Erdgasliefervertrag (Option green)
Die Gasversorgung
Unterfranken teilt mit, dass sich ab 2021 durch gesetzliche Vorgaben
Veränderungen für den Erdgasliefervertrag ergeben. Der Marktgemeinderat hat
sich mit einem Sondergasversorgungsvertrag für die „Option green“ entschieden.
Bei diesem Modell werden die erzeugten CO2-Emissionen an anderer Stelle in
Waldschutzprojekten in nachwachsender Biomasse gebunden. Mit der Teilnahme an
diesen Projekten gleicht die Marktgemeinde ihre CO2-Bilanz aus und leistet
aktiv Klimaschutz. Die Bundesregierung hat im Rahmen ihres Klimaschutzprogramms
als einen zentralen Aspekt die CO2-Bepreisung fossiler Brenn- und Kraftstoffe
beschlossen, so dass ab 2021 sog. Emissionszertifikate zu erwerben sind. Die
Zertifikatspreise sind zunächst bis 2025 mit einem jährlichen Preisanstieg
festgelegt, damit soll beim Verbraucher ein Anreiz zur Senkung des
Brennstoffverbrauchs geschaffen werden.
Nach den aktuellen
gesetzlichen Bestimmungen liegt der Preis pro Tonne CO2 im Jahr 2021 bei 25 €
(entspricht etwa 0,46 ct/kwh netto). Geplant ist mit einem jährlichen Anstieg
zunächst bis 2025 auf dann etwa 0,50 ct/kwh. Mit Blick auf die neuen
gesetzlichen Vorgaben bietet Gasuf der Gemeinde an, auf die zusätzliche
Vereinbarung „Option green“ zu verzichten. Sollte die Gemeinde aber weiterhin
einen Anteil zum Klimaschutz durch die Klimaneutralstellung beitragen, ist
nichts weiter zu unternehmen.
Bürgerversammlungen
Das bayerische
Innenministerium weist zuletzt in seinem Schreiben vom 23.10.2020 auf
Handlungsempfehlungen zur evtl. Durchführung von Bürgerversammlungen hin,
wonach u. a. diese nicht dem allgemeinen Verbot mit Genehmigungsvorbehalt der
Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung unterliegen. Gleichwohl ist es
möglich, dass Bürgerversammlungen in diesen Zeiten trotz aller Bemühungen und
Schutzmaßnahmen nicht unter infektionsschutzrechtlich vertretbaren Bedingungen
durchgeführt werden können. Auch der Landrat hat in einem Rundschreiben
empfohlen, in diesem Jahr möglichst auf die Durchführung von
Bürgerversammlungen zu verzichten. In Abstimmung mit der Kommunalaufsicht im
Landratsamt Würzburg hält auch das StMI rechtsaufsichtliche Maßnahmen für nicht
geboten, wenn keine Bürgerversammlungen durchgeführt werden können. Allerdings
sollte dann der übliche Bericht des 1. Bürgermeisters anderweitig zur Verfügung
stehen. Diesen findet man auf der Homepage der Gemeinde.
Sicherung der Tagespflege am Standort Rimpar;
Mietvertrag Seniorenzentrum Rimpar zwischen der Marktgemeinde und der Caritas
Sozialstation St. Gregor Fährbrück e.V.
Das Kommunalunternehmen
hat nach Angaben von Herrn Prof. Dr. Schraml den Mietvertrag mit der Caritas
Sozialstation für das Seniorenzentrum in Rimpar gekündigt. Das KU hatte die
Absicht, dort ambulant betreute Wohngemeinschaften durch eine Änderung der
Baunutzung einzubringen und hätte dazu den Platz von der Tagespflege benötigt.
Daher waren diese beiden Nutzungen nach Angaben von Herrn Prof. Dr. Schraml
nicht mehr verträglich.
Das KU wendete sich
dann an den 1. Bürgermeister Weidner, da das KU nur bereit war, die Liegenschaft
im Ganzen oder überhaupt nicht zu vermieten. Daraufhin verhandelte der 1.
Bürgermeister Weidner mit der Caritas Sozialstation mit dem Ergebnis, das
gesamte Erdgeschoss zu nutzen, so dass sich die Tagespflege im EG von bisher
225 qm auf 340 qm erweitert. Darüber hinaus wird aus dem Untergeschoss die
Sozialstation Ambulanter Dienst in das Erdgeschoss umziehen, sowie die neu
dazukommende außerklinische Intensivpflege.
