Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Vom Landesamt für Denkmalpflege wurden dem Markt Rimpar drei Architekturbüros empfohlen, die für eine Bestandsaufnahme und anschließend auch für die Ausarbeitung einer Nutzungsstudie für die ehemalige Synagoge in Rimpar geeignet wären.

 

Die beiden angeschriebenen Büros Staib aus Sommerhausen und Böswald-von Brunn aus Rottendorf haben aus Kapazitätsgründen abgesagt. Vom Architekturbüro Wieser aus Eibelstadt liegt ein Honorarangebot in Höhe von 30.963,80 Euro für die Erstellung der Bestandsaufnahme und eine mögliche Nutzungsstudie vor.

 

Herr Architekt Wieser nahm zusammen mit Statiker Herrn Götz die Synagoge in Augenschein. Herr Götz teilte mit, dass vor einer weiteren Bestandsaufnahme das Gebäude komplett von den eingelagerten Hühner- und Hasenställen geräumt werden muss. Um die zweite Ebene begehen zu können, sind zwingend Hilfsabstützungen notwendig. Bereiche wie die Dachzwickel an den Traufen müssen weitestgehend vom vorhandenen Schutt geräumt werden. Die Decken in der zweiten Ebene müssen begehbar gemacht werden. Die vorgenannten Maßnahmen wären vom Markt Rimpar im Vorfeld zu erledigen und würden geschätzte Kosten zwischen 4.000 und 6.000 Euro verursachen. Der Grundstückseigentümer Ludwig Heldwein müsste hierfür die Erlaubnis erteilen, ebenso für das Räumen der Ställe.

 

Für die Bestandsaufnahme und Nutzungsstudie kann eine Förderung über das Landesamt für Denkmalpflege beantragt werden.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nahm dies zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, die Erstellung der Bestandsaufnahme und die Nutzungsstudie beim Architekturbüro Wieser aus Eibelstadt auf der Grundlage des vorliegenden Angebotes bei Vorliegen der Voraussetzungen in Auftrag geben zu dürfen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Höhe der Förderung in Erfahrung zu bringen und den notwendigen Förderantrag beim Landesamt für Denkmalpflege zu stellen. Des Weiteren ist die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers zu den notwendigen Maßnahmen einzuholen.

 

Die Begehbarkeit der zweiten Ebene des Gebäudes durch statische Sicherungsmaßnahmen ist zu gewährleisten.