Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 3

Deutsche Telekom Technik

Stellungnahme vom 16.06.2020

 

 

Gegen die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Östlich des Schleifweges" bestehen unsererseits keine Einwände.

 

Am Rande des Geltungsbereiches befinden sich Telekommunikationslinien unseres Unternehmens.

Auf die vorhandenen, dem öffentlichen Telekommunikationsverkehr dienenden Telekommunikationslinien, ist bei Ihren Planungen grundsätzlich Rücksicht zu nehmen.

Die Versorgung des Planbereiches ist über das bestehende Leitungsnetz sichergestellt.

Bitte teilen Sie uns rechtzeitig zum Zweck der Koordinierung mit, welche eigenen oder Ihnen bekannten Maßnahmen Dritter im Geltungsbereich stattfinden werden.

 


Beschluss:

Die Hinweise der Versorgungsträger werden zur Kenntnis genommen.

Die Telekom wird von der Verwaltung bzw. dem Bauherrn rechtzeitig zur Baumaßnahme informiert.