Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Zum Einzelplan 0 im Vermögenshaushalt auf der Haushaltsstelle 0600.9400 sieht Ratsmitglied Pototzky den Umbau des Fraktionszimmers als nicht notwendig an und beantragt den Verzicht des Ansatzes. Er möchte die Haushaltsmittel gerne für einen anderen Posten verwenden. 1. Bürgermeister Weidner erläutert, dass das Fraktionszimmer ein weiterer Besprechungsraum werden soll, ausgestattet mit einer Dokumentenkamera sowie mit einem Bildschirm, um eine Ausweichmöglichkeit zum Sitzungssaal zu haben. Die Haushaltsmittel wurden bereits bei den Vorberatungen von 20.000 € auf 12.000 € gekürzt. Neben Verschönerungsarbeiten werden die Mittel in erster Linie für die Technik gebraucht. Er schlägt deshalb vor, den Ansatz auf 12.000 € zu beschließen.

 

Beschluss: Die Haushaltsmittel für den Umbau des Fraktionszimmers werden in Höhe von 12.000 € in den Vermögenshaushalt eingestellt.

 

Beschlussergebnis: Ja: 15                     Nein: 5

 

Im Einzelplan 1 wird der Ansatz auf der Haushaltsstelle 1311.9401 für den Stellplatz eines VW Caddy für die FFW Rimpar auf 5.000 € reduziert.

 

Zum Einzelplan 2 gibt es keine Anmerkungen.

 

Zum Einzelplan 3 fragt Ratsmitglied Pototzky nach einem Ansatz bei der Haushaltsstelle 3650.9400 für die Machbarkeitsstudie der ehemaligen Synagoge. Herr Göbet erklärt, dass die zuschussrechtlichen Anträge sowie die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis mit vorzeitigem Beginn für 2021 beantragt ist. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 30.000 € plus 6000 € für die Begehbarkeit. Die Maßnahme wird mit 80 % gefördert, allerdings nur bezogen auf die 30.000 €. Beschlossen wird deshalb auf der Haushaltsstelle einen Ansatz von 30.000 € einzustellen sowie bei den Einnahmen durch Zuschüsse ein Ansatz von 24.000 € plus die 6.000 € Ausgaben im Verwaltungshaushalt für die Begehbarkeit.

 

Zum Einzelplan 4 auf der Haushaltsstelle 4642.9400 und einem Ansatz von 45.000 € erklärt der Vorsitzende, dass die Haushaltsmittel nicht zweckgebunden für den Schleifwegkindergarten Kunterbunt verwendet werden müssen. Diese werden nach der Notwendigkeit der verschiedenen Einrichtungen verwendet, die dem zuständigen Bauausschuss vorgelegt werden.

 

Im Einzelplan 5 werden die Haushaltsmittel für die Mehrzweckhalle Maidbronn auf den beiden Haushaltsstellen 5653.9401 und 5653.9402 auf 0 gesetzt.

 

Im Einzelplan 6 erläutert der Vorsitzende auf die Anfrage von Ratsmitglied Dr. Walter, dass es bei der Haushaltsstelle 6150.9870 auf die privaten Bauherren ankommt, inwieweit diese die Voraussetzungen dafür erfüllen und die Mittel entsprechend abrufen.

 

Im Einzelplan 7 wird der Ansatz auf der Haushaltsstelle 7500.9401 für die Leichenhäuser von 36.000 € auf 12.000 € gekürzt. Die Maßnahmen für die 3 Leichenhäuser werden gestreckt und folglich wird in den Jahren 2022 und 2023 ein Ansatz von ebenfalls 12.000 € gebildet.

 

Auf Anregung von Ratsmitglied Haase wird der Ansatz auf der Haushaltsstelle 7500.9400 für die Urnenwand in Rimpar auf 0 gesetzt bis die neue Friedhofssatzung mit Gebührensatzung beschlossen wurde.

 

Auf Anregung von Ratsmitglied Pototzky wird der Ansatz bei den Wirtschaftswegen auf der Haushaltsstelle 7850.9500 für den Lückenschluss des Radweges nach Estenfeld von 10.000 € auf 30.000 € erhöht. Nach Meinung von Herrn Göbet wird es für die Maßnahme keine Förderung geben. Die Verwaltung wird dies aber prüfen.

 

Im Einzelplan 8 auf der Haushaltsstelle 8412.9400 wird die Bauverwaltung noch prüfen, ob der Ansatz in Höhe von 50.000 € für die Abluftanlage in der Schlossgaststätte in dieser Höhe notwendig ist.

 

Zu den Grundstücksverkäufen erläutert 1. Bürgermeister Weidner, dass die Gespräche mit den Eigentümern von dem geplanten Baugebiet „Hasenköpfle“ laufen. Hier könnte dann die Gemeinde ihre Grundstücke einbringen und einen geplanten Verkaufserlös von 1.500.000 € erzielen. Weiter ist der Verkauf des Grundstückes für den Bau eines Ärztehauses eingeplant sowie 2 Grundstücke im Baugebiet Lohenweinberg.

 

Im Einzelplan 9 hat die Kämmerin die Änderungen während der Sitzung bereits eingearbeitet und hat eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt von 414.638 € errechnet. Die Mindestzuführung beträgt für die ordentliche Tilgung 1.015.900 €. Somit wird die Mindestzuführung im Verwaltungshaushalt nicht erwirtschaftet, so dass zum Ausgleich des Haushaltes eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in den Verwaltungshaushalt erfolgen muss.

 


Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vermögenshaushalt im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird mit den vorgenannten Änderungen zu.