Der
Rechnungsprüfungsausschuss trat am 28.07.2020 zur Prüfung der Jahresrechnung
2018 zusammen. Nachdem durch den Vorsitzenden Harald Schmid noch Einzelheiten
mit der Verwaltung geklärt wurden, fand am 26.11.2020 eine weitere Sitzung des
Ausschusses statt. Die Schlussempfehlung wird durch den Vorsitzenden
vorgetragen.
1. Bürgermeister
Weidner weist zu Beginn daraufhin, dass mit der Kommunalaufsicht geklärt wurde,
dass er die Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt leiten kann. Persönlich
beteiligt ist in diesem Fall der im Jahr 2018 amtierende Bürgermeister und
jetziges Ratsmitglied Burkard Losert. Er darf an der Beratung und Abstimmung
nicht teilnehmen. 1. Bürgermeister Weidner bedankt sich für die hervorragende
Vorbereitung der Unterlagen beim Rechnungsprüfungsausschuss und erteilt das
Wort dessen Vorsitzenden Herrn Harald Schmid.
Ratsmitglied Schmid
fasst den in der Anlage beigefügten ausführlichen Bericht zusammen und schlägt
vor, der Beschlussvorlage zu folgen sowie die Entlastung zu erteilen. Er bedankt
sich bei allen Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses, insbesondere bei
Herrn Dr. Walter, der als Vertreter sehr konstruktiv als neues
Marktgemeinderatsmitglied mitgewirkt hat. Mit der Kämmerin wurde bereits
besprochen, dass das Jahr 2019 ab Ende Februar zügig angegangen wird, um
anschließend dann im Herbst nächsten Jahres noch das Jahr 2020 zu prüfen, um
dann im Folgejahr wieder auf dem aktuellen Stand zu sein.
Beschluss:
Aufgrund der von der Verwaltung gegenüber den
Mitgliedern des RPA gemachten ergänzenden Erläuterungen stellt der RPA für das
Jahr 2018 folgendes fest und der Marktgemeinderat fasst folgende Beschlüsse:
1.
Die Bauverwaltung wird aufgefordert künftig die
Abwicklung von Maßnahmen genauer im Blick zu haben und Abweichungen so zu
dokumentieren, dass diese nachvollzogen werden können.
2.
Die Nichtbefassung des Bauausschusses als damaliges
Beschlussorgan mit der Anschaffung des Geschirrs für die Schlossküche durch den
1. Bürgermeister wird seitens des MGR gerügt.
3.
Aufgrund der damaligen Situation (dringende und
gleichzeitig schwierige Suche eines Pächters, der eine fränkische Küche – nach
langem Leerstand - anbietet) und den Erklärungen gegenüber dem RPA sanktioniert
der MGR nachträglich die Anschaffung des Geschirrs.
4.
Gleichzeitig ergeht der Auftrag an die Verwaltung,
das Geschirr einer Verwendung (eventuell durch die örtliche
Vereinsgemeinschaft) zuzuführen ggf. ist auch der Verkauf an Dritte zu
favorisieren.
5.
Unter Einbeziehung der vorstehenden Punkte wird das
Ergebnis des RPA für das Jahr 2018 zur Kenntnis genommen und dem 1.
Bürgermeister sowie der Verwaltung die Entlastung für das HH-Jahr 2018 erteilt.
6. Die nachstehenden
Punkte sind seitens des RPA im Zuge der Prüfung des Jahres 2019 mit
einzubeziehen.