Stellungnahme
vom 26.06.2020
Stellungnahme
Auszug
Mangels
geeigneter Wendeanlage wird dieser Teil der Bonhoefferstraße weiterhin nur im
bisherigen Umfang (bis zur Kurve) angefahren. Die Abfallbehälter sind deshalb
am derzeitigen Standort zur Leerung bereitzustellen
Beschluss:
Der
Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Die
Begründung wird unter G. Erschließung wie folgt ergänzt:
Am
Ende der Stichstraße ist weiterhin keine Wendeanlage geplant und wird deswegen
vom Müllfahrzeug nicht angefahren.
Die
Mülltonnen sind an der nächsten ordnungsgemäß anfahrbaren öffentlichen
Verkehrsfläche (derzeit Kurve Höhe Hausnr. 9) zur Leerung bereitzustellen.