Zu diesem
Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Christian Dehmer vom
Tiefbautechnischen Büro Köhl.
Er führt eingangs aus,
dass es im Juli und August innerhalb von vier Wochen drei große
Wasserrohrbrüche in der Weinbergstraße gegeben habe. Aus diesem Grund wurde das
Tiefbautechnische Büro Köhl aus Würzburg (Herr Dehmer) um Prüfung der Situation
gebeten.
Herr Dehmer
erläuterte, dass sich beim letzten Wasserrohrbruch am 05.08.2020 in der
Weinbergstraße der direkt oberhalb liegende Hochbehälter Kobersberg mit einem
Fassungsvermögen von ca. 500 m³ vollständig entleert habe. Die Asphaltdecke der
Straße wurde auf einer Länge von rund 20 m unterspült und musste erneuert
werden.
In der Weinbergstraße
liegt eine Hauptwasserleitung mit der Dimension DN 200 aus dem Material PVC.
Über diese Leitung wird die Bevölkerung der Hochzone II mit Trinkwasser
versorgt. Aus vergleichbaren Problematiken andere Kommunen ist bekannt, dass
sich PVC-Leitungen, die älter als 40 Jahre sind, in einem schlechten baulichen
Zustand befinden. Aus dem Material treten die Weichmacher aus, was die
Leitungen spröde und porös macht.
Da bereits drei große
Wasserrohrbrüche in der Weinbergstraße aufgetreten sind, wird dem Markt Rimpar
empfohlen, die Wasserleitung in diesem Bereich grundhaft zu erneuern. Auch die
Hausanschlussleitungen sollten in diesem Zuge erneuert werden, da sich diese
ebenfalls in einem schlechten baulichen Zustand befinden. Diese
Herangehensweise sollte dann mit den Grundstückseigentümern besprochen werden.
Des weiteren wurde die
TV-Kanal-Untersuchung für die Weinbergstraße ausgewertet. Bei zwei
Kanalhaltungen, kommend vom Petryweg, besteht kurzfristiger Handlungsbedarf.
Der überwiegende Kanalabschnitt in der Weinbergstraße kann mittels Inliner oder
Robotersanierung ertüchtigt werden. Kommend vom Petryweg sind noch zwei
Kanalhaltungen überlastet. Im Zuge der Maßnahme könnte hier eine
Aufdimensionierung erfolgen.
Herr Dehmer erläuterte
vier mögliche Sanierungsvarianten.
VARIANTE 1:
Der Markt Rimpar
unternimmt keine Sanierungsarbeiten an den Leitungen. Infolge der schadhaften
Wasserleitung können weitere Rohrbrüche und dadurch Hohlräume im Untergrund
entstehen, wenn das komplette Hochbehältervolumen wieder leerlaufen sollte.
Größere Schäden sind sowohl auf öffentlichem Grund als auch bei den
Hausanschlüssen zu erwarten. Für jeden weiteren Rohrbruch sind hohe
Reparaturkosten vorprogrammiert. Da sich die Straße in einem baulich schlechten
Zustand befindet, hebt sich der vorhandene Asphalt und die Straße müsste auf
einer größeren Fläche ertüchtigt werden. Die Wasserleitung in der
Weinbergstraße ist die Hauptleitung für das Versorgungsgebiet „Hochzone II“.
Bei weiteren Rohrbrüchen könnte es zu Versorgungsengpässen kommen.
VARIANTE 2:
Der Markt Rimpar
wechselt die sanierungsbedürftige Hauptleitung mit den Hausanschlussleitungen
aus. Der Rohrgraben wird mit einer Asphaltschicht wieder verschlossen. Am
Anfang der Weinbergstraße, kommend vom Petryweg, sollte zudem der Kanal
grundhaft erneuert werden. Bei einer späteren Kanalerneuerung müssten
Sicherungsmaßnahmen beim Kanalverbau geplant und umgesetzt werden, um die neue
Wasserleitung entsprechend zu schützen. Ein Verbau im Absenkverfahren, um den
tieferliegenden Kanal bauen zu können, wäre somit bei dieser Variante
einzuplanen. Bei dieser Variante entstehen, infolge des aufwendigeren Verbaus,
höhere Baukosten.
VARIANTE 3:
Diese Variante sieht
vor, dass die schadhafte und hydraulisch überlastete Kanalisation erneuert
wird. Auch die Kanalanschlussleitungen im öffentlichen Bereich bis zur
Grundstücksgrenze sollten erneuert werden. Nach der gemeindlichen
Entwässerungssatzung sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, einen
privaten Revisionsschacht einzubauen. Dies könnte im Zuge der Maßnahme
realisiert werden.
