Nach erfolgter
Abwägung fasste der Marktgemeinderat den erforderlichen Satzungsbeschluss zur
3. Änderung des Bebauungsplans „Östlich des Schleifwegs“:
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die 3. Änderung des
Bebauungsplans „Östlich des Schleifwegs“ in der Fassung vom 19.05.2020 gemäß §
10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss
unverzüglich ortsüblich bekannt zu machen.