Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Christian Dehmer vom Tiefbautechnischen Büro Köhl.

Er führt eingangs aus, dass es im Juli und August innerhalb von vier Wochen drei große Wasserrohrbrüche in der Weinbergstraße gegeben habe. Aus diesem Grund wurde das Tiefbautechnische Büro Köhl aus Würzburg (Herr Dehmer) um Prüfung der Situation gebeten.

 

Herr Dehmer erläuterte, dass sich beim letzten Wasserrohrbruch am 05.08.2020 in der Weinbergstraße der direkt oberhalb liegende Hochbehälter Kobersberg mit einem Fassungsvermögen von ca. 500 m³ vollständig entleert habe. Die Asphaltdecke der Straße wurde auf einer Länge von rund 20 m unterspült und musste erneuert werden.

 

In der Weinbergstraße liegt eine Hauptwasserleitung mit der Dimension DN 200 aus dem Material PVC. Über diese Leitung wird die Bevölkerung der Hochzone II mit Trinkwasser versorgt. Aus vergleichbaren Problematiken andere Kommunen ist bekannt, dass sich PVC-Leitungen, die älter als 40 Jahre sind, in einem schlechten baulichen Zustand befinden. Aus dem Material treten die Weichmacher aus, was die Leitungen spröde und porös macht.

 

Da bereits drei große Wasserrohrbrüche in der Weinbergstraße aufgetreten sind, wird dem Markt Rimpar empfohlen, die Wasserleitung in diesem Bereich grundhaft zu erneuern. Auch die Hausanschlussleitungen sollten in diesem Zuge erneuert werden, da sich diese ebenfalls in einem schlechten baulichen Zustand befinden. Diese Herangehensweise sollte dann mit den Grundstückseigentümern besprochen werden.

 

Des weiteren wurde die TV-Kanal-Untersuchung für die Weinbergstraße ausgewertet. Bei zwei Kanalhaltungen, kommend vom Petryweg, besteht kurzfristiger Handlungsbedarf. Der überwiegende Kanalabschnitt in der Weinbergstraße kann mittels Inliner oder Robotersanierung ertüchtigt werden. Kommend vom Petryweg sind noch zwei Kanalhaltungen überlastet. Im Zuge der Maßnahme könnte hier eine Aufdimensionierung erfolgen.

 

Herr Dehmer erläuterte vier mögliche Sanierungsvarianten.

 

VARIANTE 1:

Der Markt Rimpar unternimmt keine Sanierungsarbeiten an den Leitungen. Infolge der schadhaften Wasserleitung können weitere Rohrbrüche und dadurch Hohlräume im Untergrund entstehen, wenn das komplette Hochbehältervolumen wieder leerlaufen sollte. Größere Schäden sind sowohl auf öffentlichem Grund als auch bei den Hausanschlüssen zu erwarten. Für jeden weiteren Rohrbruch sind hohe Reparaturkosten vorprogrammiert. Da sich die Straße in einem baulich schlechten Zustand befindet, hebt sich der vorhandene Asphalt und die Straße müsste auf einer größeren Fläche ertüchtigt werden. Die Wasserleitung in der Weinbergstraße ist die Hauptleitung für das Versorgungsgebiet „Hochzone II“. Bei weiteren Rohrbrüchen könnte es zu Versorgungsengpässen kommen.

 

VARIANTE 2:

Der Markt Rimpar wechselt die sanierungsbedürftige Hauptleitung mit den Hausanschlussleitungen aus. Der Rohrgraben wird mit einer Asphaltschicht wieder verschlossen. Am Anfang der Weinbergstraße, kommend vom Petryweg, sollte zudem der Kanal grundhaft erneuert werden. Bei einer späteren Kanalerneuerung müssten Sicherungsmaßnahmen beim Kanalverbau geplant und umgesetzt werden, um die neue Wasserleitung entsprechend zu schützen. Ein Verbau im Absenkverfahren, um den tieferliegenden Kanal bauen zu können, wäre somit bei dieser Variante einzuplanen. Bei dieser Variante entstehen, infolge des aufwendigeren Verbaus, höhere Baukosten.

 

VARIANTE 3:

Diese Variante sieht vor, dass die schadhafte und hydraulisch überlastete Kanalisation erneuert wird. Auch die Kanalanschlussleitungen im öffentlichen Bereich bis zur Grundstücksgrenze sollten erneuert werden. Nach der gemeindlichen Entwässerungssatzung sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, einen privaten Revisionsschacht einzubauen. Dies könnte im Zuge der Maßnahme realisiert werden.

