecht werden, dem Rehwildverbiss auch weiterhin zu reduzieren,
die Wildschäden durch Schwarzwild zu verringern und somit weiter erfolgreich das
Waidwerk auszuführen.
Die zunehmende
Waldverjüngung auf Grund der jetzigen und auch zukünftigen waldbaulichen
Veränderungen und um die Wildschäden in der Landwirtschaft auch zukünftig
gering zu halten, sind Investitionen in erheblichem Umfang notwendig.
Diese betreffen unter
anderem das modernisieren von Kühlräumen und Zerwirkeinrichtungen für die
Wildverarbeitung nach den neuesten Hygienevorschriften, Erweiterung
nachttauglicher Ausrüstung, Bereithaltung und Ausbildung geeigneter Jagdhunde,
Instandsetzung und Neubau von Ansitz- und Dückjagdeinrichtungen,
Abfallentsorgung uvm.
Aus jagdpraktischen
Gründen bezüglich der Schadensvergütung durch das Schwarzwild, ist es
existenziell erforderlich und auch beabsichtigt, nach Genehmigung der
Verlängerung die angrenzende Genossenschaftsjagd (Bogen I) weiter zu bejagen.
Von seitens der
Jagdpächter ist angedacht, die kommende Pachtperiode zu gleichbleibenden
Bedingungen weiterzuführen obwohl seit Jahren eine merkbare Einschränkung der
Jagd eingetreten ist. Gründe hierfür sind u. a.:
- Starke Beunruhigung des Wildes durch
Erholungssuchende, regelmäßig stattfindender „Eventtourismus“,
freilaufende Hunde, militärische Übungen, erhöhter Verkehr auf Wald- und
Forststraßen usw.
- Die hieraus resultierende erschwerte Bejagung
- Eine angeordnete Zwangsentnahme beim Rehwild
- Rückgang des Niederwildes
- Erschwerte Vermarktung des Wildbretes durch
verschärfte Vorschriften, fallenden Wildpreisen und -entgegen dem heutigen
Trend zu ökologischen Lebensmitteln- rückgängige Nachfrage
- Prävention der Afrikanischen Schweinepest
Nicht unerwähnt lassen
möchten die Jagdpächter die Tatsache der stagnierenden Tendenz bei den
Jagdpachten. Sie verweisen auch darauf, dass sie schon zum Teil seit
Jahrzehnten zuverlässig die Jagd in Rimpar ausüben und zwischen allen
Beteiligten ein vertrautes Verhältnis besteht. Sie sichern weiter zu, auch in
Zukunft die Jagd waidmännisch unter Berücksichtigung der forst- und
landwirtschaftlichen Belange auszuüben.
In der
Marktgemeinderatssitzung am 13.02.2020 wurde der Tagesordnungspunkt bereits
behandelt, jedoch wollte der „alte Marktgemeinderat“ kurz vor Ende der
Legislaturperiode keine so weitreichende Entscheidung mehr treffen und
beschloss den Tagesordnungspunkt zurück zu stellen und mit den Jagdpächtern
noch einmal zu verhandeln.
In einem Gespräch mit
dem 1. Bürgermeister Bernhard Weidner erklärten sich die Jagdpächter bereit,
einer moderaten Erhöhung des Pachtzinses von derzeit 5,50 € je Hektar auf 6,50
€ zuzustimmen. Im Zuge der Verhandlungen haben die Jagdpächter zugestimmt, sich
um die Feldjagd im Jagdbogen 1 zu bewerben. Damit ist Feld- und Waldjagd ein
einer Hand und die Bejagung der zunehmenden Wildschweinpopulation optimiert
möglich. Ratsmitglied Keidel unterstützt als Jagdvorsteher diesen Vorschlag.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
beschließt folgenden 4. Änderungsvertrag zum Jagdpachtvertrag vom 22.07.1993:
Zwischen
dem
Eigenjagdbesitzer, Markt Rimpar, vertreten durch den 1. Bürgermeister Herrn
Bernhard Weidner
und den Pächtern:
1. Herrn
Thomas Schömig, Maidbronner Str. 18, 97222 Rimpar
2. Herrn
Daniel Schömig, Maidbronner Str. 18, 97222 Rimpar
3. Herrn
Claus Czegley, Fitzengasse 18, 97222 Rimpar mit Erreichen der Pachtfähigkeit
zum 27.04.2021
wird
aufgrund des Beschlusses des Marktgemeinderates vom 23.07.2020 folgender
4. Änderungsvertrag zum Pachtvertrag vom 22. Juli 1993 geschlossen.
§ 1 Verlängerung der Pachtdauer
Das
Pachtverhältnis wird ab dem 01.04.2022 um weitere neun Jahre verlängert. Es
endet somit am 31.03.2031.
§ 2 Pachtzins
Der
Pachtzins wird ab 01.04.2022 auf jährlich 6,50 € je Hektar Jagdnutzungsfläche
festgesetzt (bei 564,6 ha somit 3.669,90 € p.a.).
§ 3 Geltung
des Vertrages vom 22.07.1993
Die
übrigen Bestimmungen des Pachtvertrages vom 22.07.1993 i. d. F. der Änderungsverträge
vom 11.12.2000, 08.01.2013 und 15.11.2018 gelten weiterhin.
Markt
Rimpar, 23.07.2020
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Thomas
Schömig Daniel Schömig
B.
Weidner, 1. Bürgermeister ___________________
Claus
Czegley