Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Deutsche Funkturm

Stellungnahme vom 16.07.2020

Stellungnahme Auszug

 

Keine Einwände, wir gehen von einer weiterhin ausnahmsweisen Zulässigkeit gem. § 4(3), § 14 (2) sowie § 31 (1) aus.

 

Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen:

Planung und Umsetzung von Telekommunikationsanlagen (4G/5G), sofern öffentlich-rechtlich erforderlich zur Versorgung des beplanten Wohngebietes

 


Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die zitierten Paragraphen beziehen sich auf §§ aus dem BauGB.

Der Bebauungsplan „Östlich des Schleifweges“ von 1992 macht keine Einschränkungen bezüglich der Errichtung von Telekommunikations-/ Funksendeanlagen. Diese sind auch weiterhin nicht vorgesehen, da die Bebauungsplanänderung nur für zwei Gebäude im ursprünglichen Geltungsbereich durchgeführt wird.

Dennoch bittet die Gemeinde Rimpar um frühzeitige Information, wo seitens der Deutschen Funkturm GmbH Standorte von Funkmasten geplant sind, da es sicherlich Alternativen in der Gemarkung von Rimpar zu einer Errichtung auf den beiden im Geltungsbereich geplanten Gebäuden gibt. Die beiden derzeitigen Funkmasten befinden sich im Außenbereich (Wasserhochbehälter, Gasverdichterstation).