Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Landratsamt Würzburg – Immissionsschutz

Stellungnahme vom 15.07.2020

Stellungnahme Auszug

 

Immissionsschutz

 

1.             Der Bebauungsplan „Östlich des Schleifweges setzt als Art der Nutzung WA (allgemeines Wohngebiet) fest.

 

Die 3. Änderung des Bebauungsplans betrifft die Grundstücke Bonhoeffer Straße 3, 3a, 5 und 5a. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches beträgt 0,22 ha. Die Grundstücke sind seit langer Zeit unbebaut und liegen brach. Mit der Änderung des Bebauungsplans soll die Baulücke geschlossen und eine Bebauung ermöglicht werden.

 

2.             Folgende Änderungen sind vorgesehen: Festsetzungen zur Dachform (Flachdächer), Anzahl der Vollgeschosse (3 Vollgeschosse), Geschossflächenzahl (max. 0,65), Verschiebung der Baugrenzen, Definition der Bezugspunkte für Wandhöhen, Grundstückseinteilung für 2 WA-Bauparzellen.

 

3.             Die Änderungen sind im vorliegenden Fall für den Immissionsschutz nicht relevant. Somit bestehen von hier aus keine Einwände.

 


Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.