Beschluss:
Die Jahresrechnung
2018 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt. Die weiteren Ausführungen
hinsichtlich der Ergebnisse der Jahresrechnung ist aus der Zusammenfassung des
Rechnungsprüfungsausschusses, welche Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu
entnehmen.