Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 3

Regierung von Unterfranken

Regionaler Planungsverband

Stellungnahme vom 03.07.2020

Stellungnahme Auszug

 

Die Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde erhebt in ihrer Eigenschaft als Träger öffentlicher Belange zu dem im Betreff genannten Bebauungsplanentwurf keine Einwände.

 

Das Vorhaben unterstützt die landes-und regionalplanerischen Zielsetzungen insbesondere zur Innenentwicklung (Ziel 3.2 Landesentwicklungsprogramm Bayern und Ziel B II 2.3 Regionalplan Region Würzburg).

 

Diese Stellungnahme ergeht ausschließlich aus der Sicht der Raumordnung und Landesplanung. Eine Prüfung und Würdigung sonstiger öffentlicher Belange ist damit nicht verbunden.

 

Bitte lassen Sie uns nach Abschluss die rechtskräftige Fassung des Bebauungsplans mit Begründung auf digitalem Wege (Art. 30 BayLplG) an folgende E-Mail-Adresse zukommen: poststelle@reg-ufr.bayern.de.

 


Beschluss:

Die rechtskräftige Fassung des Bebauungsplanes wird durch die Bauverwaltung an die genannte E-Mail-Adresse versandt.