Problem der Caritas
Sozialstation war der vom KU angebotene Mietzins in Höhe von 9,50 €/qm, der in
Nachverhandlungen mit dem Landrat auf 8,90 €/qm reduziert werden konnte. Die
Caritas Sozialstation ist bereit, die Umbaukosten in Höhe von voraussichtlich
bis zu 200.000 € zu übernehmen, allerdings dann nur zu einem Mietzins in Höhe von
max. 6,50 €/qm.
Nach zahlreichen
Verhandlungen und zum Zwecke des Erhalts der Tagespflege in Rimpar sowie der
Widmung des Gebäudes Brunnenstraße 3 für die Altenhilfe hat der
Marktgemeinderat in seiner letzten Sitzung den 1. Bürgermeister ermächtigt, den
Vertrag mit dem Kommunalunternehmen, für den Fall, dass das KU einer
Fristverlängerung nicht zustimmt, abzuschließen. Dies wurde vom 1.
Bürgermeister daraufhin am 13.10.2020 vollzogen, da das KU eine weitere
Fristverlängerung verweigerte. Am 12.11.2020 konnte dann auch der nahezu
identische Untermietvertrag, mit Ausnahme des Mietzinses, zwischen der Gemeinde
und der Caritas Sozialstation unterzeichnet werden.
Wassergebührenkalkulation durch den Bayerischen
Kommunalen Prüfungsverband
Die Gebührenkalkulation
für die Wasserversorgung wurde durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband
am 10.11.2020 abgeschlossen. Aktuell wartet die Verwaltung auf entsprechende
Mustersatzungen durch den BKPV, so dass die aus der Kalkulation resultierende
Ergebnisse, nach Vorlage bei der Kommunalaufsicht, spätestens im Februar 2021,
entsprechend beschlossen werden können. Die Grundgebühr wird vermutlich von
15,34 € netto auf ca. 30,00 € netto für das Jahr und die Verbrauchsgebühr von
2,00 € netto auf ca. 2,50 € netto pro Kubikmeter entnommenen Wassers ansteigen.
Weiter soll der Abrechnungszeitraum auf das Kalenderjahr ab 2021 umgestellt
werden, demnach wird keine Abschlagszahlung im Dezember 2020, wie sonst üblich, verrechnet,
stattdessen wird eine maschinelle Zwischenabrechnung zum 31.12.2020
durchgeführt. Weitere Informationen können dem Informationsschreiben, welcher
der Abrechnung zum 30.09.2020 für alle Hauseigentümer beigelegt war, entnommen
werden. Die neuen Satzungen sind zur Beratung in der Dezembersitzung geplant.
Er
weist daraufhin, dass ein freiwilliger Verzicht auf Erhöhung der Wassergebühr nicht in späteren
Jahren nachkalkuliert und eingehoben werden kann.
Geänderte Kernzeiten in der Verwaltung in der Zeit vom
23.12.2020 – 08.01.2021
Der 1. Bürgermeister
gibt bekannt, dass am Mittwoch, den 23.12.2020 und 30.12.2020 die Verwaltung
nur von 08.00 – 12.00 Uhr zu erreichen ist. Aufgrund der zahlreichen
Überstunden, bedingt auch durch die Mehrarbeit zur Corona-Pandemie, wird das
Rathaus im Zeitraum vom 23.12.2020 – 08.01.2021 nur mit einer Notbesetzung
agieren. In der Regel ist jede Abteilung mit 1 Mitarbeiter/in besetzt.
Relaunch Homepage Markt Rimpar
Der Vorsitzende
bittet um Geduld und Nachsicht, da die Überarbeitung der gemeindlichen Homepage
noch eine Weile dauern wird, so dass diese erst einmal so bleiben wird, wie sie
jetzt ist.
Corona-Pandemie
Die Corona-Infektionszahlen
werden einmal in der Woche vom Landratsamt mitgeteilt und vom Vorsitzenden über
die sozialen Medien auch regelmäßig bekannt gemacht. Leider sind die staatlich
angeordneten Corona Maßnahmen insbesondere für die Kindertageseinrichtungen immer
sehr kurzfristig, so dass kaum Zeit bleibt, mit den Leiterinnen und Teams der
Einrichtungen diese sorgfältig umzusetzen. Die Anstrengungen der letzten Wochen
und Monate merkt der Vorsitzende dem Personal an, das teilweise auf dem
„Zahnfleisch“ geht. Insgesamt möchte er ein großes Lob für das tolle und
engagierte Personal aussprechen.
Beschluss:
Der Bericht des 1. Bürgermeisters über Angelegenheiten
und Geschäfte der laufenden Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.