Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Erdgasliefervertrag (Option green)

 

Die Gasversorgung Unterfranken teilt mit, dass sich ab 2021 durch gesetzliche Vorgaben Veränderungen für den Erdgasliefervertrag ergeben. Der Marktgemeinderat hat sich mit einem Sondergasversorgungsvertrag für die „Option green“ entschieden. Bei diesem Modell werden die erzeugten CO2-Emissionen an anderer Stelle in Waldschutzprojekten in nachwachsender Biomasse gebunden. Mit der Teilnahme an diesen Projekten gleicht die Marktgemeinde ihre CO2-Bilanz aus und leistet aktiv Klimaschutz. Die Bundesregierung hat im Rahmen ihres Klimaschutzprogramms als einen zentralen Aspekt die CO2-Bepreisung fossiler Brenn- und Kraftstoffe beschlossen, so dass ab 2021 sog. Emissionszertifikate zu erwerben sind. Die Zertifikatspreise sind zunächst bis 2025 mit einem jährlichen Preisanstieg festgelegt, damit soll beim Verbraucher ein Anreiz zur Senkung des Brennstoffverbrauchs geschaffen werden.

Nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen liegt der Preis pro Tonne CO2 im Jahr 2021 bei 25 € (entspricht etwa 0,46 ct/kwh netto). Geplant ist mit einem jährlichen Anstieg zunächst bis 2025 auf dann etwa 0,50 ct/kwh. Mit Blick auf die neuen gesetzlichen Vorgaben bietet Gasuf der Gemeinde an, auf die zusätzliche Vereinbarung „Option green“ zu verzichten. Sollte die Gemeinde aber weiterhin einen Anteil zum Klimaschutz durch die Klimaneutralstellung beitragen, ist nichts weiter zu unternehmen.

 

 

Bürgerversammlungen

 

Das bayerische Innenministerium weist zuletzt in seinem Schreiben vom 23.10.2020 auf Handlungsempfehlungen zur evtl. Durchführung von Bürgerversammlungen hin, wonach u. a. diese nicht dem allgemeinen Verbot mit Genehmigungsvorbehalt der Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung unterliegen. Gleichwohl ist es möglich, dass Bürgerversammlungen in diesen Zeiten trotz aller Bemühungen und Schutzmaßnahmen nicht unter infektionsschutzrechtlich vertretbaren Bedingungen durchgeführt werden können. Auch der Landrat hat in einem Rundschreiben empfohlen, in diesem Jahr möglichst auf die Durchführung von Bürgerversammlungen zu verzichten. In Abstimmung mit der Kommunalaufsicht im Landratsamt Würzburg hält auch das StMI rechtsaufsichtliche Maßnahmen für nicht geboten, wenn keine Bürgerversammlungen durchgeführt werden können. Allerdings sollte dann der übliche Bericht des 1. Bürgermeisters anderweitig zur Verfügung stehen. Diesen findet man auf der Homepage der Gemeinde.

 

 

Sicherung der Tagespflege am Standort Rimpar; Mietvertrag Seniorenzentrum Rimpar zwischen der Marktgemeinde und der Caritas Sozialstation St. Gregor Fährbrück e.V.

 

Das Kommunalunternehmen hat nach Angaben von Herrn Prof. Dr. Schraml den Mietvertrag mit der Caritas Sozialstation für das Seniorenzentrum in Rimpar gekündigt. Das KU hatte die Absicht, dort ambulant betreute Wohngemeinschaften durch eine Änderung der Baunutzung einzubringen und hätte dazu den Platz von der Tagespflege benötigt. Daher waren diese beiden Nutzungen nach Angaben von Herrn Prof. Dr. Schraml nicht mehr verträglich.

 

Das KU wendete sich dann an den 1. Bürgermeister Weidner, da das KU nur bereit war, die Liegenschaft im Ganzen oder überhaupt nicht zu vermieten. Daraufhin verhandelte der 1. Bürgermeister Weidner mit der Caritas Sozialstation mit dem Ergebnis, das gesamte Erdgeschoss zu nutzen, so dass sich die Tagespflege im EG von bisher 225 qm auf 340 qm erweitert. Darüber hinaus wird aus dem Untergeschoss die Sozialstation Ambulanter Dienst in das Erdgeschoss umziehen, sowie die neu dazukommende außerklinische Intensivpflege.