 

Nach der Kanalerneuerung auf einer Länge von rund 245 m könnten die restlichen Kanalhaltungen in geschlossener Bauweise saniert werden. Im Anschluss wird empfohlen, die Wasserleitung mit den Hausanschlussleitungen grundhaft zu erneuern. Die restlichen Randbereiche Asphalt in der Fahrbahn wären zu entfernen. Im Anschluss bzw. nach der Erneuerung der gemeindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen könnte eine 15 cm dicke Frostschutzschicht mit einer 10 cm  Asphalttragschicht in die Fahrbahn gebaut werden. Dieser Straßenaufbau entspricht nicht den anerkannten Regeln der Technik. Die Baufirma wird nach Auftragserteilung die Gewährleistung ablehnen. Allerdings wird die Bauweise in immer mehr Kommunen infolge einer temporären Straßenwiederherstellung erfolgreich angewandt, auch im Hinblick auf die fehlenden Straßenausbaubeiträge, die nicht mehr berechnet und eingefordert werden können. Bei dieser Variante werden die weiteren Leitungen in der Straße (z. B. Telefon, Strom, Gas) nicht erneuert, da kein grundhafter Ausbau realisiert wird.

 

Geschätzte Kosten: rund 1,6 Millionen Euro

 

VARIANTE 4:

Die gemeindlichen Kanal- und Wasserleitungen werden analog der Variante 3 grundhaft neu gebaut bzw. saniert. Die Variante 4 sieht jedoch keine temporäre Straßenwiederherstellung, sondern einen grundhaften Straßenneubau vor. Die Straße wird bei dieser Variante nach den gültigen Richtlinien dimensioniert und gebaut. Ein Straßenkoffer von rund 60 cm wird ausgehoben und die Straße grundhaft neu ausgebaut. Der Gehweg – bei Variante 3 nicht berücksichtigt – wird ebenfalls neu gebaut. Weiterhin wird bei dieser Variante auch die Straßenbeleuchtung erneuert und ein Speednetzrohrverbund aufgebaut (analog zum Sanierung Gebiet Schleifweg).

 

Geschätzte Kosten: rund 2,65 Millionen Euro

 

 

Zusammenfassend führte Herr Dehmer aus, dass die Varianten 1 und 2 keine Alternative darstellen. Bei einer zukunftssicheren Endlösung müsste sich der Marktgemeinderat für Variante 4 entscheiden. Aus haushaltstechnischer Sicht wäre jedoch die Umsetzung der Variante 3 am sinnvollsten. Seit die Straßenausbaubeiträge abgeschafft wurden, wählen die Gemeinden zunehmend diese Variante.

 

1. Bürgermeister Weidner erklärt die Kredite und Refinanzierung über die Wasser- und Kanalgebühren. Als Faustformel wurde in einer groben Schätzung errechnet, dass für 1 Million Investitionssumme in der Wasserversorgung die Gebühr um 0,16 €/m3 steigen wird. Das heißt, die Sanierung der Wasserleitung und Kanäle werden über die Gebühren refinanziert, die Straßenoberfläche mit den Gehwegen müssen jedoch über den regulären Vermögenshaushalt der Gemeinde finanziert werden, was bedeutet, dass die erarbeitete Prioritätenliste bei den Haushaltsberatungen ggf. überarbeitet werden muss.

 

In der anschließenden Beratung wird darauf hingewiesen, dass nicht nur die Weinbergstraße sondern auch die Mischkanalisation der Frühlingstraße betroffen ist. Bei allen Varianten werden ca. 230 m Kanal neu gebaut, der Rest durch eine sog. Inliner-Sanierung, die Herr Dehmer in der Sitzung erläutert. Auch wird nach einer Zwischenlösung von Variante 3 und 4 gefragt, um nicht nur eine ordentliche Straße danach zu bekommen sondern auch einen ordentlichen Gehweg. Weitere Fragen wie die genaue Sanierungsstrecke oder ob in einem Abschnitt oder in mehreren kurzen Abschnitten saniert wird, werden mit in den geplanten Workshop genommen. Eine bestimmte Variante wird deshalb heute noch nicht beschlossen.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Sanierung der Wasserleitung sowie den Ortskanal und im noch festzulegenden Umfang die Straßenoberfläche, ggf. mit Gehweg in der Weinbergstraße sowie den angrenzenden Gemeindestraßen.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Workshop zu organisieren um für die Jahre 2022 und 2023 ff. die weitere Vorgehensweise zur Sanierung der Versorgungsleitungen und der Straßen des Marktes Rimpar zu erarbeiten.

Die Verwaltung wird ermächtigt, das Ing.-Büro Köhl mit den Planungsleistungen in dieser Angelegenheit zu beauftragen.

Nach Abschluss der Detailplanung wird das Ergebnis im Bauausschuss vorgestellt.