Beschluss:
Der
Marktgemeinderat beschließt im Anschluss an die Haushaltsberatungen die
folgende Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung
des
Marktes Rimpar
(Landkreis
Würzburg)
für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund
des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Rimpar folgende
Haushaltssatzung:
§
1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt, er schließt
im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und
Ausgaben mit 16.645.163
€
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen
und
Ausgaben mit 4.368.493 €
ab.
§
2
Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird auf 0 € festgesetzt.
§
3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§
4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 340 v. H.
b)
für die Grundstücke (B) 340
v. H.
2.
Gewerbesteuer 380
v. H.
§
5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 2.770.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.
Rimpar, 25.11.2020
MARKT RIMPAR
Weidner
1. Bürgermeister