Stellungnahme
vom 03.07.2020
Stellungnahme
Auszug
Die Regierung von Unterfranken als
höhere Landesplanungsbehörde erhebt in ihrer Eigenschaft als Träger
öffentlicher Belange zu dem im Betreff genannten Bebauungsplanentwurf keine
Einwände.
Das Vorhaben unterstützt die
landes-und regionalplanerischen Zielsetzungen insbesondere zur Innenentwicklung
(Ziel 3.2 Landesentwicklungsprogramm Bayern und Ziel B II 2.3 Regionalplan
Region Würzburg).
Diese Stellungnahme ergeht
ausschließlich aus der Sicht der Raumordnung und Landesplanung. Eine Prüfung
und Würdigung sonstiger öffentlicher Belange ist damit nicht verbunden.
Bitte lassen Sie uns nach Abschluss
die rechtskräftige Fassung des Bebauungsplans mit Begründung auf digitalem Wege
(Art. 30 BayLplG) an folgende E-Mail-Adresse zukommen:
poststelle@reg-ufr.bayern.de.
Beschluss:
Die
rechtskräftige Fassung des Bebauungsplanes wird durch die Bauverwaltung an die
genannte E-Mail-Adresse versandt.