Sitzung: 24.09.2020 MGR/004/2020
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Landratsamt Würzburg – Immissionsschutz
Stellungnahme
vom 15.07.2020
Stellungnahme
Auszug
Immissionsschutz
1.
Der Bebauungsplan „Östlich des Schleifweges setzt
als Art der Nutzung WA (allgemeines Wohngebiet) fest.
Die 3. Änderung
des Bebauungsplans betrifft die Grundstücke Bonhoeffer Straße 3, 3a, 5 und 5a.
Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches beträgt 0,22 ha. Die Grundstücke sind
seit langer Zeit unbebaut und liegen brach. Mit der Änderung des Bebauungsplans
soll die Baulücke geschlossen und eine Bebauung ermöglicht werden.
2.
Folgende Änderungen sind vorgesehen: Festsetzungen
zur Dachform (Flachdächer), Anzahl der Vollgeschosse (3 Vollgeschosse),
Geschossflächenzahl (max. 0,65), Verschiebung der Baugrenzen, Definition der
Bezugspunkte für Wandhöhen, Grundstückseinteilung für 2 WA-Bauparzellen.
3.
Die Änderungen sind im vorliegenden Fall für den
Immissionsschutz nicht relevant. Somit bestehen von hier aus keine Einwände.
Beschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.