Vom Landesamt für
Denkmalpflege wurden dem Markt Rimpar drei Architekturbüros empfohlen, die für
eine Bestandsaufnahme und anschließend auch für die Ausarbeitung einer
Nutzungsstudie für die ehemalige Synagoge in Rimpar geeignet wären.
Die beiden
angeschriebenen Büros Staib aus Sommerhausen und Böswald-von Brunn aus
Rottendorf haben aus Kapazitätsgründen abgesagt. Vom Architekturbüro Wieser aus
Eibelstadt liegt ein Honorarangebot in Höhe von 30.963,80 Euro für die
Erstellung der Bestandsaufnahme und eine mögliche Nutzungsstudie vor.
Herr Architekt Wieser
nahm zusammen mit Statiker Herrn Götz die Synagoge in Augenschein. Herr Götz
teilte mit, dass vor einer weiteren Bestandsaufnahme das Gebäude komplett von
den eingelagerten Hühner- und Hasenställen geräumt werden muss. Um die zweite
Ebene begehen zu können, sind zwingend Hilfsabstützungen notwendig. Bereiche
wie die Dachzwickel an den Traufen müssen weitestgehend vom vorhandenen Schutt
geräumt werden. Die Decken in der zweiten Ebene müssen begehbar gemacht werden.
Die vorgenannten Maßnahmen wären vom Markt Rimpar im Vorfeld zu erledigen und
würden geschätzte Kosten zwischen 4.000 und 6.000 Euro verursachen. Der
Grundstückseigentümer Ludwig Heldwein müsste hierfür die Erlaubnis erteilen, ebenso
für das Räumen der Ställe.
Für die
Bestandsaufnahme und Nutzungsstudie kann eine Förderung über das Landesamt für
Denkmalpflege beantragt werden.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nahm dies zur Kenntnis und ermächtigt
die Verwaltung, die Erstellung der Bestandsaufnahme und die Nutzungsstudie beim
Architekturbüro Wieser aus Eibelstadt auf der Grundlage des vorliegenden
Angebotes bei Vorliegen der Voraussetzungen in Auftrag geben zu dürfen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Höhe der Förderung
in Erfahrung zu bringen und den notwendigen Förderantrag beim Landesamt für
Denkmalpflege zu stellen. Des Weiteren ist die Einverständniserklärung des
Grundstückseigentümers zu den notwendigen Maßnahmen einzuholen.
Die Begehbarkeit der zweiten Ebene des Gebäudes durch
statische Sicherungsmaßnahmen ist zu gewährleisten.