Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt im Anschluss an die Haushaltsberatungen die folgende Haushaltssatzung:

 

Haushaltssatzung

 

des Marktes Rimpar

(Landkreis Würzburg)

 

für das Haushaltsjahr 2021

 

 

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Rimpar folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen

                                                      und Ausgaben mit                               16.645.163 €

 

und im Vermögenshaushalt       in den Einnahmen

                                                      und Ausgaben mit                                 4.368.493 €

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 


 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                      340 v. H.

b) für die Grundstücke (B)                                                                                340 v. H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                 380 v. H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.770.000 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

 

 

Rimpar, 25.11.2020

MARKT RIMPAR

 

 

 

Weidner

1. Bürgermeister