Zum Einzelplan
0 im Vermögenshaushalt auf der Haushaltsstelle 0600.9400 sieht Ratsmitglied
Pototzky den Umbau des Fraktionszimmers als nicht notwendig an und beantragt
den Verzicht des Ansatzes. Er möchte die Haushaltsmittel gerne für einen
anderen Posten verwenden. 1. Bürgermeister Weidner erläutert, dass das
Fraktionszimmer ein weiterer Besprechungsraum werden soll, ausgestattet mit
einer Dokumentenkamera sowie mit einem Bildschirm, um eine Ausweichmöglichkeit
zum Sitzungssaal zu haben. Die Haushaltsmittel wurden bereits bei den
Vorberatungen von 20.000 € auf 12.000 € gekürzt. Neben Verschönerungsarbeiten
werden die Mittel in erster Linie für die Technik gebraucht. Er schlägt deshalb
vor, den Ansatz auf 12.000 € zu beschließen.
Beschluss: Die Haushaltsmittel für den Umbau des
Fraktionszimmers werden in Höhe von 12.000 € in den Vermögenshaushalt
eingestellt.
Beschlussergebnis:
Ja: 15 Nein: 5
Im
Einzelplan 1 wird der Ansatz auf der
Haushaltsstelle 1311.9401 für den Stellplatz eines VW Caddy für die FFW Rimpar
auf 5.000 € reduziert.
Zum
Einzelplan 2 gibt es keine
Anmerkungen.
Zum Einzelplan
3 fragt Ratsmitglied Pototzky nach einem Ansatz bei der Haushaltsstelle
3650.9400 für die Machbarkeitsstudie der ehemaligen Synagoge. Herr Göbet
erklärt, dass die zuschussrechtlichen Anträge sowie die denkmalschutzrechtliche
Erlaubnis mit vorzeitigem Beginn für 2021 beantragt ist. Die Kosten hierfür
belaufen sich auf 30.000 € plus 6000 € für die Begehbarkeit. Die Maßnahme wird
mit 80 % gefördert, allerdings nur bezogen auf die 30.000 €. Beschlossen wird
deshalb auf der Haushaltsstelle einen Ansatz von 30.000 € einzustellen sowie
bei den Einnahmen durch Zuschüsse ein Ansatz von 24.000 € plus die 6.000 € Ausgaben
im Verwaltungshaushalt für die Begehbarkeit.
Zum Einzelplan
4 auf der Haushaltsstelle 4642.9400 und einem Ansatz von 45.000 € erklärt
der Vorsitzende, dass die Haushaltsmittel nicht zweckgebunden für den
Schleifwegkindergarten Kunterbunt verwendet werden müssen. Diese werden nach
der Notwendigkeit der verschiedenen Einrichtungen verwendet, die dem
zuständigen Bauausschuss vorgelegt werden.
Im Einzelplan
5 werden die Haushaltsmittel für die Mehrzweckhalle Maidbronn auf den
beiden Haushaltsstellen 5653.9401 und 5653.9402 auf 0 gesetzt.
Im Einzelplan
6 erläutert der Vorsitzende auf die Anfrage von Ratsmitglied Dr. Walter,
dass es bei der Haushaltsstelle 6150.9870 auf die privaten Bauherren ankommt,
inwieweit diese die Voraussetzungen dafür erfüllen und die Mittel entsprechend
abrufen.
Im Einzelplan
7 wird der Ansatz auf der Haushaltsstelle 7500.9401 für die Leichenhäuser
von 36.000 € auf 12.000 € gekürzt. Die Maßnahmen für die 3 Leichenhäuser werden
gestreckt und folglich wird in den Jahren 2022 und 2023 ein Ansatz von
ebenfalls 12.000 € gebildet.
Auf Anregung von Ratsmitglied Haase wird der Ansatz
auf der Haushaltsstelle 7500.9400 für die Urnenwand in Rimpar auf 0 gesetzt bis
die neue Friedhofssatzung mit Gebührensatzung beschlossen wurde.
Auf Anregung von Ratsmitglied Pototzky wird der
Ansatz bei den Wirtschaftswegen auf der Haushaltsstelle 7850.9500 für den
Lückenschluss des Radweges nach Estenfeld von 10.000 € auf 30.000 € erhöht.
Nach Meinung von Herrn Göbet wird es für die Maßnahme keine Förderung geben.
Die Verwaltung wird dies aber prüfen.
Im Einzelplan
8 auf der Haushaltsstelle 8412.9400 wird die Bauverwaltung noch prüfen, ob
der Ansatz in Höhe von 50.000 € für die Abluftanlage in der Schlossgaststätte
in dieser Höhe notwendig ist.
Zu den Grundstücksverkäufen erläutert 1.
Bürgermeister Weidner, dass die Gespräche mit den Eigentümern von dem geplanten
Baugebiet „Hasenköpfle“ laufen. Hier könnte dann die Gemeinde ihre Grundstücke
einbringen und einen geplanten Verkaufserlös von 1.500.000 € erzielen. Weiter
ist der Verkauf des Grundstückes für den Bau eines Ärztehauses eingeplant sowie
2 Grundstücke im Baugebiet Lohenweinberg.
Im Einzelplan
9 hat die Kämmerin die Änderungen während der Sitzung bereits eingearbeitet
und hat eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt von
414.638 € errechnet. Die Mindestzuführung beträgt für die ordentliche Tilgung
1.015.900 €. Somit wird die Mindestzuführung im Verwaltungshaushalt nicht
erwirtschaftet, so dass zum Ausgleich des Haushaltes eine Zuführung vom
Vermögenshaushalt in den Verwaltungshaushalt erfolgen muss.
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat stimmt dem Vermögenshaushalt im Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2021 wird mit den vorgenannten Änderungen zu.