Nach der
Kanalerneuerung auf einer Länge von rund 245 m könnten die restlichen
Kanalhaltungen in geschlossener Bauweise saniert werden. Im Anschluss wird
empfohlen, die Wasserleitung mit den Hausanschlussleitungen grundhaft zu
erneuern. Die restlichen Randbereiche Asphalt in der Fahrbahn wären zu
entfernen. Im Anschluss bzw. nach der Erneuerung der gemeindlichen Ver- und
Entsorgungsleitungen könnte eine 15 cm dicke Frostschutzschicht mit einer 10
cm Asphalttragschicht in die Fahrbahn
gebaut werden. Dieser Straßenaufbau entspricht nicht den anerkannten Regeln der
Technik. Die Baufirma wird nach Auftragserteilung die Gewährleistung ablehnen.
Allerdings wird die Bauweise in immer mehr Kommunen infolge einer temporären
Straßenwiederherstellung erfolgreich angewandt, auch im Hinblick auf die
fehlenden Straßenausbaubeiträge, die nicht mehr berechnet und eingefordert
werden können. Bei dieser Variante werden die weiteren Leitungen in der Straße
(z. B. Telefon, Strom, Gas) nicht erneuert, da kein grundhafter Ausbau
realisiert wird.
Geschätzte Kosten:
rund 1,6 Millionen Euro
VARIANTE 4:
Die gemeindlichen
Kanal- und Wasserleitungen werden analog der Variante 3 grundhaft neu gebaut
bzw. saniert. Die Variante 4 sieht jedoch keine temporäre
Straßenwiederherstellung, sondern einen grundhaften Straßenneubau vor. Die
Straße wird bei dieser Variante nach den gültigen Richtlinien dimensioniert und
gebaut. Ein Straßenkoffer von rund 60 cm wird ausgehoben und die Straße
grundhaft neu ausgebaut. Der Gehweg – bei Variante 3 nicht berücksichtigt –
wird ebenfalls neu gebaut. Weiterhin wird bei dieser Variante auch die
Straßenbeleuchtung erneuert und ein Speednetzrohrverbund aufgebaut (analog zum
Sanierung Gebiet Schleifweg).
Geschätzte Kosten:
rund 2,65 Millionen Euro
Zusammenfassend führte
Herr Dehmer aus, dass die Varianten 1 und 2 keine Alternative darstellen. Bei
einer zukunftssicheren Endlösung müsste sich der Marktgemeinderat für Variante
4 entscheiden. Aus haushaltstechnischer Sicht wäre jedoch die Umsetzung der Variante
3 am sinnvollsten. Seit die Straßenausbaubeiträge abgeschafft wurden, wählen
die Gemeinden zunehmend diese Variante.
1. Bürgermeister
Weidner erklärt die Kredite und Refinanzierung über die Wasser- und
Kanalgebühren. Als Faustformel wurde in einer groben Schätzung errechnet, dass
für 1 Million Investitionssumme in der Wasserversorgung die Gebühr um 0,16 €/m3
steigen wird. Das heißt, die Sanierung der Wasserleitung und Kanäle
werden über die Gebühren refinanziert, die Straßenoberfläche mit den Gehwegen
müssen jedoch über den regulären Vermögenshaushalt der Gemeinde finanziert
werden, was bedeutet, dass die erarbeitete Prioritätenliste bei den
Haushaltsberatungen ggf. überarbeitet werden muss.
In der anschließenden
Beratung wird darauf hingewiesen, dass nicht nur die Weinbergstraße sondern
auch die Mischkanalisation der Frühlingstraße betroffen ist. Bei allen
Varianten werden ca. 230 m Kanal neu gebaut, der Rest durch eine sog.
Inliner-Sanierung, die Herr Dehmer in der Sitzung erläutert. Auch wird nach
einer Zwischenlösung von Variante 3 und 4 gefragt, um nicht nur eine
ordentliche Straße danach zu bekommen sondern auch einen ordentlichen Gehweg.
Weitere Fragen wie die genaue Sanierungsstrecke oder ob in einem Abschnitt oder
in mehreren kurzen Abschnitten saniert wird, werden mit in den geplanten
Workshop genommen. Eine bestimmte Variante wird deshalb heute noch nicht
beschlossen.
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat beschließt die Sanierung der Wasserleitung sowie den Ortskanal
und im noch festzulegenden Umfang die Straßenoberfläche, ggf. mit Gehweg in der
Weinbergstraße sowie den angrenzenden Gemeindestraßen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, einen Workshop zu organisieren um für die Jahre
2022 und 2023 ff. die weitere Vorgehensweise zur Sanierung der
Versorgungsleitungen und der Straßen des Marktes Rimpar zu erarbeiten.
Die
Verwaltung wird ermächtigt, das Ing.-Büro Köhl mit den Planungsleistungen in
dieser Angelegenheit zu beauftragen.
Nach
Abschluss der Detailplanung wird das Ergebnis im Bauausschuss vorgestellt.