Stellungnahme vom 16.06.2020
Gegen
die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Östlich des Schleifweges"
bestehen unsererseits keine Einwände.
Am
Rande des Geltungsbereiches befinden sich Telekommunikationslinien unseres
Unternehmens.
Auf
die vorhandenen, dem öffentlichen Telekommunikationsverkehr dienenden
Telekommunikationslinien, ist bei Ihren Planungen grundsätzlich Rücksicht zu
nehmen.
Die
Versorgung des Planbereiches ist über das bestehende Leitungsnetz
sichergestellt.
Bitte
teilen Sie uns rechtzeitig zum Zweck der Koordinierung mit, welche eigenen oder
Ihnen bekannten Maßnahmen Dritter im Geltungsbereich stattfinden werden.
Beschluss:
Die
Hinweise der Versorgungsträger werden zur Kenntnis genommen.
Die
Telekom wird von der Verwaltung bzw. dem Bauherrn rechtzeitig zur Baumaßnahme
informiert.