Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Bürgermeister Weidner informierte das Gremium über den aktuellen Sachstand in Bezug auf den Neubau eines Einzelhandelsmarktes in Maidbronn. Nach der Baueinstellung aufgrund des gerichtlichen Verfahrens gegen die Baugenehmigung fanden Beratungen über mögliche Lösungsmöglichkeiten zwischen dem Bauherrn und dem Nachbarn statt. Zur Richtigstellung des Main-Post-Artikels weist der Vorsitzende daraufhin, dass nicht die Gemeinde Rimpar sondern der Freistaat Bayern Beklagte des Verfahrens ist und dass nach dem Eilverfahren das Hauptsacheverfahren eingestellt werden kann, da beide Parteien sich darauf geeinigt haben, dass die gesetzlich vorgeschriebene Abstandfläche von 9 m eingehalten werden soll. Aus diesem Grund rückt der Markt um weitere 4,50 m von der Grundstücksgrenze des Nachbarn weg, eine entsprechende Umplanung wird vorbereitet.

 

Diese Vorgehensweise hat zur Folge, dass Änderungen am Bebauungsplan „großflächiger Einzelhandel Maidbronn“ unvermeidlich sind. Sofern heute seitens des Marktgemeinderates ein entsprechender Aufstellungsbeschluss gefasst wird, wird das Bauleitverfahren vom Büro IVS aus Kronach vorbereitet und eingeleitet.

 

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Würzburg wird empfohlen, ein neues Bauleitplan- verfahren nach den Vorschriften des BauGB für Regelverfahren durchzuführen. Hierbei könnten von vornherein alle Verfahrens- und Formvorschriften berücksichtigt werden.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nahm dies zur Kenntnis und beschloss die Durchführung eines neuen Bauleitplanverfahrens für den Bebauungsplan „Großflächiger Einzelhandel Maidbronn“.

 

Des weiteren beschloss der Marktgemeinderat die Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.