 

Problem der Caritas Sozialstation war der vom KU angebotene Mietzins in Höhe von 9,50 €/qm, der in Nachverhandlungen mit dem Landrat auf 8,90 €/qm reduziert werden konnte. Die Caritas Sozialstation ist bereit, die Umbaukosten in Höhe von voraussichtlich bis zu 200.000 € zu übernehmen, allerdings dann nur zu einem Mietzins in Höhe von max. 6,50 €/qm.

 

Nach zahlreichen Verhandlungen und zum Zwecke des Erhalts der Tagespflege in Rimpar sowie der Widmung des Gebäudes Brunnenstraße 3 für die Altenhilfe hat der Marktgemeinderat in seiner letzten Sitzung den 1. Bürgermeister ermächtigt, den Vertrag mit dem Kommunalunternehmen, für den Fall, dass das KU einer Fristverlängerung nicht zustimmt, abzuschließen. Dies wurde vom 1. Bürgermeister daraufhin am 13.10.2020 vollzogen, da das KU eine weitere Fristverlängerung verweigerte. Am 12.11.2020 konnte dann auch der nahezu identische Untermietvertrag, mit Ausnahme des Mietzinses, zwischen der Gemeinde und der Caritas Sozialstation unterzeichnet werden.

 

 

Wassergebührenkalkulation durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband

 

Die Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung wurde durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband am 10.11.2020 abgeschlossen. Aktuell wartet die Verwaltung auf entsprechende Mustersatzungen durch den BKPV, so dass die aus der Kalkulation resultierende Ergebnisse, nach Vorlage bei der Kommunalaufsicht, spätestens im Februar 2021, entsprechend beschlossen werden können. Die Grundgebühr wird vermutlich von 15,34 € netto auf ca. 30,00 € netto für das Jahr und die Verbrauchsgebühr von 2,00 € netto auf ca. 2,50 € netto pro Kubikmeter entnommenen Wassers ansteigen. Weiter soll der Abrechnungszeitraum auf das Kalenderjahr ab 2021 umgestellt werden, demnach wird keine Abschlagszahlung im Dezember 2020, wie sonst üblich, verrechnet, stattdessen wird eine maschinelle Zwischenabrechnung zum 31.12.2020 durchgeführt. Weitere Informationen können dem Informationsschreiben, welcher der Abrechnung zum 30.09.2020 für alle Hauseigentümer beigelegt war, entnommen werden. Die neuen Satzungen sind zur Beratung in der Dezembersitzung geplant.

Er weist daraufhin, dass ein freiwilliger Verzicht auf Erhöhung der Wassergebühr nicht in späteren Jahren nachkalkuliert und eingehoben werden kann.

 

Geänderte Kernzeiten in der Verwaltung in der Zeit vom 23.12.2020 – 08.01.2021

 

Der 1. Bürgermeister gibt bekannt, dass am Mittwoch, den 23.12.2020 und 30.12.2020 die Verwaltung nur von 08.00 – 12.00 Uhr zu erreichen ist. Aufgrund der zahlreichen Überstunden, bedingt auch durch die Mehrarbeit zur Corona-Pandemie, wird das Rathaus im Zeitraum vom 23.12.2020 – 08.01.2021 nur mit einer Notbesetzung agieren. In der Regel ist jede Abteilung mit 1 Mitarbeiter/in besetzt.

 

Relaunch Homepage Markt Rimpar

Der Vorsitzende bittet um Geduld und Nachsicht, da die Überarbeitung der gemeindlichen Homepage noch eine Weile dauern wird, so dass diese erst einmal so bleiben wird, wie sie jetzt ist.

Corona-Pandemie

Die Corona-Infektionszahlen werden einmal in der Woche vom Landratsamt mitgeteilt und vom Vorsitzenden über die sozialen Medien auch regelmäßig bekannt gemacht. Leider sind die staatlich angeordneten Corona Maßnahmen insbesondere für die Kindertageseinrichtungen immer sehr kurzfristig, so dass kaum Zeit bleibt, mit den Leiterinnen und Teams der Einrichtungen diese sorgfältig umzusetzen. Die Anstrengungen der letzten Wochen und Monate merkt der Vorsitzende dem Personal an, das teilweise auf dem „Zahnfleisch“ geht. Insgesamt möchte er ein großes Lob für das tolle und engagierte Personal aussprechen.


Beschluss:

Der Bericht des 1. Bürgermeisters über Angelegenheiten und Geschäfte der laufenden Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.